Verformung des Smartphone

Ein kulanter Händler würde es einfach umtauschen, außerdem einfacher, schneller und nich viel teurer.

Wenn ers nich macht, würd ich mich mit dem Hersteller in Verbindung setzen, die überprüfen das und tauschen es auch einfach um normalerweise, ne Reparatur lohnt da nicht.

Die schauen, ob er selbst kaputt gemacht hat und wenn nein gibs Ersatz geschickt.

Bei allen meinen Elektrogeräten und da waren viele mal kaputt, is nie eins in die Reparatur gekommen.
(auch direkt bei Herstellern nicht, Bsp: ne Maus/Tastatukombi vom Mediamarkt, wo sich die Gummierung an der Maus nach nem Jahr gelöst hat (keine Rechnung mehr gehabt). Logitech Support und die haben 2 mal innerhalb von 2 Jahren mir dasgleiche Set neu geschickt, auch Tastatur usw. das alte musst ich nichmal einschicken, nur zerstören und Fotos von machen^^)
Das machen meiner Meinung nach eher sehr knauserige Läden und bei so Reparaturen is das Risiko den Kunden zu verarschen gegeben, wenn einfach ein neues geschickt wird nicht.

Und selbst wenn es repariert werden soll, schick ich es nich an eine dritte Reparaturwerkstatt, sondern gebs dem Händler zurück und der macht alles von selbst. Und wie gesagt Umtausch is für den einfacher und nicht teurer.

Eigenartige Geschichte, ich würde in Zukunft lieber bei Amazon bestellen. Rückgaberecht, Kulanz, günstig, was will man mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kaum ein Händler schickt direkt ein Austauschgerät, das würde zuviel kosten. Reperatur kostet garnichts, Austasch aber den Neuwert des Geräts.
Selbst Amazon lässt es reparieren.

Btw ist es kein Garantiefall, wenn die Gummierung abfällt, das sind Verschleißteile (für paar Cent ersetzbar). Sorry aber die Story kauf ich dir nicht ab, schon garnicht das mit den Fotos und Zerstören.

Und an den Hersteller hat er sich schon gewendet, der lehnt es ab, wegen angeblichem Eigenverschulden. Dies kann der Händler aber nicht tun, der benötigt dann entsprechende Beweise.
 
Amazon hat mir noch nie was repariert^^
Ich kann mir nich vorstellen, dass es viel teurer is, allein der Aufwand, und die Kunden sind zufriedener und es geht viel viel schneller für die, wenn sie direkt bei Reklamation ein neues geschickt bekommt.


Wenn die Gummierung innerhalb 2 Jahre sich 2mal ablöst bei den gleichen Geräten, kann man das auch als Produktmangel von Anfang an sehen.

Warum kaufst du das nich ab?
Zerstören muss mans, damit mans nicht bei Ebay weiterverkauft, man sieht dass du über die Umtauschpraktiken nicht so die Ahnung hast.
Das war für Logitech anscheinend günstiger als das Rücksenden zu bezahlen + Untersuchungs/Reparaturaufwand (der Europasitz is/war glaub ich in nem anderen Land).

Zum Thema:
Ich hab das so verstanden, dass der Händler ihn aufgefordert hat es an eine dritte Firma zu schicken.
Und der Händler kann von sich doch gar nicht wissen, dass es Innen verbogen ist, bevor es ne Reparaturfirma hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Handio schrieb:
Amazon hat mir noch nie was repariert^^
Ich kann mir nich vorstellen, dass es viel teurer is, allein der Aufwand, und die Kunden sind zufriedener und es geht viel viel schneller für die, wenn sie direkt bei Reklamation ein neues geschickt bekommt.
Der Händler schickt es an den Hersteller, oder eine vom Hersteller zertifizierte Werkstatt. Der Händler hat dadurch keinerlei Kosten. Tauscht er es um, kostet es ihn erstmal ein Neugerät. Das alte Gerät muss er trotzdem einschicken und wenns blöd läuft, stellt der Hersteller dann Eigenverschulden fest.
Es ist immer teurer ein Neugerät zu schicken, deswegen macht das kaum jemand.

Wenn die Gummierung innerhalb 2 Jahre sich 2mal ablöst bei den gleichen Geräten, kann man das auch als Produktmangel von Anfang an sehen.
Nein ist ein Verschleißteil. Noch dazu eines was sich für paar Cent ersetzen lässt.

