Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

  • Ja

    Stimmen: 220 77,5%
  • Nein

    Stimmen: 37 13,0%
  • Nein, erst muss das Handy zur Reparatur.

    Stimmen: 27 9,5%

  • Umfrageteilnehmer
    284
BadFriend

BadFriend

Erfahrenes Mitglied
122
04.03.2010 - Der Kampf hat sich gelohnt:

Sachmängel des Samsung Galaxy, trotzdem keine Rückgabe?

o2 nimmt das Samsung Galaxy zurück.


Wendet euch an euren o2 Shop oder schickt das Handy an o2 zurück, wenn ihr es via Online Shop gekauft habt. Sollte sich der Shop querstellen, dann bittet den Mitarbeiter darum, sich bei o2 zu erkundigen, da nicht alle gleichzeitig die Informationen lesen.

Ich werde mein Galaxy erst nächsten Monat zurück geben, wenn das HTC Desire bei o2 erhältlich ist.

Vielen Dank an Sanni -> , fexpop -> und die anderen Mitstreiter, die Ihr Galaxy bereits zu Reperaturversuchen zurück geschickt hatten.

Häufig gestellte Fragen / FAQ

F: Kann ich jedes Samsung Galaxy 7500 zurück geben?
A: Ja, es gibt keine Frist. o2 nimmt jedes Samsung Galaxy zurück.

F: Wo gebe ich das Galaxy zurück?
A: Wurde das Galaxy im o2 Shop erworben, dann wird dieses auch dort zurück gegeben.

F: Ich habe mein Galaxy online erworben. Wie gehe ich dann vor?
A: Ruf bei der o2 Kunden Hotline an. Kostenlos aus dem o2 Netz: 0179 55222. Fragt den Mitarbeiter freundlich, ob er von der Aktion Bescheid weiß. Sollte er noch nichts darüber wissen, dann möchte er sich bei einem Mitarbeiter schlau machen oder die interne Mitteilung lesen. Wichtig: Immer freundlich bleiben! Sobald der Mitarbeiter informiert ist, bittet ihn darum, euch die Adresse mitzuteilen und einen Eintrag im System zu hinterlegen, das ihr euer Gerät umtauschen könnt! Danach könnt ihr das Packet an die genannte Adresse senden. Die Bearbeitung dauert seine Zeit.

F: Weiß jeder Shop über die Aktion Bescheid?
A: Nein, nicht jeder Shop hat die Info im Gedächtnis. Hier hilft es eventuell vorher beim Shop nachzufragen, bevor man dort hingeht. Wenn der Shop die Info nicht hat, dann sollte man die Mitarbeiter freundlichst darum bitten, diese Information bei der o2 Händler Hotline zu erfragen.

F: Was passiert mit meinem Geld?
A: Wird das Handy im Shop zurück gegeben, wird die Anzahlung, die beim Shop damals geleistet wurde, sofort wieder ausgezahlt. Ihr erhaltet exakt die Summe, die auch damals angezahlt wurde.

F: Ich habe das Handy über eine Vertragsverlängerung im Shop erworben. Was passiert mit dem Geld?
A: Auch hier erhaltet ihr das Geld sofort in gleiche Höhe zurück.

F: Ich habe das Handy bei o2 finanziert. Wie sieht es hier aus?
A: Hier gibt es ebenfalls Geld auf die Hand. Allerdings nur die Anzahlung zur Finanzierung! Die Raten, die vom Konto abgebucht worden sind, werden nach einer gewissen Bearbeitungszeit auf euer Bankkonto überwiesen.

F: Ich habe das Handy über eine Vertragsverlängerung oder Finanzierung online erworben. Was passiert?
A: Das Handy wird in der RMA-Abteilung geprüft und ihr erhaltet dann das Geld zurück überwiesen. Auch das kann eine gewisse Bearbeitungszeit beanspruchen. Ihr erhaltet den kompletten Kaufpreis dann zurück überwiesen.

