S3 mit zwei großen Schrammen schon beim auspacken...

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Jelly85

Erfahrenes Mitglied
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Hallo an alle,

ich habe meiner Frau ein S3 zu Weihnachten geschenkt, und beim auspacken stellten wir fest, dass am Kunsstoffrahmen 2 große Schrammen zu finden waren!!!

wir waren über die weihnachtsfeiertage in deutschland und konnten daher nicht zum verkäufer bei uns in österreich fahren.
wir fuhren daher gleich gestern freitag zum händler.

diese schickte das handy zu samsung ein, konnte uns aber nicht sagen was dabei raus kommt

darum wollte ich euch fragen, welche erfahrungen ihr mit dem samsung support habt?

bzw wenn samsung da nichts macht, müsste ja eigentlich der händler dafür haften, weil er uns ja beweisen müsste, dass das handy beim verkaufen ok war.

danke schon mal im voraus für eure antworten
 
Jelly85 schrieb:
...weil er uns ja beweisen müsste, dass das handy beim verkaufen ok war....
Du bist zum Händler gegangen/gefahren, also scheinst Du das Handy nicht im I-Net gekauft zu haben?
Bei Kauf im Laden beginnt der Gefahrenübergang in dem Moment, in dem Du das Teil von der Theke nimmst und den Laden verlässt.

Wieso hast Dir das Telefon nicht angesehen? Jetzt musst Du beweisen, dass die Schrammen nicht bei Dir entstanden sind.


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ThommyCC schrieb:
Bei Kauf im Laden beginnt der Gefahrenübergang in dem Moment, in dem Du das Teil von der Theke nimmst und den Laden verlässt.

Wieso hast Dir das Telefon nicht angesehen? Jetzt musst Du beweisen, dass die Schrammen nicht bei Dir entstanden sind.

Das ist kleben die frage, was zieht zuerst? Garantie oder Gewährleistung? Und bei zweiterem muss uns der Händler beweisen, dass das Handy beim Kauf in Ordnung war.

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Eben nicht.
Die Gewährleistung sichert zu, dass das Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt der Abnahme (das ist hier der Zeitpunkt, an dem Du den Laden verlassen hast) mängelfrei war.
Ist es das nicht, bist Du in der Beweislast, nachzuweisen, dass der Mangel bereits zu diesem Zeitpunkt bestand. Darum kommt der Abnahme eine große Bedeutung zu.
Diesen Nachweis kannst Du in D zwei Jahre lang bringen. Danach interessiert das niemanden mehr.

Die Garantie, als freiwilliges Versprechen des Herstellers, sichert für einen bestimmten Zeitraum und unter bestimmten Bedingungen z.B. kostenlose Reparaturen zu.
Von beiden Rechtsinstrumenten werden aber offensichtliche Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestanden, nicht erfasst.

Oder um es kurz zu machen: Kratzer hättest Du bei Entgegennahme der Ware reklamieren müssen.
Bereits 5 Minuten später hättest Du sie selbst verursachen können.

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Nur teilweise richtig, in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an da war, erst danach gilt dass der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel von Anfang an da war.

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Der Karton, in dem das S3 ausgeliefert wird, ist doch versiegelt. Hast Du nicht nachgecheckt, ob das Siegel noch unversehrt war. Sonst kanns evtl. ein Rückläufer gewesen sein. Wenn das Gerät technisch ok ist, sehe ich da für Dich nicht viel Erfolgsaussichten. Kratzer deckt weder Garantie noch Gewährleistung ab. Bei Kauf über Internet könntest Du es innerhalb 14 Tagen zurückschicken, aber der Verkäufer wäre berechtigt, Dir wegen der Kratzer nicht mehr den vollen Kaufpreis rückzuüberweisen. Aber vielleicht zeigt sich Dein Händler oder Samsung kulant....
 
Ähm, ihr habt bei den Gesetzen schon darauf geachtet, das der Threadstarter Österreicher ist?
 
Jenne2112 schrieb:
Nur teilweise richtig, in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer...

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Aber nicht bei offensichtlichen Fehlern, die jeder zu jeder Zeit verursachen kann.

Habe jetzt nicht speziell alpenländisches Recht gebüffelt. Aber soweit werden die ja nicht vom BGB entfernt haben. Galt dort ja auch...

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Ja, aber auch ein Österreicher wird zwischen den Zeilen herauslesen, dass das mit Garantie und Gewährleistung bei Kratzern so eine Sache ist. Ich bringe nächste Woche die Saug- und Fugendüse meines 2 Monate alten Staubsaugers zurück. Kratzer waren schon beim Kauf vorhanden. Ich würde da eher von Gebrauchsspuren sprechen. Aber warten wir doch mal die Antwort auf die Frage ab: War der Karton versiegelt?
 
Jenne2112 schrieb:
Nur teilweise richtig, in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an da war, erst danach gilt dass der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel von Anfang an da war.

ThommyCC schrieb:
Aber nicht bei offensichtlichen Fehlern, die jeder zu jeder Zeit verursachen kann.


also das gewähleistungsrecht ist in österreich genauso wie in deutschland, und das besagt eben, dass in den ersten 6 monaten der verkäufer beweisen muss, dass das gerät in ordnung war, in den darauffolgenden 18 monaten gibts die beweislastumkehr

und bei NICHt offensichtlichen, also verdeckten fehlern, ist das mit der beweislastumkehr nicht ganz so streng, denn der käufer kann ja nicht ins gerät rein schaun, also wieder ein vorteil für den käufer

die rechtlichen sachen sind für mich ja klar, aber mir gehts eben nur um 2 punkte:

1) was ist eher anzuwenden? garantie oder gewährleistung? klar der verkäufer versucht alles auf die garantie zu schieben

2) wie schauts mit dem samsung support aus? sind die eher kulant oder sehr kleinlich???

