Provider zwecks Kündigung ermitteln

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GuGGst Du hier, was KI sagt!
 

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@Kurvenkratzer Na und? Ich habe doch nur gesagt, dass es hier eben nicht automatisch verlängert wurde. Sondern die Dame im Laden war und DORT verlängert hat. Das ist NICHT automatisch.
 
Dann halt Sonderkündigungsrecht:
 

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Kurvenkratzer schrieb:
Dann halt Sonderkündigungsrecht:
Vielleicht solltest du einfach mal hier richtig lesen, bevor du "KI" fragst.

Es gibt kein pauschales Sonderkündigungsrecht bei Demenz. Entweder die Dame war bei Unterschrift bereits nicht mehr geschäftsfähig oder sie ist so stark dement, dass der Provider eine Sonderkündigung aus Kulanz (!).
Für beides ist ein Nachweis nötig, also ein Attest vom Facharzt.
 
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Das Attest ist wie bei der Wohnungsauflösunsung oder Bankangelegenheiten Vorraussetzung.
Hier wurde allerdings so getan, als ob man keine Möglichkeiten hätte.
Solche Dinge zu erledigen, bei einer Person die einem nahe steht, ist natürlich auch nicht einfach.
 
Kurvenkratzer schrieb:
Das Attest ist wie bei der Wohnungsauflösunsung oder Bankangelegenheiten Vorraussetzung.
Auch das stimmt nicht.
Das Attest ist Voraussetzung für die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit.


Kurvenkratzer schrieb:
Hier wurde allerdings so getan, als ob man keine Möglichkeiten hätte.
Nein, hier wurden die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erörtert. Z.B. die eventuelle Kulanz des Anbieters oder der Nachweis der Geschäftsunfähigkeit.
 
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Kurvenkratzer schrieb:
Das sich ein Vertrag automatisch um weitere 2 Jahre verlängert ist doch schon lange Obsolet!
Ja und genau das wäre für mich der Hebel, um das aufzulösen. Automatische Verlängerungen um die Mindestlaufzeit gibts nicht mehr und schweigende Zustimmung gibts in der Vertragsbeziehung privat <-> geschäftlich ebenfalls nicht. Freenet muss also nachweisen, dass diese Vertragsverlängerung durch keinerlei Automatismus zustande kam, sondern vom Kunden gewünscht war. Freenet kennt nämlich tatsächlich einen solchen passiven Automatismus. Und da würde ich ansetzen.
 
@areiland Gott, liest hier eigentlich irgendjemand den Verlauf? Es war NIE die Rede von einer automatischen Verlängerung. Niemals. Das war nicht so, das ist nicht passiert. Bitte lest doch erstmal alles, bevor kommentiert wird, das ist nicht hilfreich...

Es geht nur darum, ob die Dame den Vertrag aufgrund ihrer Demenz überhaupt hätte verlängern dürfen. Das ist was völlig anderes.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@Blacky12 was ich noch aus meiner Erfahrung sagen kann, ist dass ein freundlicher Anruf, erklären der Situation und bitten um Kulanz häufig schneller und unkomplizierter zum Erfolg führt als der offizielle/korrekte Weg. Dann hat man u.U. zwar zuviel gezahlt, aber evtl. viel weniger Aufwand. Je nach Situation kann das ein möglicher Weg sein.
 
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bananensaft schrieb:
Gott, liest hier eigentlich irgendjemand den Verlauf? Es war NIE die Rede von einer automatischen Verlängerung...
Du hast aber schon mitbekommen, wie er ewähnte, dass der Vertrag im Juli verlängert wurde und weitere 2 Jahre Laufzeit besitzt. Und Freenet kennt eine passive Vertragsverlängerung. Genau darauf hab ich hingewiesen und nahegelegt, zu prüfen ob diese Vertragverlängerung tatsächlich durch aktive Beteiligung der Frau zustande kam.

Und solange einer dementen Person kein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt wurde, ist sie voll geschäftsfähig. Da gibts erst mal nix, was man als Hebel (schwebend unwirksam) nutzen könnte. Selbst eine Handlungsvollmacht nimmt ihr nicht ihre Geschäftsfähigkeit, auch wenn sie dement ist.
 
Ja. Aber nach allem was ich bei freenet finde, verlängert sich das nicht automatisch um volle 2 Jahre. Also entweder war sie im Shop oder sie wurde angerufen und hat am Telefon zugesagt. Letzteres halte ich für wahrscheinlicher.
 
areiland schrieb:
Und solange einer dementen Person kein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt wurde, ist sie voll geschäftsfähig
Sorry, aber das stimmt nicht.
Sobald z.B. ein Facharzt (Neurologe) Geschäftsunfähigkeit attestiert, ist die demente Person nicht mehr geschäftsfähig.
Wenn nun eine Vorsorgevollmacht vorliegt, greift diese und die Bevollmächtigten übernehmen die "Geschäfte" der dementen Person (je nach Ausprägung der Vorsorgevollmacht und auch nur begrenzt, was insbesondere Bankgeschäfte angeht).
Eine gesetzliche Betreuung wird normalerweise nur dann angeordnet, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder diese ungültig ist (z.B. weil die Person zum Zeitpunkt der Unterschrift bereits nicht mehr voll geschäftsfähig war), meist auf Antrag der Angehörigen, um Schaden von der dementen Person abzuwenden.
Das zuständige Amtsgericht wird dann ebenfalls ein Gutachten, Attest oder ähnliche Beweismittel für die Entscheidungsfindung heranziehen.