F: Was passiert nach der Rückgabe mit meinen Vertrag?
A: Handelt es sich um einen Finanzierungvertrag ohne Mobilfunkvertrag, dann wird dieser mit der Rückgabe aufgelöst.

F: Was muss ich bei der Rückgabe noch beachten?
A: Das Handy sollte mit inkl. Zubehör zurückgegeben werden. Wenn jedoch etwas fehlt, kann es sein, dass o2 etwas weniger Geld auszahlt. Das Fehlen der Tasche beispielsweise verhindert aber nicht die Rückgabe. Sollte ein Mitarbeiter das kritisieren, dann entgegnet ihm gleich mit: "Das Fehlen der Tasche kann von der Rückzahlung abgezogen werden." Soweit sollte es aber im besten Fall nicht kommen.

F: Welches Zubehör gehörte zum Galaxy dazu?
A: - Handy Tasche
- Ladegerät
- USB-Daten-Kabel
- Treiber und Software CD
- Handbuch
- Verpackung
- KEINE Speicherkarte

F: Ich habe mir selbst eine andere Version von Android aufgespielt. Wie komme ich nun zum offiziellen o2 Stand zurück?
A:
Thyrion schrieb:




Hier der Ursprungsthread:
Mich würden gerne eure Beweggründe bzw. eure Argumente interessieren, warum euer Galaxy von o2 zurück
genommen worde und ihr daraufhin ein neues Smartphone erhalten habt. Es geht um das reine Gerät.

Wichtig sind dabei nur die fehlenden Funktionen. Damit sind keine Systemabstürze etc. gemeint. Ideal wäre, wenn ihr eure Schreiben an o2 gleich mit anhängt. Natürlich ohne persönliche Informationen.
_______________________________________________________________________

Eine kleine Zusammenfassung der nächsten Seiten:


Folgende Mängel könnten "helfen". Es kommt allerdings darauf an, wo das Handy gekauft wurde (Online-Händler, Amazon, o2 Shop, o2 Online Shop etc)
- Fehlende Farbtiefe (wird immer noch auf der Samsung-Seite beworben Stand 10.02.2010 - Link)
- Fehlende Navigationsfunktion (wird immer noch auf der Samsung-Seite beworben Stand 10.02.2010 - Link)
- Fehlender Bluetoothdatentransfer (wenn bei o2 gekauft bis ca. 28.08.09 - Erfahrungsbericht bei Rückgabe für o2 - Siehe auch Screenshots mit o2 Werbung: [OFFURL]https://www.android-hilfe.de/tarife-provider-fuer-samsung-galaxy/5645-o2-modem-bluetoothfunktionen-aus-produktbeschreibung-entfernt.html#post55384[/OFFURL] und Anhang: Seite_76-77___GT-I7500_UM_Open_German_Rev.1.3_091022_cms.pdf)
- Mangelhafte Modemfunktion (wenn bei o2 gekauft bis ca. 28.08.09 - Erfahrungsbericht bei Rückgabe für o2)
- Mangelnde Akku-Laufzeit
- Youtube App zeigt keine Videos mehr (Vermutung: Erst ab 1.6. soll Youtube wieder gehen)
- Klingeltonzuordnung geht bei Datentransfer via USB verloren (Ursache Android: Milestone hat mit 2.x das gleiche Prob)
- Google Maps & Street View (wenn bei o2 gekauft. Siehe PDF vom 10.02.2010. Begründung: Es gibt in Deutschland kein Street View)
Tipp:
Jede einzelne fehlende Funktion rechtfertigt übrigens einen Vertragsrücktritt, sofern die Funktion nicht nachgeliefert wird. Da gibt's auch nichts zu diskutieren, man braucht nur evtl. etwas Ausdauer.

