Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

  • Ja

    Stimmen: 220 77,5%
  • Nein

    Stimmen: 37 13,0%
  • Nein, erst muss das Handy zur Reparatur.

    Stimmen: 27 9,5%

  • Umfrageteilnehmer
    284
Öhm... Wieso sollte sich O2 darauf einlassen? Schließlich haben sie keinen Vertrag mit dir und du auch nicht mit ihnen (sondern du hast einen mit dem Ebay-Verkäufer).

Und strenggenommen hat der Verkäufer bei Ebay ein Gerät verkauft, welches noch nicht sein Eigentum war.

Mal ganz davon abgesehen: Welche von O2 beworbenen Funktionen fehlen denn beim Desire (und sind auch nicht nachträglich erfüllbar)?
 
Schilder das Problem denen doch offen, hast ja nix verbrochen und bist im Recht!
Entweder geben sie dir gleich alles, oder krigst angezahltes und dann den Rest monatlich.
 
ebayviper schrieb:
DEN Teil musst du mir nun erklären.

Er hat ein HTC Desire (und kein Sasmsung Galaxy I7500, welches falsch beworben wurde), welches einen Defekt hat. Im Rahmen der Gewährleistung ist O2 für ihn nicht zuständig, da er mit O2 keinen (Kauf-)Vertrag hat. Eine Abtretung seitens des Erstkäufers ist zwar grundsätzlich möglich, muss aber erstmal von beiden Seiten akzeptiert werden.
HTC wäre zuständig, würden sie ihre Garantie nicht nur dem Erstbesitzer einräumen (und eine Aktion "Geld zurück" wäre hier absolut nur über Kulanz (und nicht über Recht) zu machen).


Beim Desire ist mir nicht bekannt, dass ein Anbieter mit nicht vorhandenen Eigeschaften geworben hat - wodurch die ganze Aktion hier ja überhaupt erst möglich wurde.


Also ist eigentlich alles was er machen kann ist, den Defekt (wir wissen ja noch nicht mal welcher) durch eine Servicestelle/Reperaturdienst beseitigen zu lassen.
 
Ob das Desire jetzt falsch beworben wurde weiss ich nicht, aber ging ich mal von aus, wenn er dieses Thread hier benutzt, denke ich es handelt sich um 1 zu 1 das slebe Problem, nur mit anderem Handy.

"Eine Abtretung seitens des Erstkäufers ist zwar grundsätzlich möglich, muss aber erstmal von beiden Seiten akzeptiert werden."
- Welche Abtretung? Das Handy hat den besitzer gewechselt. Warum sollte also der Erstbesitzer das Geld bekommmen?

Joa also wenns einfach nen Defekt hat, dann halt zurückschicken, wo is das Prob jetz?
Vielleicht sagt ja das Problemkind mal was dazu...^^
 
ebayviper schrieb:
- Welche Abtretung? Das Handy hat den besitzer gewechselt. Warum sollte also der Erstbesitzer das Geld bekommmen?
Die des Kaufvertrages. Das "Problemkind" (<- nicht böse gemeint ;) ) hat ja keinen Vertrag mit einem Händler, der Gewährleisung zu leisten hat.

Joa also wenns einfach nen Defekt hat, dann halt zurückschicken, wo is das Prob jetz?
Und wohin?
Zu HTC wegen Garantie? -> Er ist nicht Erstbesitzer, also (eigentlich) keine Garantie von HTC.
Zu O2 wegen Gewährleistung? -> Da besteht, wie oben schon gesagt, keine vertragliche Grundlage für.


EDIT: Es gab doch auch einen Thread für das Galaxy für Ebay-Käufer: [OFFURL]https://www.android-hilfe.de/samsung-galaxy/19562-rueckgabe-ebay-mediamarkt-galaxys.html?highlight=ebay[/OFFURL]
 
Allet klar, sind ja Harte Bandagen von HTC.....

Naja wollt generell nochmal klar stellen, dass das grundsätzlich geht. (Thema des Freds).
Im Desire Fall siehts also schlecht aus..... :(
 
so.... nun meldet sich das von euch getaufte Problemkind ;-)

Habe diesen Thread genutzt, da einige Parallelen zu meinem Fall herrschten und nicht weil ich fehlende Funktionen habe.
Habe ständige Reboots im Navigationsmodus (häufiger Desire Hardware Fehler).

Ich glaube, dass das Recht auf ein "funktionierendes" Gerät im ersten Jahr quasi "mitverkauft" wird.
 
Dankeschön! ;-) Aber den Thread kenn ich schon fast auswendig.... dachte, dass ihr vielleicht ähnliche Fälle wie meinen kennt und Hobby-Juristen helfen können ;-)
 

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