
Wolf65
Stamm-User
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Die kannst du nehmen würde Dann gleich ein zweites Akku nehmen zu wechseln
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freeman101n schrieb:Zitat: "[...]die Scheibe wurde getauscht weil sie zerkratzt war. Der Touch nicht.[...]", was auch immer er sich darunter vorstellen mag.D.h., dass nur das Glas getauscht wurde, was erfahrungsgemäß zu Problemen führt und keine fachmännische ordentliche Reparatur darstellt.
Zitat aus der Ebay Auktion: "Es wurde nur sporadisch geladen, ausser man bringt das Ladekabel in die richtige Position. Aber das ist eine Fummelarbeit und dafür habe ich nicht immer Zeit."
Vor dem Kauf habe ich ihn gefragt, wie schlimm es denn mit dem Wackelkontakt tatsächlich sei. Eine Antwort bekam ich nie. Nach dem Kauf ....Obwohl er nicht mal antwortete, kauftest du blind!![]()
Das brauche ich ihn gar nicht fragen, da dies nie zur Erwähnung kam. Ein Mangel lag laut Artikelbeschreibung nur bei der Buchse vor.Wenn er unautorisierte Reparaturen durchführt oder durchführen lässt, so hat er dies in der Artikelbeschreibung zu erwähnen. Hierdurch erlischt dann natürlich auch die Garantie, welche er dem Käufer aber zugesichert hat. Denn laut Artikelbeschreibung gilt die Garantie noch bis Juli 2014.....Mit eiserner Verbissenheit hältst du daran fest, dass der Defekt am Micro-USB-Anschluss, von dir beständig Ladebuchse bezeichnet, liegt. Der Mangelbeschreibung des Verkäufers nach, kann der "Wackelkontakt" auch an einem sonstigen Bauteil, wie Motherboard, liegen.Wo ist dann das Problem, wenn er als Verkäufer dir als Käufer ein Garantieversprechen gibt.
..... Des weiteren ist es aus der Produktbeschreibung ersichtlich, dass der "Defekt" bzw. der Mangel direkt an dem Bereich der Ladebuchse vorliegt,das ist deine Interpretation
Er hat den Artikel in 11 sehr kurzen Sätzen beschrieben und am Ende der Beschreibung keine Angaben zur Garantie oder Rücknahme gemacht.
Den Link poste ich allerdings nicht, da der Verkäufer dann noch auf den Thread aufmerksam wird o.ä.
...
Auch ersehne ich mich nach keinem Schadensersatz.
Mir geht es hierbei eigentlich nur um Fairness und korrektem Verkauf von Artikeln bei Ebay. Viele sehen Ebay als einen Ort von Gaunereien, wo die Verkäufer denken, dass sie dort tun und lassen könnten was sie wollen. Dem ist aber nicht so. Auch dort gibt es Rechte und Pflichten, die eingehalten werden müssen.Großzügig von dir, wenn du den unnützen Kauf einfach so abschreiben willst.
Und das alles wäre mir die Gerichtskosten wert.
Es geht darum, dass ich ein Smartphone mit defekter Ladebuchse und einer vom Verkäufer zugesicherten Garantie bis Juli 2014 gekauft, ....Das ist jetzt sehr philosophisch. Du willst also Geld für Gerichtskosten einsetzen, um böse Ebayer zu Gut-Ebayer zu formen, aber selbst den dir entstandenen Schaden gar nicht einfordern?Immer wieder diese "Ladebuchse". Aber wie oben schon geschrieben, wo ist das Problem, wenn der Verkäufer dir doch ein Garantieversprechen gibt, dann hat er die Mängel zu beseitigen oder auf seine Kosten beseitigen zu lassen?