F
frank e.
Gast
elvnox schrieb:Außerdem warum sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen? Das Gewährleistungsgesetz in Österreich regelt das "lückenlos" außerdem ist es ein Privatkauf - daher kommt zusätzlichen das Konsumentenschutzgesetzt zum tragen...
Heisst das in Österreich, ich kauf mir ein Gerät, mache zu hause Kratzer rein und bekomme dann ein neues Gerät oder Preisnachlass?