Frage: Was muss ich tun, damit der Kaufvertrag aufgelöst wird?
Antwort: Schick das Gerät mit allem Zubehör mit einer Mängelbeschreibung zurück an deinen Händler oder gebe es in dem Geschäft zurück, wo du dein Gerät gekauft hast. Erklär kurz, dass eine Nachbesserung derzeit nicht möglich ist (Farbtiefe, Modem, Bluetooth), und du deshalb vom Kaufvertrag zurücktrittst. Also nicht: "Ich bitte um Nacherfüllung sonst trete ich zurück" sondern ganz klar: "Ich trete hiermit aus oben genannten Gründen vom Kaufvertrag zurück!" Setz eine Frist, innerhalb derer du dein Geld zurückhaben möchtest. Fertig.

Frage: "o2 bietet kein Handy an, welches ich gerne haben würde. Ich interessiere mich zum Beispiel für das Nexus One oder HTC Desire. Muss ich nun ein Handy nehmen, welches ich nicht haben möchte?"
Antwort:
Sucht euch bei o2 ein Handy aus, welches ungefähr soviel kostet wie das Samsung Galaxy. Das ausgewählte Handy, zum Beispiel "Motorola Milestone", kann man dann bei ebay als "OVP und Neu" verkaufen. Von dem Geld könnt ihr euch dann euer Handy kaufen, welches ihr gerne hättet.

Weitere Erfahrungsberichte hier im Forum: [OFFURL]https://www.android-hilfe.de/tarife-provider-fuer-samsung-galaxy/5645-o2-modem-bluetoothfunktionen-aus-produktbeschreibung-entfernt-2.html#post56040[/OFFURL]

Euch steht die gesetzliche Gewährleistung zu! Die Gewährleistung gilt bei Neugeräten aufjedenfall immer 2 Jahre! 1 Jahr bei Gebrauchtgeräten. Verwendet im Schreiben nicht den Begriff Garantie. Die Garantie ist absolut unwichtig für den Rücktritt.

Formschreiben:
https://www.android-hilfe.de/attach...ehlender-funktionen-anschreiben_o2_rev2.0.doc

https://docs.google.com/Doc?docid=0AbSQa5v-_yrlZGMydGt2ODJfMjg2ZmJ2bjd0Zzk&hl=de

Das Forum sowie die geistigen Eigentümer der Schreiben übernehmen keine Haftung für irgendwelche Fehler. Passiert alles auf eigene Gefahr. Hier findet auch keine Rechtsberatung statt, sondern nur eine Aufklärung über die einem zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Anschrift:Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
oder
Faxnummer: 01805/571766
Quelle: o2online - Kontakt per Post oder Fax
Sollte Samsung eventuell aufgrund der höheren Rückgabe Quote die Information auf der Internetseite beschneiden ist anbei mal das PDF, welches ich dort drucken kann.
Und wer sich auf o2 beziehen möchte, auch dort wird auf der Seite noch mit falschen Angaben beworben.

Erste Rückmeldungen von Usern hier im Thread:

Update!!!
https://www.android-hilfe.de/attach...-aufgrund-fehlender-funktionen-o2_3.12.09.zip Hier gibt o2 zu, dass keine Beseitigung des fehlenden Bluetooth möglich ist.
I7500White schrieb:
Wie wir Ihnen bereits mitteilten, bieten wir Ihnen aus Kulanz eine Gutschrift von 120 EUR an für die bereits gezahlten Raten, und deaktivieren den o2 My Handy Vertrag anschließend. Im Anschluss bitten wir Sie uns das Mobilfunkgerät samt Zubehör an die Kundenbetreuung nach Nürnberg zu schicken.

Bitte teilen Sie uns mit ob Sie unser Angebote annehmen möchten.

Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Freundliche Grüße

Ihr o2 Team
M. Körmer

Telefónica o2 Germany GmbH & Co. OHG - Georg-Brauchle-Ring 23-25 - 80992 München - Deutschland - o2
sanni schrieb:
ich habe am samstag geschrieben und in die email auch eine bitte um empfangsbestätigung geschrieben...die empfangsbestätigung war automatisiert, heute kam folgende antwort:
Guten Tag Frau XY,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne hätten wir die Angelegenheit genutzt, um Ihr Anliegen persönlich zu klären. Sie geben jedoch an, per E-Mail kontaktiert zu werden.

