Kurvenkratzer
Fortgeschrittenes Mitglied
- 373
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: this_feature_currently_requires_accessing_site_using_safari
Vielleicht solltest du einfach mal hier richtig lesen, bevor du "KI" fragst.Kurvenkratzer schrieb:Dann halt Sonderkündigungsrecht:
Auch das stimmt nicht.Kurvenkratzer schrieb:Das Attest ist wie bei der Wohnungsauflösunsung oder Bankangelegenheiten Vorraussetzung.
Nein, hier wurden die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erörtert. Z.B. die eventuelle Kulanz des Anbieters oder der Nachweis der Geschäftsunfähigkeit.Kurvenkratzer schrieb:Hier wurde allerdings so getan, als ob man keine Möglichkeiten hätte.
Ja und genau das wäre für mich der Hebel, um das aufzulösen. Automatische Verlängerungen um die Mindestlaufzeit gibts nicht mehr und schweigende Zustimmung gibts in der Vertragsbeziehung privat <-> geschäftlich ebenfalls nicht. Freenet muss also nachweisen, dass diese Vertragsverlängerung durch keinerlei Automatismus zustande kam, sondern vom Kunden gewünscht war. Freenet kennt nämlich tatsächlich einen solchen passiven Automatismus. Und da würde ich ansetzen.Kurvenkratzer schrieb:Das sich ein Vertrag automatisch um weitere 2 Jahre verlängert ist doch schon lange Obsolet!
Du hast aber schon mitbekommen, wie er ewähnte, dass der Vertrag im Juli verlängert wurde und weitere 2 Jahre Laufzeit besitzt. Und Freenet kennt eine passive Vertragsverlängerung. Genau darauf hab ich hingewiesen und nahegelegt, zu prüfen ob diese Vertragverlängerung tatsächlich durch aktive Beteiligung der Frau zustande kam.bananensaft schrieb:Gott, liest hier eigentlich irgendjemand den Verlauf? Es war NIE die Rede von einer automatischen Verlängerung...
Sorry, aber das stimmt nicht.areiland schrieb:Und solange einer dementen Person kein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt wurde, ist sie voll geschäftsfähig
Eine gültige (!) Vorsorgevollmacht allerdings sehr wohl, denn der Zweck dieser ist es, im Falle der Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen zu übernehmen.areiland schrieb:Selbst eine Handlungsvollmacht nimmt ihr nicht ihre Geschäftsfähigkeit, auch wenn sie dement ist.
Da die Begutachtung immer den Status Quo betrachtet, müsste der Arzt ein Attest rückdatieren, was er hoffentlich nicht machen wird (illegal).bananensaft schrieb:@Cowcreamer Wobei die Frage ist, inwie weit kann das rückwirkend geltend gemacht werden. Wenn man von Juli ausgeht, sind das immerhin 3 Monate. Stellt ein Arzt da was aus, ala: ja die war damals schon nicht Geschäftsfähbig.-
Nochmal:Kurvenkratzer schrieb:Da die Benutzung ja schwierig bis unmöglich sein kann, besteht die Möglichkeit das als Sonderkündigungsgrund anzuführen.
