Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

  • Ja

    Stimmen: 220 77,5%
  • Nein

    Stimmen: 37 13,0%
  • Nein, erst muss das Handy zur Reparatur.

    Stimmen: 27 9,5%

  • Umfrageteilnehmer
    284
Interessantes Dokument, danke :)
 
dankö :) solltest vlt noch den mitarbeiternamen schwärzen :)
 
Hallo!
Hat schon jemand das Gerät direkt eingeschickt anstatt vorher nur einen Brief zu formulieren?

Ich würds ja gerne mit dem gerade hier aufgetauchten Dokument versuchen, da meine Versuche per E-Mail bisher erfolglos blieben und ich einfach unzufrieden mit dem Galaxy bin.

Muss das Handy dann an folgende Adresse geschickt werden oder gilt die Adresse nur für Briefe?

Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG

Kundenbetreuung

90345 Nürnberg

Danke schonmal für den informativen Thread hier.

 
ich glaube, alle anwesenden haben bis jetzt immer erst in schriftform angefragt...

wenn dus genau wissen möchtest, musst du alle seiten durchsehen...
 
Ich denke vorher fragen ist auf jeden Fall sinnvoll, zumal es so aussieht als ob o2 mittlerweile weiß das viele ihr Galaxy loswerden wollen und sich erstmal querstellt. Ich glaube nicht, dass man jetzt noch eine Rückgabe auf "Kulanz" bekommt, sondern in jedem Fall den Weg über die 2 Reparaturversuche gehen muss!
 
Iltis schrieb:
dankö :) solltest vlt noch den mitarbeiternamen schwärzen :)

Done, thx ;)

marvinp schrieb:
Hat schon jemand das Gerät direkt eingeschickt anstatt vorher nur einen Brief zu formulieren?

Ich würds ja gerne mit dem gerade hier aufgetauchten Dokument versuchen, da meine Versuche per E-Mail bisher erfolglos blieben und ich einfach unzufrieden mit dem Galaxy bin

Du kannst nen einschreiben senden und eine frist von 2 Woche setzen und dann hoffen das sie es verbummeln. Ist die frist abgelaufen vom Vertrag zurücktreten und dann hinschicken.

Wäre aber nen Versuch wert das Gerät gleich hinzuschicken und vom Vertrag zurückzutreten mit dem Verweis und auf unmöglichkeit der Nacherfüllung. Wenn du die Lust und Zeit hast warum nicht :) Vielleicht akzeptieren sie es ja. Also auf den seiten vorher hat das wohl so noch keiner gemacht.
 
Wird das Gerät bei einem akzeptierten Rücktritt denn an die von mir genannte Adresse geschickt oder geht das dann woanders hin?

Ich versuchs wohl erstmal mit nem Einschreiben und hoffe dann einfach auf die Einsicht von O2 dass da keine Nachbesserung möglich ist.

Hat jemand nen Tipp wie man so eine Frist am besten formulieren kann?
Ich würde halt sagen, dass ich wegen den für mich kaufentscheidenen Mängeln vom Kaufvertrag zurücktrete,bla bla...

und dann:

"Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens um mir die Details zur Rückabwicklung des Kaufvertrags zu nennen und mir dir bereits geleisteten Zahlungen auf mein Bankonto zu erstatten."

Sollte so in Ordnung sein, oder was meint Ihr?
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am xx.xx.xxxx ein Samsung I7500 Galaxy in Schwarz bei ihnen gekauft. In der Beschreibung stand und steht:“ Bluetooth: Ganz einfach Geräte synchronisieren und Dateien übertragen, ohne ständig Kabel ein- und auszustecken“. Nun musste ich leider feststellen dass dies mit diesem Handy gar nicht möglich ist. Im Anhang befinden sich ein Ausdruck der Produktbeschreibung in dem die Stelle markiert worden ist und eine Kopie der Rechnung.
Ich fordere sie hiermit auf diesen Mangel binnen zwei Wochen bis zum xx.xx.xxxx zu beheben. Ansonsten werde ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Mit freundlichen grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Sie am xx.xx.xxxx per Einschreiben aufgefordert einen Mangel an meinem Handy zu beseitigen. Dazu habe ich eine Frist bis zum xx.xx.xxxx gesetzt. Diese haben sie leider verstreichen lassen. Ich habe lediglich eine SMS am xx.xx.xxxx erhalten mit der Bestätigung dass mein Anliegen eingegangen ist.
Hiermit mache ich nun von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch und fordere Sie auf mir die abgebuchten Beträge und den beim Abschluss gezahlten Betrag auf das unten genannte Konto innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.