Es besteht ein 14-tägiges Rückgaberecht, wenn Sie das Gerät von uns erhalten haben. Da die Frist bereits abgelaufen ist, ist eine Rückgabe des Gerätes leider nicht mehr möglich. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Wir bedauern, dass wir auf unserer Internetseite einige Funktionen für das Samsung Galaxy angeführt haben, welche in der Grundkonfiguration aktuell nicht enthalten sind. Hierfür möchten wir uns entschuldigen.

Jedoch haben Sie die Möglichkeit die fehlende Tethering-Funktion sowie Datenübertragung über Bluetooth mit einem zusätzlichem Programm auf Ihrem Handy nachzuinstallieren.

Entsprechende Programme können Sie über die Market-Funktion Ihres Telefons herunterladen und installieren.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir leider keinen Support für Software-Produkte fremder Hersteller anbieten können.

Freundliche Grüße
Ihr o2 Team
btw: in meinem schreiben waren mehrere punkte aufgeführt...unter anderem die sache mit dem display und der schlechte akku...
hab natürlich sofort eine rückantwort formuliert, in denen ich diese punkte erneut aufgeführt habe und wieder verdeutlicht habe, dass eine nacherfüllung der anderen punkte momentan nicht möglich ist und ich aus diesen gründen das recht habe, vom vertrag zurückzutreten...
so, jetzt warte ich eben wieder
hotrodjoe schrieb:
Soooo....diese Mail aht mich heute Nacht erreicht, nachdem die Fehler reklamiert habe und vom Kaufvertrag zurückgetreten bin. Ne Idee ob es der zweifache Umtausch sein soll, oder sollte man hartnäckig sein und zurückschreiben, dass man das nicht akzeptieren kann??Ach ja...die , denen der Rücktritt laut Umfrage abgesprochen wurde, was war die Begründung?

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist möglich. Voraussetzung dafür ist:

- Sie haben das Handy von einem Shop von o2 bzw. von einem Vertriebspartner bezogen.
- Das Handy ist nach zweimaligem Tausch oder Reparatur noch immer defekt (kein Selbstverschulden).
- Sämtliche Reparatur- und Tauschbelege sowie Rechnungskopie sind dem Handy beigelegt.
- Die Nachbesserung sowie die Rückabwicklung des Kaufvertrages haben innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung stattgefunden.

Bitte wenden Sie sich zur Rückabwicklung des Kaufvertrages direkt an den o2 Shop bzw. Vertriebspartner, bei dem Sie Ihr Handy erworben haben.

Sie haben ein Anrecht auf ein neues Handy mit den zugesicherten Eigenschaften des ursprünglichen Gerätes. Sollte das neue Gerät günstiger sein, bekommen Sie den Differenzbetrag ausbezahlt, sollte es teurer sein, ist der Differenzbetrag durch Sie zu begleichen.

Der Defekt eines Mobilfunkgerätes begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht des Mobilfunkvertrages.

Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
zeebee schrieb:
Hm... ich hatte keine Schwierigkeiten das Gerät zurück zu geben. Mit der o2-Hotline telefoniert, die hat mir geraten an den Kundensupport zu schreiben weil sie eine Rückgabe nicht veranlassen kann. Brief geschrieben (Bluetooth, Tethering, ...) und 2 Wochen später bekam ich einen Rückruf. Sie haben sich für die falschen Angaben entschuldigt und mir angeboten ein neues Handy fürs gleiche Geld rauszusuchen. Ich habe gesagt, dass ich lieber das Geld zurück hätte und das wurde mir eine Stunde später zugesagt. Zwei Tage später kam der entsprechende Brief von o2 und das Gerät ist nun weg.

