Telefongespräch beim Galaxy S21 Ultra aufzeichnen?

lm1818

lm1818

Erfahrenes Mitglied
44
Hallo zusammen,

ich frage mal vorsichtig an ob es eine Möglichkeit gibt und wenn ja wie kann man Telefonate mit dem S21 Ultra aufnehmen? mit den vorhandenen Boardmitteln oder benötigt man eine zusätzliche App?

Mir wäre es am liebsten wenn es mit den vorhandenen Boardmitteln funktionieren würde, alles was ich versucht habe bisher ohne Erfolg.

Habe mal recherchiert du dem Thema es ist wohl nicht verboten in Deutschland aber ich muss meinen Gesprächspartner zu Beginn darauf hinweisen damit er zustimmt oder ablehnt.

Es geht um arbeitsrechtliche Dinge die man dann als Beweis vor dem Arbeitsgericht vorbringen kann.

Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Spätestens nachdem das unbefugte Aufzeichnen als Straftat deklariert wurde (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe), wurde das Thema wohl zu heiß. Google hat einige Maßnahmen ergriffen, Apps zur Aufzeichnung zu unterbinden.

§ 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht, lass ich mal dahin gestellt. Wenn man sich vorher die Zustimmung holt, ist es jedenfalls nicht verboten. Ich würde bei der Strafbarkeit aber verdammt darauf achten, dass ich die Zustimmung auch beweisen kann. Denn wenn ich aufzeichne muss ich die Zustimmung später zur Not beweisen können. Wenn der andere sonst behauptet, er hätte nicht zugestimmt, bin ich dran. Wenn es nur für befugte erlaubt ist, gilt nicht Aussage gegen Aussage. Da muss ich meine Befugniss beweisen können.

Ich kenne die Anruf Aufzeichnung Funktion eigentlich nur noch von System Apps von alternativen Roms aus meiner Root Zeit. Auch schon wieder einige Jahre her 😅. Gibt's die Funktion noch bei aktuellen Geräten?

Als Workaround könnte man ein günstiges Diktiergerät kaufen (gibt's beim großen A ab 20 Euro) und über Freisprechen telefonieren. Bitte dran denken die Zustimmung zu dokumentieren.
 
  • Danke
Reaktionen: WolfgangN-63
bbfh schrieb:
Gibt's die Funktion noch bei aktuellen Geräten?
soweit ich weiß bei Samsung, ja.
Aber aktiv ist sie nur z.b. mit INS CSC.
 
  • Danke
Reaktionen: WolfgangN-63 und bbfh
lm1818 schrieb:
Es geht um arbeitsrechtliche Dinge die man dann als Beweis vor dem Arbeitsgericht vorbringen kann.
Damit beisst sich die Katze in den Schwanz, denn wenn Du deinen Gesprächspartner auf die Aufnahme hinweist, kommt sicherlich nichts verwertbares mehr bei Dir an,schon gar nicht mehr vom Arbeitgeber.

Mal abgesehen davon gibt es bessere Möglichkeiten, um beweiskräftiges Material zu sammeln, ohne sich selbst strafbar zu machen.

Gruß
 
  • Danke
Reaktionen: WolfgangN-63 und maik005
Wie kann man die Zustimmung des Gesprächspartners eigentlich beweisen, ausser sie gleich mit aufzunehmen und ggfls. bei Verweigerung die Aufnahme zu beenden? Bzw. die Aufnahme nach dem Gespräch zu löschen?
 
Eben,... alles nicht bis zum Ende durchdacht, denke ich.
 
  • Danke
Reaktionen: Cecoupeter
@Nightly Allerdings !!
 
@Cecoupeter
Danke dann lass ich es eben sein wenn es nicht sinnvoll ist und überlege mir etwas anderes.
 
Cecoupeter schrieb:
Wie kann man die Zustimmung des Gesprächspartners eigentlich beweisen
Indem man fragt, ob man aufnehmen darf, nach der Zustimmung die Aufnahme startet und dann die Frage wiederholt.
 
  • Danke
Reaktionen: maik005, Cecoupeter, bbfh und eine weitere Person
Warum so kompliziert. Ein oder zwei Zeugen die dem Gespräch folgen können reichen. Eine Mitschrift rundet das ganze ab. Das ist legal und Gerichtsverwertbar. Man sollte mit den Zeugen jedoch nicht verwandt sein. :thumbsup:
 
  • Danke
Reaktionen: bbfh
@WolfgangN-63
Klar... so geht's natürlich auch👍 Gar nicht soweit gedacht.
@Jester 74 Das wäre mir zu aufwendig. Man hat ja auch nicht immer passende Zeugen da.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Jester74 und WolfgangN-63
@Jester74
Sicherlich nicht.
Vor allem darfst du keinen Mitschnitt anfertigen ohne Zustimmung.
 
@maik005
Jester74 hatte "Mitschrift" geschrieben. Gehe ich Recht in der Annahme das du "Mitschnitt" mit "Mitschrift" verwechselt hast?
 
  • Danke
Reaktionen: Jester74
@Jester74 Naja, damit jemand mithören darf, musst du deinen Telefon-Partner auch erst um Erlaubnis bitten, andernfalls ist es ebenso illegal wie ungefragtes Aufnehmen. Ob das also so viel einfacher ist als Aufzeichnung?
 
  • Danke
Reaktionen: WolfgangN-63, maik005 und Cecoupeter
Cecoupeter schrieb:
Gehe ich Recht in der Annahme das du "Mitschnitt" mit "Mitschrift" verwechselt hast?
stimmt.
Aber trotzdem trifft dann wieder der von SgtChrischi genannte Punkt zu.
 
  • Danke
Reaktionen: Cecoupeter
@maik005
Das stimmt. Ob später jemand sich die Aufzeichnung anhört oder direkt live ein dritter mithört, kommt letztendlich auf's selbe raus.
Die "Vertaulichkeit des Wortes" wird in beiden Fällen verletzt.
 
Das steht im von mir verlinkten 201 Stgb aber anders.
 
Die Zeugen hören ja nicht mit, sondern bekommen das Gespräch "zufällig" mit. Alles eine Frage der Auslegung. Aber das ist doch etwas für ein Juristen-Forum und würde hier den topic sprengen. 🫡
 
  • Haha
Reaktionen: maik005
@Jester74
Genau 👍
 

Ähnliche Themen

telex
Antworten
13
Aufrufe
330
maik005
maik005
L
Antworten
3
Aufrufe
320
maik005
maik005
schichti
Antworten
0
Aufrufe
130
schichti
schichti
Zurück
Oben Unten