Betrag:

Kontoverbindung:

Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung zu.

Mit freundlichen Grüßen
Das waren mal meine Briefe kannst du ja als Anreiz nehmen oder so. Ich hab die allerdings so runtergeschrieben ohne RS Korrektur usw.. Finde das auch ganz praktisch wenn die Gegenseite mich unterschätzt ^^

Die Dame von der Arbeitnehmerkammer, in unserem Bundesland gibt es keine "Gutscheine" für Anwälte sondern fast kostenlose Rechtsberatung, meinte die Briefe seien so weit in Ordnung. Daher denke ich mal das man sie gut als Vorlage benutzen kann.

Ich persönlich würde es mit Rückschein machen, auch wenn der nur das ankommen beweist, und/oder Fax/Brief seperat und immer um Eingangsbestätigung bitten.

Nürnberg sind schon meiner Meinung nach die richtigen Ansprechpartner. Auch für das hinschicken. Die Dame am Telefon meinte jedenfalls zu mir das Handy soll nach Nürnberg geschickt werden. Sie hat verpeilt das ich keine 2 Reperaturversuche hatte und im Shop gekauft habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Galaxyfan schrieb:
Ich denke vorher fragen ist auf jeden Fall sinnvoll, zumal es so aussieht als ob o2 mittlerweile weiß das viele ihr Galaxy loswerden wollen und sich erstmal querstellt. Ich glaube nicht, dass man jetzt noch eine Rückgabe auf "Kulanz" bekommt, sondern in jedem Fall den Weg über die 2 Reparaturversuche gehen muss!

Sehe ich nicht so. Wer vorher fragt, wird als Antwort bekommen: Machen wir nicht, sie müssen erst 2 Reparaturversuche über sich ergehen lassen.

Kulanz ist es ohnehin eher deinerseits, wenn du trotz der Aussichtslosogkeit der Reparaturversuche das Gerät einschickst.

Grüße, Felix
 
sanni schrieb:
und WAS sollen die bitte reparieren können? :p

nix das ist es ja gerade... die Probleme die das Galaxy hat sind zu 90% nur mit neuer Firmeware änderbar..

also 2 mal abgeben da wird dann sowas tolles stehen wie "Wir konnten ihre Mängel nicht nachvollziehen" oder "Warten sie auf ein Update" und schwups beide VERSUCHE fehlgeschlagen... die beiden Formulare per E-Mail mit den Rücktrittsgesuch an den Verkäufer schicken, evtl. nochmal den Gesetztestext zitieren mit der 2maligen Nachbesserung, danach muss es bares geben, und schon steht dem neuen Handy nix im Weg ;)

der Verkäufer schickt die bemängelten Geräte auch nur an Samsung, was also ein sinnloser zwischen schritt ist
 
fexpop schrieb:
Sehe ich nicht so. Wer vorher fragt, wird als Antwort bekommen: Machen wir nicht, sie müssen erst 2 Reparaturversuche über sich ergehen lassen.

Kulanz ist es ohnehin eher deinerseits, wenn du trotz der Aussichtslosogkeit der Reparaturversuche das Gerät einschickst.
Ja natürlich ist das keine wirkliche Kulanz, deshalb hatte ich ja auch Anführungszeichen gesetzt ;)
Das Problem ist doch immer das gleiche, es gibt einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommmen. Wenn ich nicht gerade einen Anwalt in der Familie habe wirds aufwendig, berechtigte Ansprüche auch durchzusetzen.
 
das ganze ist zwar ziemlich ärgerlich für all diejenigen, die jetzt erst ihr galaxy zurückgeben wollen, aber wie galaxyfan schon sagte, ich glaube auch nicht, dass o2 bei der flut an rücktrittsgesuchen so schnell nachgibt.

ohne wirkliche rechtskenntnis mit erwähnung von paragraphen oder sogar einem schreiben von einem anwalt an o2 wird sich da nicht viel tun.

ansonsten könnte man ja noch die schiene der öffentlichkeit wählen, sprich diese ganzen verbrauchersendungen wie "akte" oder was weiss ich ins spiel bringen :D
bei solchen "drohungen" knickt ein unternehmen, das WEISS, dass es nicht im recht ist, meist ein :p
 
Dracul schrieb:
So ist angehangen, ist eigentlich ne PDF aber da lässt das Board nur 1 MB zu während es bei Zip 8 Mb sind, weird.