Und im April kommt dann das HTC-Desire für 419€ :). Das kann sogar Bluetooth-Datenübertragung und Tethering! Ist zwar blöd aktuell ohne Android rumzulaufen (man gewöhnt sich doch an den Comfort), aber ein z710i kann immerhin RSS und Emails brauchbar darstellen!
 

Anhänge

  • Consumer _ SAMSUNG.pdf
    95,6 KB · Aufrufe: 1.035
  • Online Shop.pdf
    100,8 KB · Aufrufe: 1.000
  • Online Shop2.pdf
    112,8 KB · Aufrufe: 825
  • amazon.pdf
    79,1 KB · Aufrufe: 779
  • Seite_76-77___GT-I7500_UM_Open_German_Rev.1.3_091022_cms.pdf
    24,4 KB · Aufrufe: 771
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: obiwan, Cherif, Extrawelt92 und 53 andere
Hi zusammen,
ich habe das Galaxy über Base gekauft und mich mit folgendem Text an den Support gewendet:
"Sehr geehrten Damen u. Herr,
Ich habe am xx.xx.20xx ein Samsung Galaxy I7500 in ihrer Filialen in xxxxxx,in einem "rund um sorglos"-Paket, gekauft.Das Gerät wurde mit Angaben,wie einer Akku-Laufzeit von 450h im Standby Modus(30h sind hier das Maximum wie ich leider feststellen musste) sowie Bluetooth 2.0 zur Datenübertragung(Bluetooth nur für Headset Anschluss ausgelegt) ,beworben .Leider erfüllt das Gerät diese Punkte nicht! Ich bitte daher um die Rücknahme des Gerätes oder eine Kaufpreisminderung.Sollten diese Mängel innerhalb von 14 Tagen nich behoben sein werde ich den Kaufverträg kündigen mit der Begründung ,dass das Gerät beworbene Eigenschaften nicht besitzt.
Mit freundlichen Grüßen xxxxxxx im Auftrag von xxxxxxx"
Es könnte jedoch sei das der ein oder andere auch daran interessiert ist das Gerät umzutauschen bzw billiger zu bekommen . Hier wäre einer Vorlage die meiner Meinung nach nicht schlecht ist(verbesserungs Vorschläge gern gesehen) .
Ich wäre auch über andere Antworten von Base dankbar.



"Liebe xxxxxx,

vielen Dank für Ihre Information.

Ein defektes Handy ist sehr ärgerlich, aber mit dem Handy-Sorglos-Paket haben Sie sich für umfassende Hilfe im Schadensfall entschieden.
Geben Sie Ihr Gerät einfach im BASE Shop, über den Sie auch den Vertrag abgeschlossen haben, zur Reparatur ab.
Alternativ können Sie auch gern unsere Reparatur-Hotline unter der 0177-1717 anrufen. Die Mitarbeiter unterstützen
Sie mit Rat und Tat.

Rufen Sie uns doch einfach an, wenn wir noch etwas für Sie tun können. Sie erreichen unsere Mitarbeiter unter der 0163-1140* rund um die Uhr.

Viele Grüße

Ihr BASE Team
__________"
 
Zuletzt bearbeitet:
BadFriend schrieb:
Mich würden gerne eure Beweggründe bzw. eure Argumente interessieren, warum euer Galaxy von o2 zurück genommen worde und ihr daraufhin ein neues Smartphone erhalten habt. Es geht um das reine Gerät.

Wichtig sind dabei nur die fehlenden Funktionen. Damit sind keine Systemabstürze etc. gemeint. Ideal wäre, wenn ihr eure Schreiben an o2 gleich mit anhängt. Natürlich ohne persönliche Informationen.

Du solltest ausnahmslos alle fehlenden Funktionen bemängeln: Fehlende Farbtiefe, mangelnde Laufzeit, fehlender Bluetoothdatentransfer (wenn bei o2 gekauft), mangelhafte Modemfunktion (wenn bei o2 gekauft), fehlende Navigationsfunktion (tatsächlich von Samsung beworben). Natürlich solltest du aber auch Abstürze nicht unerwähnt lassen.