Aber natürlich ist eine demente Person nicht mehr voll geschäftsfähig, wenn die Geschäftsunfähigkeit attestiert wurde. Dafür braucht es keine gesetzliche Betreuung.


areiland schrieb:
Selbst eine Handlungsvollmacht nimmt ihr nicht ihre Geschäftsfähigkeit, auch wenn sie dement ist.
Eine gültige (!) Vorsorgevollmacht allerdings sehr wohl, denn der Zweck dieser ist es, im Falle der Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen zu übernehmen.
Wobei diese ihr natürlich nicht die Geschäftsfähigkeit nimmt, sondern halt in Kraft tritt, wenn Geschäftsunfähigkeit vorliegt.
 
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@Cowcreamer :1f44d:
(Ich hoffe, es wird jetzt verstanden :)
 
@Cowcreamer Wobei die Frage ist, inwie weit kann das rückwirkend geltend gemacht werden. Wenn man von Juli ausgeht, sind das immerhin 3 Monate. Stellt ein Arzt da was aus, ala: ja die war damals schon nicht Geschäftsfähbig.-
 
bananensaft schrieb:
@Cowcreamer Wobei die Frage ist, inwie weit kann das rückwirkend geltend gemacht werden. Wenn man von Juli ausgeht, sind das immerhin 3 Monate. Stellt ein Arzt da was aus, ala: ja die war damals schon nicht Geschäftsfähbig.-
Da die Begutachtung immer den Status Quo betrachtet, müsste der Arzt ein Attest rückdatieren, was er hoffentlich nicht machen wird (illegal).
Wenn eine Geschäftsunfähigkeit rückwirkend festgestellt werden soll (z.B. in dem Fall, dass angezweifelt wird, dass zum Zeitpunkt der Unterschrift der Vorsorgevollmacht Geschäftsfähigkeit vorlag), muss dies über das Gericht passieren. Hier würden dann alle möglichen Beweismittel (Krankenakten, Zeugen etc.°) herangezogen werden.

Es sieht also tatsächlich schlecht aus, wenn sich Freenet nicht kulant zeigt.
 
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Da die Benutzung ja schwierig bis unmöglich sein kann, besteht die Möglichkeit das als Sonderkündigungsgrund anzuführen.
 
Kurvenkratzer schrieb:
Da die Benutzung ja schwierig bis unmöglich sein kann, besteht die Möglichkeit das als Sonderkündigungsgrund anzuführen.
Nochmal:
Das erfordert den guten Willen des Anbieters. Wenn der das nicht aus Kulanz als Sonderkündigungsgrund akzeptiert, muss halt bezahlt werden.
Weiterhin können übrigens auch demenzkranke Menschen ein Telefon nutzen, ob sie es nun selbst bedienen oder es jemand für sie macht.
Meine Mutter ist nicht mehr geschäftsfähig, will aber auf ihr Handy nicht verzichten. Das führt dazu, dass sie gern auch mal 10x nacheinander dieselbe Person anruft o.ä.. Ist dann halt so. Nur, weil eine Person dement und eventuell nicht mehr geschäftsfähig ist, kannst du ihr nicht einfach das Telefon wegnehmen, egal, ob es noch vernünftig bedient werden kann oder nicht.

Hört bitte auf, euch irgendwelche dubiosen Begründungen etc. auszudenken, die am Ende keine sind.
 
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Wer's nicht probiert, wird es vermutlich nie wissen wie Klarmobil in dem Fall reagiert 😏
 
@Kurvenkratzer das ist natürlich richtig, ich würde aber den Weg über ein Telefonat gehen plus der Frage was sie ggf benötigen um aus Kulanz den Vertrag aufzulösen. Und gleich sagen, das man weiß man hat kein Recht darauf aber vielleicht zeigt sich der Anbieter ja Kulant.

Mit Glück hat man jemand gutwilliges am Telefon und die ist bereit im Rahmen ihrer Möglichkeiten das einfach zu tun.

Aus meiner Erfahrung erfolgversprechende als per Brief/Sonderkündigung
 
Das birgt allerdings ein Problem, denn meistens sind die Mitarbeiter mittlerweile so geschult, dass sie nach einer Vollmacht fragen und erwarten, dass diese z.B. per Email übermittelt wird.
Das Problem ist nun, dass, falls nur eine Vorsorgevollmacht existiert und gleichzeitig die Geschäftsunfähigkeit noch nicht festgestellt wurde, rein rechtlich keine Vollmacht existiert und der Threadersteller eigentlich nichts von dem, was er bereits gemacht hat, hätte machen dürfen. Ist also so oder so schwierig.
 
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@Blacky12 irgendwie passt das ganze nicht zusammen. Wurde aktiv ein vertrag Abgeschlossen über zwei jahre, so wäre es keine Verlängerung. Wäre es eine Verlängerung, gäbe es keine zwei jahre minneslaufzeit. Im freenet account kann doch das nächstmögliche kündigungsdatum angesehen werden.
 
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