Warum kaufst du das nich ab?
Zerstören muss mans, damit mans nicht bei Ebay weiterverkauft, man sieht dass du über die Umtauschpraktiken nicht so die Ahnung hast.
Das war für Logitech anscheinend günstiger als das Rücksenden zu bezahlen + Untersuchungs/Reparaturaufwand (der Europasitz is/war glaub ich in nem anderen Land).
Das ein Hersteller Fotos des Zerstörens fordert, habe ich noch nie gehört.
Noch dazu, warum sollten die bitte ne neue Tastatur senden, wenn sie einfach paar Gummifüsse schicken könnten?

Zum Thema:
Ich hab das so verstanden, dass der Händler ihn aufgefordert hat es an eine dritte Firma zu schicken.
Und der Händler kann von sich doch gar nicht wissen, dass es Innen verbogen ist, bevor es ne Reparaturfirma hat.
Richtig, das ist an sich völlig legitim. Wenn der TE die Aufforderung des Händlers noch besitzt, so war das bereits ein erster Versuch der Mangelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung.
Der Händler hätte also noch zwei Nachbesserungsversuche.
 
Auch Verschleißteile unterliegen der Gewährleistung. Allerdings müssen das dann Fehler sein, die Unabhängig vom Verschleiß sind.
Außerdem ist eine Gummierung, mit der die Maus überzogen ist kein Verschleißteil. Sind ja keine Autoreifen, die man alle paar Jahre austauschen muss. Kann man sogar gar nicht austauschen.

Nirgendswo stand etwas von Gummifüßen^^

Es is fürn den Hersteller vieel billiger ein neu produziertes Set aus der automatisierten Produktion zu entnehmen, als den Extraaufwand eine reparieren zu lassen und auseinanderzunehmen und neu mit der Gummischicht überziehen zu lassen.

Ich weiß nicht in welcher Welt du lebst, wahrscheinlich wo die Elektrogeräte von Handwerkern einzeln gebaut werden.
Und ich weiß auch nicht bei welchen Händlern du die Sachen besorgts, dann würde ich mal drüber nachdenken zu welchen mit umkonplizierteren kulanteren Abläufen zu wechseln.

Zum letzten Absatz:
Und genau sowas hätt ich nich mit gemacht, dann is man auch blöd.
Da, wo mans gekauft hat gibt mans zurück und Punkt.
Um alles andere soll sich der kümmern.

Und der standard kulante Händler tauscht es durch ein neues aus, weils das angenehmste und schnellste für den Kunden ist. Bei anderen würde ich nicht einkaufen wollen.
Dann hat er eben zunächst das Risiko auf seiner Seite. Bei Millionenumsätzen wie zb. Amazon is das aber auch mit einkalkuliert und macht nichts großartig. Im Gegenteil durch die Kulanz kaufen auch viel mehr und es rentiert sich.

edit: is schon klar, was du meinst, deswegen will ich auch nicht ewig rumdiskutieren.
Aber wie gesagt, bei meinem bisherigen locker 30 Elektrogeräteumtauschaktionen in meinem Leben, wurde nie eins repariert.
Immer ausgetauscht, auch nach mehr als 1 Jahr.
Manchmal direkt von den Herstellern, zb. Logitech, Creative, Dell, ...
Manchmal von Shops zb. Amazon, Hardwareversand ,...

Wirklich nie wurde etwas zu reparieren versucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also was man hier in den letzten Post für einen Bullshit ließt ist schon ganz großes Kino.

Wenn die Fachwerkstatt sagt "Gerät verbogen" wird er sich wohl irgendwann mal draufgesetzt haben.
Der Geräte Tod muss nicht unbedingt sofort einsetzen.

Auch kenn hier einige den Unterschied zwischen Garantie (FREIWILLIG!!!!!!) und Gewährleistung nicht.

Bei der Gewährleistung stimmt es, dass man 6 Monate sachmängelhaftung hat (Beweislastumkeh nach 6 Monaten)
Da das gerät aber bereits einige Monate im Besitz des Threaderstllers war bevor es das zeitliche gesegnet hat ist hier von 99,999% von Eigenverschulden auszugehen.
Anders seht es aus, wenn das Gerät von Anfang an nicht funktioniert hätte.

@Handio
Umtausch is für den [Händler] einfacher und nicht teurer.
Worauf stütz du diese Aussage? Selber Händler?

Wenn der Händler ein gerät welches durch eigenverschulden zerstört wurde umtauscht statt zur Werkstatt zuschicken (bzw schicken zu lassen) bleibt er auf dem Schaden sitzen.
Egal wie kulant der Hersteller ist!

@cp2306
Wenn der TE die Aufforderung des Händlers noch besitzt, so war das bereits ein erster Versuch der Mangelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung.
Der Händler hätte also noch zwei Nachbesserungsversuche.
Welches sich bei Eigenverschulden sofort in Luft auflöst.
Argumentation siehe oben, zitiert aus Wikipedia:

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar
Ein nicht funktionieren dürfte dem entsprechen, ergo, nix is mit Gewährleistung!
Gegen-Nachweis nur über Sachverständigen und Anwalt möglich.
 