Ich war so frei und habe deine Zip in den Startpost übernommen. Das dürfte die Rückabwicklung beschleunigen.
 
sanni schrieb:
das ganze ist zwar ziemlich ärgerlich für all diejenigen, die jetzt erst ihr galaxy zurückgeben wollen, aber wie galaxyfan schon sagte, ich glaube auch nicht, dass o2 bei der flut an rücktrittsgesuchen so schnell nachgibt.

ohne wirkliche rechtskenntnis mit erwähnung von paragraphen oder sogar einem schreiben von einem anwalt an o2 wird sich da nicht viel tun.

ansonsten könnte man ja noch die schiene der öffentlichkeit wählen, sprich diese ganzen verbrauchersendungen wie "akte" oder was weiss ich ins spiel bringen :D
bei solchen "drohungen" knickt ein unternehmen, das WEISS, dass es nicht im recht ist, meist ein :p

Das wäre eine klasse Idee :) warum bei o2 mit zweierlei Maß gemessen wird interessiert sicherlich viele :) Und ich komme ins Fernsehen ^^
Wobei wer will mich da sehen? :p Lasse ich doch lieber.
 
BadFriend schrieb:
Das wäre eine klasse Idee :) warum bei o2 mit zweierlei Maß gemessen wird interessiert sicherlich viele :) Und ich komme ins Fernsehen ^^
Wobei wer will mich da sehen? :p Lasse ich doch lieber.

ich dachte, du machst dann den vorreiter und verteidigst unsere interessen in der öffentlichkeit^^
 
sanni schrieb:
ich dachte, du machst dann den vorreiter und verteidigst unsere interessen in der öffentlichkeit^^

Nur wenn du mein erster Groupie wirst :)
 
*lol*...muss ich dann ein transparent basteln und während der dreharbeiten im hintergrund lautstark parolen rufen???
 
Hm... ich hatte keine Schwierigkeiten das Gerät zurück zu geben. Mit der o2-Hotline telefoniert, die hat mir geraten an den Kundensupport zu schreiben weil sie eine Rückgabe nicht veranlassen kann. Brief geschrieben (Bluetooth, Tethering, ...) und 2 Wochen später bekam ich einen Rückruf. Sie haben sich für die falschen Angaben entschuldigt und mir angeboten ein neues Handy fürs gleiche Geld rauszusuchen. Ich habe gesagt, dass ich lieber das Geld zurück hätte und das wurde mir eine Stunde später zugesagt. Zwei Tage später kam der entsprechende Brief von o2 und das Gerät ist nun weg.

Und im April kommt dann das HTC-Desire für 419€ :). Das kann sogar Bluetooth-Datenübertragung und Tethering! Ist zwar blöd aktuell ohne Android rumzulaufen (man gewöhnt sich doch an den Comfort), aber ein z710i kann immerhin RSS und Emails brauchbar darstellen!
 
zeebee schrieb:
Hm... ich hatte keine Schwierigkeiten das Gerät zurück zu geben. Mit der o2-Hotline telefoniert, die hat mir geraten an den Kundensupport zu schreiben weil sie eine Rückgabe nicht veranlassen kann. Brief geschrieben (Bluetooth, Tethering, ...) und 2 Wochen später bekam ich einen Rückruf. Sie haben sich für die falschen Angaben entschuldigt und mir angeboten ein neues Handy fürs gleiche Geld rauszusuchen. Ich habe gesagt, dass ich lieber das Geld zurück hätte und das wurde mir eine Stunde später zugesagt. Zwei Tage später kam der entsprechende Brief von o2 und das Gerät ist nun weg.

wann war das genau?
 
zeebee schrieb:
Hm... ich hatte keine Schwierigkeiten das Gerät zurück zu geben.

Ja, die ersten paar Reklamationen hat O2 ja auch noch problemlos durchgewunken. Nur nachdem es dann immer mehr wurden, haben sie mit diesen Standardschreiben ala "Installieren Sie die Apps aus dem Market" angefangen.
Also Glück für dich, aber die Zeiten sind wohl vorbei :/


PS: Gibt es eigentlich sowas wie ein Recht auf sofortigen Umtausch bei absehbarer Unmöglichkeit der Reparatur, oder wäre das nur ein Entgegenkommen des Unternehmens, um die Reparaturversuche zu sparen?
Sprich, bleibt wirklich nur das zweimalige Einschicken, oder würde ein Brief vom Anwalt (da könnte man ja ggf auch zusammenlegen) das ganze beschleunigen (weil O2 rechtlich keine andere Wahl hat)?
 

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