PS: und das gerät begutachten und checken dass es in ordnung ist liegt eben im interesse des verkäufers, eben wegen der gewährleistung
 
Meiner Meinung nach ist es besser die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, da die Garantie eben eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, so dass die wahrscheinlich die Garantie ablehnen würden.
Der Verkäufer kann die Gewährleistung nicht ablehnen.


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Lass mich mal vorsichtig spekulieren:
Beim Auspacken, beim Akku- oder SIM-Karteneinbau fällt das Teil runter und zerschrammt.
Jetzt soll der Händler beweisen, dass das Handy i.O. war? In welcher Welt lebst Du?
Jeder Richter wird Dich fragen, warum Du Dir das Ding nicht mal angesehen hast.
Bei Internetkauf bist Du besser dran.
Da kannst Du vom Kauf zurücktreten und behaupten, das Ding wäre bereits mit den Schrammen angekommen...
Jetzt kannst Du m.E. gar nichts in Anspruch nehmen. Egal was andere Dir weis machen wollen.
Steh zu Deinem Missgeschick und nimmt die Schrammen easy. Die kommen früher oder später sowieso.
Es ist nur ein Telefon...

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Zuletzt bearbeitet:
ThommyCC schrieb:
Lass mich mal vorsichtig spekulieren:
Beim Auspacken, beim Akku- oder SIM-Karteneinbau fällt das Teil runter und zerschrammt.
...
Steh zu Deinem Missgeschick und nimmt die Schrammen easy. Die kommen früher oder später sowieso.
Es ist nur ein Telefon...
Thailand so warst eben nicht, und die zwei Schrammen sehen aus, als ob das Handy vom Hochhaus gefallen wäre, so blöd kann das gar nichtsahnend, dass da der Kunststoff ca 2 bis 3 mm tief weg ist.


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Es ist müßig, darüber zu diskutieren. Kratzer sind auf unsachgemäße mechanische Beeinflussung zurückzuführen, und damit grundsätzlich von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Es ist völlig egal, wann und wie die Kratzer an dein Gerät gekommen sind. Du muss es schon auf dem Tresen liegen lassen, bevor du es gekauft hast. Sobald du es bezahlt hast, ist es dein Problem - selbst, wenn du es noch im Laden entdeckst.
 
Stimmt so nicht - die Gewährleistung bei uns in Österreich sagt das der Händler/Hersteller für Mängel haftet die bereits beim Kauf vorhanden waren. Die Gewährleistung bei beweglichen Sachen beträgt 2 Jahre und in den ersten 6 Monaten ist der Händler/Hersteller in der Beweispflicht somit MUSS der Händler/Hersteller beweisen das die Mängel durch den Käufer verursacht werden, dadurch muss dieser (wenn sich nicht beweisen lässt das der Käufer den Mangel verursacht hat) auch für eine Beseitigung des Mangels sorgen. Allerdings muss man bedenken das die Beseitigung des Mangels dem Händler/Hersteller zumutbar sein MUSS. Daher kannst du eher auf einen Preisnachlass hoffen als auf einen Austausch oder Reparatur. Eine Info am Rande es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht.!!
 
elvnox schrieb:
Stimmt so nicht - ... MUSS der Händler/Hersteller beweisen das die Mängel durch den Käufer verursacht werden, ...

Eine Info am Rande es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht.!!
Na dann viel Spaß bei eine ev. gerichtlichen Auseinandersetzung.

Ich hoffe, der TE hält uns auf dem Laufenden.

Was soll der Hinweis auf das fehlende Umtauschrecht?
Meinst Du, es gibt noch jemanden, der das nicht weiß?
 
Es gibt leider soooviele die glauben der Umtausch ist rechtlich geregelt! Und was die gerichtliche Auseinandersetzung angeht - soetwas ist ein gefundenes Fressen für den Österreichischen Konsumentenschutz! Das gewinnt er zu 100% - bei uns in Österreich ist der Kunde noch mehr König wie bei euch ;) Aber ich glaube nicht das er ein neuea Gerät bekommt - es wird einen Preisnachlass geben, und dieser wird da das Gerät nicht in der Funktion eingeschränkt ist zwischen 10 bis max. 15% liegen!

Aber eines ist klar sollte der TR den Schaden selber verursacht haben und es kann ihm bewiesen werden dan ist es glatter Betrug... :/
 
Außerdem warum sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen? Das Gewährleistungsgesetz in Österreich regelt das "lückenlos" außerdem ist es ein Privatkauf - daher kommt zusätzlichen das Konsumentenschutzgesetzt zum tragen...
 
Bei Gebrauchsspuren (!) braucht ihr nicht über Gewährleistung oder Garantie diskutieren. (auch wenn die hier möglicherweise schon beim Kauf bestanden)

Wenn der Verkäufer sich nicht einsichtig zeigt dann habt ihr in so einem Fall keine Ansprüche die man durchsetzen könnte.

Vielleicht täuscht der Verkäufer ändert sich völlig unproblematisch um? Danach könnt ihr immer noch diskutieren.
 
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