Jede einzelne fehlende Funktion rechtfertigt übrigens einen Vertragsrücktritt, sofern die Funktion nicht nachgeliefert wird. Da gibt's auch nichts zu diskutieren, man braucht nur evtl. etwas Ausdauer.

Falls du per Versand bei o2 gekauft hast:
Schick das Gerät mit allem Zubehör mit einer Mängelbeschreibung zurück. Erklär kurz, dass eine Nachbesserung derzeit nicht möglich ist (Farbtiefe, Modem, Bluetooth), und du deshalb vom Kaufvertrag zurücktrittst. Also nicht: "Ich bitte um Nacherfüllung sonst trete ich zurück" sondern ganz klar: "Ich trete hiermit aus oben genannten Gründen vom Kaufvertrag zurück!" Setz eine Frist, innerhalb derer du dein Geld zurückhaben möchtest. Fertig.

Grüße, Felix
 
  • Danke
Reaktionen: Dodge, elNinho und 4574
fexpop schrieb:
Du solltest ausnahmslos alle fehlenden Funktionen bemängeln: Fehlende Farbtiefe, mangelnde Laufzeit, fehlender Bluetoothdatentransfer (wenn bei o2 gekauft), mangelhafte Modemfunktion (wenn bei o2 gekauft), fehlende Navigationsfunktion (tatsächlich von Samsung beworben). Natürlich solltest du aber auch Abstürze nicht unerwähnt lassen.

Jede einzelne fehlende Funktion rechtfertigt übrigens einen Vertragsrücktritt, sofern die Funktion nicht nachgeliefert wird. Da gibt's auch nichts zu diskutieren, man braucht nur evtl. etwas Ausdauer.

Falls du per Versand bei o2 gekauft hast:
Schick das Gerät mit allem Zubehör mit einer Mängelbeschreibung zurück. Erklär kurz, dass eine Nachbesserung derzeit nicht möglich ist (Farbtiefe, Modem, Bluetooth), und du deshalb vom Kaufvertrag zurücktrittst. Also nicht: "Ich bitte um Nacherfüllung sonst trete ich zurück" sondern ganz klar: "Ich trete hiermit aus oben genannten Gründen vom Kaufvertrag zurück!" Setz eine Frist, innerhalb derer du dein Geld zurückhaben möchtest. Fertig.

Grüße, Felix

Danke für den leitfaden. Welche abweichungen habe ich deiner meinung nach zu beachten, da ich meinen kaufvertrag im shop abschloß? Denke, dass da ein begleitschreiben auch von nöten ist. Und wie sieht es überhaupt mit einem adäquaten leihgerät während der "reparaturzeit" aus?
danke für die infos.
 
Und vermeidet bitte das Wort "Wandlung".....
rechtlich ist es völlig egal was man genau sagt, aber keine Rechtsabteilung nimmt euch ernst, wenn ihr einen falschen Fachbegriff gebraucht... dann lieber gar keinen Fachbegriff....
 
Kann man denn wirklich jetzt, nach etwas mehr als 6 Monaten, noch das Gerät zurückgeben, ohne dass da Wertverfall etc. berechnet wird?

Und @BadFriend: In dem verlinkten Blog heißt es aber wiederrum explizit, dass man nicht in die Shops gehen soll oder via Hotline was versuchen soll, sondern nur schriftlich direkt an die Zentrale - was denn jetzt? :confused:
Ansich gehe ich auch eher ungern in den Shop, da er zum einen relativ weit weg ist, und sich das Personal dort auch immer ausgesprochen kundenunfreundlich gezeigt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann mir das bitte nochmal einer erklären?
Wie ist das, wenn ich das Handy von Amazon gekauft hab, kann ich es zurückgeben, auch wenn ich es schon vor Weihnachten gekauft habe?
 
Würde mich auch über erfolgreiche Berichte freuen!!!
 