Achso du meinst die Gummierung oberhalb. Das wäre dann natürlich ein Garantie-/Gewährleistungsfall.

Welches sich bei Eigenverschulden sofort in Luft auflöst.
Aber auch nur wenn der Händler ein entsprechendes Gutachten liefert.

Ein nicht funktionieren dürfte dem entsprechen, ergo, nix is mit Gewährleistung! Gegen-Nachweis nur über Sachverständigen und Anwalt möglich.
So ein Quatsch. Nur weil ein Gerät erst nach drei Monaten den Geist aufgibt, sagt das nicht, das der Defekt nicht schon vorher vorhanden war. Und der Händler müsste es beweisen.

Wenn die Fachwerkstatt sagt "Gerät verbogen" wird er sich wohl irgendwann mal draufgesetzt haben.
Der Geräte Tod muss nicht unbedingt sofort einsetzen.
Sofern es nur innen verbogen ist, kann es auch ein Fehler in der Herstellung gewesen sein. Auch da muss der Geräte Tod nicht unbedingt sofort einsetzen...

Rein rechtlich gesehen, sieht es für den TE gut aus.
 
Deiner Logik nach könnte ich also mein Handy bei 60 Grad im Vollwaschgang waschen (dann trocknen) und an den Händler schicken und sagen: "geht nimmer, mach ganz" und er müsste mir beweisen ein trockenes gerät geliefert zu haben.

Selten so einen Schwachsinn gelesen
 
Das ist korrekt und so sieht auch die Rechtslage aus. Aber durch die verfärbten Indikatoren und rostigen Elemente kann der Händler das Eigenverschulden natürlich nachweisen.

Nur weil innen was verbogen ist, ist das noch lange kein Eigenverschulden.
 
@Kuemmeltürk

Ich hoffe du bist kein Händler, denn bei solchen Fällen würden Kunden nie wieder einkaufen wollen!

Es gibt einen Unterschied zw. Paragraphenreiterei und der Realität.

Wenn er sagt er hat sich nicht drauf gesetzt und hat es nur normal in der Hosentasche getragen, dann geh ich hier mal davon aus, dass es stimmt.

Ein guter Händler tauscht das anstandlos um, da geht der Ruf und die Kundenzufriedenheit vor und meistens fährt man so besser, als sich Wochenlang mit den Kunden rumzustreiten. Wenn der zufrieden is und wieder einkauft wird sich das rentieren.

Wie gesagt ich wär anders rangegangen.

Gerät kaputt -> ab zum Händler, Händler wills nich tauschen -> an den Hersteller wenden und in Zukunft gescheite Händler wählen. (wie gesagt da lobe ich mir Amazon und andere.)
Aber nie hätte ich das Gerät eingenständig an ne Reparaturfirma geschickt, wenn schon soll sich da der Händler drum kümmern und es hinschicken, aber nicht ich
 
Zuletzt bearbeitet:
so langsam wird's RTL2 Niveau...
 
btw:
ein leicht verbogenes Gerät is auch kein eindeutiger Beweis.

auch wäre ein Produktionsfehler denkbar ne Art Materialschwäche, dass es deswegen nachgegeben hat.

Oder ne Art Serienfehler, weil Sony Ericsson es falsch ausgelegt hat (wie bei meiner Maus zb.) und es Belastungen für die Handys ausgelegt sein müssen nicht standhält.

Und wie gesagt auf solche Auseinandersetzungen wird sich ein guter Händler nicht einlassen, weil das zu viel Ärger macht.

Eindeutig wäre es gewesen, wäre das Display gebrochen oder beim Handy sonstwas abgeplatz.

Um mal ein Beispiel aus der Realität zu nennen:
Alter Creative Mp3 Player (Zen Micro) innerhalb 2 Jahre hat er 2 mal einen Riss bekommen im Hartplastikgehäuse ohne dass er je runtergefallen is.
Anscheinend Materialverspannungen.
Kein Hersteller macht ein 100% perfektes Produkt, nur wenn was schief läuft, müssen die auch gerade stehen.

Natürlich kann sein der Threadersteller lügt hier, aber um ihn zu beraten sollte man von der Wahrheit ausgehen.
 
Meine Meinung: trotzdem ein Gutachten verlangen und von der Beweispflicht des Händlern in den ersten 6 Monaten nach Kauf gebrauch machen.

Wenn beim Gutachten rauskommt, dass es Eigenverschulden ist, pech gehabt.

