S3 mit zwei großen Schrammen schon beim auspacken...

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elvnox schrieb:
Außerdem warum sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen? Das Gewährleistungsgesetz in Österreich regelt das "lückenlos" außerdem ist es ein Privatkauf - daher kommt zusätzlichen das Konsumentenschutzgesetzt zum tragen...

Heisst das in Österreich, ich kauf mir ein Gerät, mache zu hause Kratzer rein und bekomme dann ein neues Gerät oder Preisnachlass?
 
Trabireiter schrieb:
Bei Gebrauchsspuren (!) braucht ihr nicht über Gewährleistung oder Garantie diskutieren. (auch wenn die hier möglicherweise schon beim Kauf bestanden)

Wenn der Verkäufer sich nicht einsichtig zeigt dann habt ihr in so einem Fall keine Ansprüche die man durchsetzen könnte.

Vielleicht täuscht der Verkäufer ändert sich völlig unproblematisch um? Danach könnt ihr immer noch diskutieren.

Eben genau das ist falsch dadurch dass das Gerät in einer Verpackung mit Siegel ist handelt es sich genau genommen um einen versteckten Mangel! Du hast allerdings recht; wenn du ein Auto (neuwagen) kaufst und diesen vom Händler abnimmst und dan 3 Tage später einen Kratzer entdeckst ist es weder Garantie noch Gewährleistung!

Jedoch ist das handy in einer Schachtel mit Siegel und genau deswegen tritt hier die Gewährleistung in kraft! In Österreich machen es deshalb alle T-Mobile Shops dass das Siegel im Geschäft vor dem Kunden geöffnet wird und das handy ausgepackt wird! Somit umgeht der Händler hier seiner Haftung!
 
elvnox schrieb:
Stimmt so nicht - die Gewährleistung bei uns in Österreich sagt das der Händler/Hersteller für Mängel haftet die bereits beim Kauf vorhanden waren.
Dann haltet ihr in Österreich euch nicht an die EU Direktiven?

Bitte sieh dir das EU Gewährleistungsrecht noch mal an. Die Gewährleistung gilt nicht grundsätzlich und für alle Mängel gleichermaßen. Da wird sehr fein unterschieden in Gebrauchsspuren, "bestimmungsgemäßer Gebrauch", "nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch", Temperatur, Witterungseinflüsse, Naturkatastrophen, ...

Kratzer im Gehäuse sind nach Gefahrenübergang nicht von irgendeiner Gewährleistung oder einer Garantie abgedeckt.
 
Ja das stimmt das Gebrauchspuren nicht durch die Gewährleistung gedeckt sind, wenn es sich jedoch um Schäden handelt die BEIM Kauf vorhanden waren dan deckt soetwas die Gewährleistung!

Der ursprüngliche Beitrag von 16:23 Uhr wurde um 16:28 Uhr ergänzt:

Noch was: mir ist schon klar das es Auslegungssache ist bzw. hier der Händler ein großes Risiko hat (ehrlichkeit des Kunden) abwr dennoch wenn ein Schaden DIREKT nach dem Kauf entdeckt wird hast du ein Recht auf Mängelbehebung
 
Warum eigentlich verweigert der TE standhaft die mehrfach gestellte Frage, warum er sich das Handy nicht im Laden angesehen hat?
Eine schwäbische Hausfrau kauft keine Scheibe Mortadella, die sie nicht persönlich beim Metzger ausgesucht hat.
Hier werden ein paar hundert Euro auf den Tresen gelegt und die Schachtel wird nicht mal aufgemacht?
Wers glaubt...

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Ich habe noch nie jemanden gesehen, der das Handy auf der Ladentheke ausgepackt hat. ;)
 
Und ich noch Keinen, der es sich nicht auspacken lassen hat. Sowas lasse ich hübsch den Verkäufer machen. Nachher fällt mir das Ding noch runter...

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Trabireiter schrieb:
Bei Gebrauchsspuren (!) braucht ihr nicht über Gewährleistung oder Garantie diskutieren. (auch wenn die hier möglicherweise schon beim Kauf bestanden)

Also erstens braucht man bei der Gewährleistung nicht zwischen Deutschland und Österreich unterscheiden. Und zweitens ist bei der Gewährleistung immer der Zustand beim Kauf ausschlaggebend. Ich würde darauf hingewiesen dass wir möglicherweise eine eidesstattliche aussage machen müssen, was für uns kein Problem ist.

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ThommyCC schrieb:
Und ich noch Keinen, der es sich nicht auspacken lassen hat. Sowas lasse ich hübsch den Verkäufer machen. Nachher fällt mir das Ding noch runter...

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Ich sehs jeden Tag. ;)

Die Einzigen, die das Zeug auspacken lassen, sind ältere Rentner. Aber auch nur bei Radios. :D
 
ThommyCC schrieb:
Warum eigentlich verweigert der TE standhaft die mehrfach gestellte Frage, warum er sich das Handy nicht im Laden angesehen hat?

Weigern? Nein ich halte es nur für unnötig so ein versiegeltes Paket auszumachen. (hab ich aber schon grschrieben) macht ihr auch jeden PC auf den ihr kauft? Bei Autos ist das anders, da steht beim Kaufvertrag dass man das Auto wie gesehen und probegefahren kauft.

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Ja wie gesagt ich hab noch keinen T-Mobile Store gesehen (auch bei MediaMarkt, Niedermayer und Hartlauer) wo das Handy nicht vor mir ausgepackt wurde!

Mir wurde jedesmal gezeigt dass das Siegel original ist dan wurde dieses gebrochen das Gerät und das Zubehör geprüft!

