prototyp01
Dauergast
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Da ich für dieses Thema kein passendes Unterforum gefunden habe, teile ich mit euch diese News.
Bitte an die Mods: Wenn ihr ein passenderes Unterforum findet, bitte dahin verschieben.
"Der Händler muss nach dem Bespielen des verkauften Geräts mit einer Custom-Firmware durch den Käufer keine Reparatur- oder Ersatzleistung verrichten. Wer bislang davon ausging, liegt falsch, wie eine EU-Verordnung deutlich macht."
Quelle: Recht: Rooten oder Flashen des Smartphones kein Grund für Gewährleistungsverlust
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"Der Händler muss nach dem Bespielen des verkauften Geräts mit einer Custom-Firmware durch den Käufer keine Reparatur- oder Ersatzleistung verrichten. Wer bislang davon ausging, liegt falsch, wie eine EU-Verordnung deutlich macht."
Quelle: Recht: Rooten oder Flashen des Smartphones kein Grund für Gewährleistungsverlust