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fexpop
Stamm-User
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mixmox schrieb:da schon eine gewissen "Informationspflicht" seitens eines unternehmens besteht.
Eine Informationspflicht besteht eben nicht, nicht einmal eine "gewisse".
mixmox schrieb:d.h. z.b. dass ich mir mein galaxy [...] nicht gekauft hätte, wenn ich gewusst hätte das doch derart viele bugs vorhanden [...]
Das wiederum ist eben ein Fall für die Gewährleistung. Das Gerät muss ohne Mängel geliefert werden. Das ist beim Galaxy nicht geschehen. Also: Du solltest dich nicht drüber ärgern und es so hinnehmen, sondern deine Rechte gegenüber dem Händler einfordern.
Grüße, Felix