Wenn was anderes rauskommt umso besser ...

Gibt ja auch Leute die tragen ihr handy in der gesäßtasche, die wundern sich dann, wenn sowas passiert ...

mehr kann man als neutraler beobachter nicht sagen, dem Händler abzocke vorzuwerfen ist schwachsinn, ebenso ist es schwachsinn zu sagen es wäre eingenverschulden, ohne dich zu kennen.

mfG
 
Hi
Hab das Gerät repariert zurückbekommen musste auch nichts zahlen.:thumbup:
Danke für die Tipps, sonst hätte es nicht geklappt.:thumbsup:
Tom
 
na bitte. ein vernünftiger händler tauscht das und gut ist. da von deiner seite aus und auch optisch keine schuld bzw. fehler festzustellen war war für mich von anfang an klar dass es ein garantiefall ist. keine ahnung warum hier eine dermassen grosse diskussion entbrannt ist...
schön dass du wieder ein funktionierendes handy hast :)
 
  • Danke
Reaktionen: hazeman
an9el schrieb:
keine ahnung warum hier eine dermassen grosse diskussion entbrannt ist...
Die Diskussion entstand weil der Hersteller die Garantie verweigert hat. Deswegen hat der TE es an den Händler geschickt, um es als Gewährleistung zu bekommen.
 
Hallo, ich habe dasselbe Problem wie die meisten hier. Liege ich in meiner Vermutung richtig, dass solange der Händler es mir nicht beweisen kann, dass ich die Verformung selbst verschuldet hab, die Gewährleistung in Kraft tritt.
 
gewährleistung gilt innerhalb der ersten 6 monate. danach musst DU nachweisen dass es bereits beim Kauf schadhaft war bzw. dass es sich um einen Garantiefall handelt, also kein Verschulden deinerseits vorliegt.

btw...schon wieder so ein fehler? wird doch wohl kein konstruktionsfehler sein?
 
an9el schrieb:
gewährleistung gilt innerhalb der ersten 6 monate. danach musst DU nachweisen dass es bereits beim Kauf schadhaft war bzw. dass es sich um einen Garantiefall handelt, also kein Verschulden deinerseits vorliegt.

btw...schon wieder so ein fehler? wird doch wohl kein konstruktionsfehler sein?

Völliger Schwachsinn. Die Gewährleistung besteht ab Kauf 24 Monate. Darüber hinaus kann der Hersteller ein Garantie geben auf freiwilliger Basis. In der Gewährleistung geht der Gesetzgeber davon aus, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Ab dem 7.Monat musst der Endverbraucher gegenüber dem Hersteller/Händler nachweisen, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Da dies meistens sehr schwierig ist, sind die meisten Hersteller kulant, und geben eine Funktionsgarantie.
Übrigens, ein Umtauschrecht gibt es nicht, das ist auch eine freiwillige Entscheidung des Händlers.
 
Danke für deine "nette" Korrektur
Völliger Schwachsinn
ist mir doch ein kleiner Fehler unterlaufen.
Die Gewährleistung besteht ab Kauf 24 Monate
Das wars. Klar läuft die Gewährleistung 24 Monate, war nur bei der Sache mit der Beweislast schon in Gedanken.
Darüber hinaus kann der Hersteller ein Garantie geben auf freiwilliger Basis. In der Gewährleistung geht der Gesetzgeber davon aus, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Ab dem 7.Monat musst der Endverbraucher gegenüber dem Hersteller/Händler nachweisen, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war
GENAU das habe ich doch geschrieben oder net??
->"gewährleistung gilt innerhalb der ersten 6 monate. danach musst DU nachweisen dass es bereits beim Kauf schadhaft war bzw. dass es sich um einen Garantiefall handelt, also kein Verschulden deinerseits vorliegt."
Da dies meistens sehr schwierig ist, sind die meisten Hersteller kulant, und geben eine Funktionsgarantie. Übrigens, ein Umtauschrecht gibt es nicht, das ist auch eine freiwillige Entscheidung des Händlers.
Auch das bezweifelt keiner, auch hier kann ich "deinen völligen schwachsinn" gerne so nett korriegieren wie du meinen:
Es gibt ein mindestens 14 tägiges Widerrufsrecht, umgangssprachlich "Rückgaberecht" bei Fernabsatzgeschäften, da hier der Käufer keine Chance hat die Ware vor Kauf zu begutachten.
Aber ich bin mir sicher du wirst mich auch hier auf deine nette Art korrigieren...wir sind ja hier in einem JURA-Forum, ops..wieder ein Fehler von mir. ok ich hör schon auf. Netten Tag noch...
 

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