Der ursprüngliche Beitrag von 18:02 Uhr wurde um 18:07 Uhr ergänzt:

Jelly85 schrieb:
Also erstens braucht man bei der Gewährleistung nicht zwischen Deutschland und Österreich unterscheiden. Und zweitens ist bei der Gewährleistung immer der Zustand beim Kauf ausschlaggebend. Ich würde darauf hingewiesen dass wir möglicherweise eine eidesstattliche aussage machen müssen, was für uns kein Problem ist.

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Es gibt zwar ein paar kleine Unterschiede zwischen Deutscher und Österreichischen Gewährleistungsrecht. Genau das isz der Pubkt der Zustand bein Kauf ist ausschlaggebend, wenn das Paket nicht im Geschäft geöffnet wurde dan handelt es sich sogar um einen versteckten Mangel. Aufgrund der Möglichkeit das du den Schaden verursacht haben könntest wirst du eine eidesstattliche Erklärung machen müssen.

Viel Glück und halt uns am laufenden!!!
 
So ich hab jetzt meine Studienunterlagen herausgeholt ich bin in den Unterlagen noch am suchen aber hier mal ein paar AGB's (mir ist bewusst das es sich hier um Versandhandel handelt, aber das Prinzip der beschädigten Ware die verpackt ist, ist dieselbe)

1. bitte Absatz 5 Punkt 2 lesen:

MINOX-Shop - Allgemeine Geschftsbedingungen

2. Dan hier aus dem Juraforum:

Defekte Ware geliefert - JuraForum.de

3. Direkt von einen Anwalt:

Kanzlei Prof. Schweizer

3. Im Anhang findet Ihr den aktuellen Matura Stoff wie er an Österreichischen Schulen gelehrt wird (Matura ist im Prinzip das selbe wie bei euch das Abitur)
Im beigefügten Link findet Ihr das dazugehörige MANZ Lehrbuch:
Maturawissen / Betriebswirtschaft mit SbX - 978-3-7068-3964-8 : MANZ
 

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und die zwei Schrammen sehen aus, als ob das Handy vom Hochhaus gefallen wäre, so blöd kann das gar nichtsahnend, dass da der Kunststoff ca 2 bis 3 mm tief weg ist.

Wo ist denn der Kunststoff am S3 so dick? Hast versucht, die Akkuabdeckung mit einem Schraubenzieher zu entfernen und bist abgerutscht? Nur eine Frage. Aber solche Kratzer an einem neuen Gerät, äußerst nebulös. Erfolgsaussichten Garantie/Gewährleistung Null. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst es ja versuchen. Aber ich glaube nicht, dass Dir diese in so einem Fall überhaupt Rechtsschutz gewährt.
 
Gibt's hier irgendwo Fotos von den Kratzern??!

Naja ich weiß ja nicht ob der TR die Wahrheit sagt oder nicht, aber wenn es so geschehen ist wie er es sagt und er auch die eidesstattliche Erklärung unterschreibt dan gibt es hier keine Diskussion und es greift das Österreichische Gewährleistungsgesetz - aber wie ich es schon gesagt habe:

1. wird er nur einen Preisnachlass bekommen
2. Wenn er lügt und es kann ihm nachgewiesen werden dan ist es Betrug!
 
Stimmt, Fotos wären nicht schlecht. Kratzer mit einer Tiefe von 2-3mm???
Vorne ist Glas, an der Seite der Silberrahmen und hinten die Akkuabdeckung. Und die ist schätzungsweise 1 mm dick. Dort wären dann keine Kratzer sondern Löcher. Und das auf dem Garantieweg regeln wollen? Da kriegt selbst ein österreichischer Richter einen Lachanfall.
 
Sorry wir reden nicht von Garantie sondern Gewährleistung :)
 
Egal ob Garantie oder Gewährleistung....
Wie ein Vor-Poster schon gesagt: Ich kaufe mir ein neues Auto, habe kurz danach Kontakt mit einem Gartenzaun und will den Händler auf Gewährleistung verklagen, weil ein paar Kratzer verursacht wurden? Gehts noch. Trotzdem wäre ein Foto der 2 bis 3 mm tiefen Kratzer recht interessant. Vielleicht kommen sie ja noch.
 
elvnox schrieb:
Sorry wir reden nicht von Garantie sondern Gewährleistung :)
Das ist in diesem Falle ziemlich egal. Beides greift nicht und jemand, der Fernabgabe mit dem direkten Wareneinzelhandel in einen Topf wirft, hat das Grundsätzliche der hier diskutierten Frage nicht verstanden.

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Hey genau das habe ich doch vorhin geschrieben!

Bei einem Auto musst du den Mangel sofort aufzeigen da es sonst keine Gewährleistung auf lackschäden gibt!

ABER wie ich jetzt schon 100 mal geschrieben habe; Ein Handy befindet sich in einer Schachtel welche versiegelt ist - wenn du das handy zuhause auspackst und es hat einen Kratzer oder lackschaden ist dieser win versteckter Mangel! Deswegen werden in so ziemlich jeden mir bekannten handy store die siegels VOR dem Kunden gebrochen und das Handy sowie Zubehör dem Kunden zur Prüfung vorgelegt!

So ich will jetzt nicht wieder alles von vorne schreiben bitte lies meine Posts hier im Thread und VORALLEM den Post von mir mit den Leistungen Links ins Internet sowie den MANZ Link und das eingefügte Bild wenn du das getan hast gibta nichts mwhr zu diskutieren den das ist die aktuell Lehrmeinung sowie die aktuelle Gesetzeslage in Österreich!

Vielen Dank und schönen Abend!
 
Na dann, viel Glück. Er wird es brauchen.
 
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