Benni schrieb:
Wie ist das, wenn ich das Handy von Amazon gekauft hab, kann ich es zurückgeben, auch wenn ich es schon vor Weihnachten gekauft habe?

Mit Amazon ist die Sache richtig einfach: Fehler beschreiben, zurückschicken - in der Regel hast du innerhalb weniger Tage das Geld zurück. (Insbesondere, da Amazon selbst das Galaxy nicht mehr verkauft). War bei mir mit einem Defekt an einem anderen Handy (6 Monate alt) noch vor ein paar Wochen wirklich gar kein Problem.

Grüße, Felix
 
  • Danke
Reaktionen: Luise Lustig
Jetzt wo es relativ wahrscheinlich das kein offizielles Update von Samsung kommt spiele ich auch mit dem Gedanken vom Kaufvertrag zurück zu treten. Das blöde ist das ich dann noch die Internet Flatrate habe und sie nicht nutzen kann...

Edit: Was mache ich ohne den ganzen Verpackungskram? Den habe ich nämlich nicht mehr
 
Zuletzt bearbeitet:
bibabutzi schrieb:
Jetzt wo es relativ wahrscheinlich das kein offizielles Update von Samsung kommt spiele ich auch mit dem Gedanken vom Kaufvertrag zurück zu treten. Das blöde ist das ich dann noch die Internet Flatrate habe und sie nicht nutzen kann...

Edit: Was mache ich ohne den ganzen Verpackungskram? Den habe ich nämlich nicht mehr


Theoretisch könnte o2 dafür Geld bei der Gutschrift abziehen, da es sich um eine Wertminderung handelt. Genauso wie bei Gebrauchsspuren. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, denn das Handy kann danach nicht mehr normal verkauft werden.

Wegen Rückgabe. Ich hatte das irgendwo gelesen wegen Online-Versand, dass man es wieder zurück schicken muss. Und wenn man es im Shop gekauft hat, dann soll man es im Shop zurück geben. Es steht zwar überall o2 drauf, aber letztendlich sind einige o2 Shops ja nur Franchise und dementsprechen muss die Abwicklung über den Shop laufen.
----> Um auf Nummer sicher zu gehen kann man natürlich bei o2 kurz anrufen und sich vergewissern. Und wenn man dann die Information hat, aufjedenfall hart bleiben und sich nicht wegschicken lassen ;)

Wegen der Verträge vermute ich, dass es etwas schwerer ist zurück zu treten, denn der Vertrag ist meines Wissen nicht mit dem Handy gekoppelt.
 
Den Vertrag für das Internet habe ich mittlerweile eh bei Vodafone. Von daher wäre e ärgerlich. Also mal schauen ob ich es mache.
 
Wie ist das denn?
Ich habe das Handy für 250 € gekauft, kriege ich jetzt die 250 € zurück , oder den aktuellen Preis?
 
Benni schrieb:
Wie ist das denn?
Ich habe das Handy für 250 € gekauft, kriege ich jetzt die 250 € zurück , oder den aktuellen Preis?

Theoretisch ja. Denn die Mängel bestehen seit Anfang an. Also liegt eine Täuschung vor. Aber praktisch kann dir das keiner sagen.
 
Ich hab meins von Saturn ... ich glaube, die geben einem nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen während der Garantiezeit das komplette Geld zurück.

Jedenfalls wurde mir das vor ein paar paar Jahren bei der Sony PSP gesagt, die 3mal repariert wurde .. beim 3. Mal funktionierte dann aber das Gerät richtig.
Ich hätte angeblich einen Einkaufsgutschein in Höhe des originalen Kaufpreises bekommen. Eventuell ziehen sie auch eine Nutzungspauschale ab.

Es muss aber der Nachbesserungs-Prozess 3mal durchlaufen werden .. also beim Service abgeben und erfolglos "reparieren" bzw. nachbessern lassen.
Ich bin da jetzt nicht so der Experte, aber das ist gesetzlich wohl so geregelt.

Würde es das Nexus hier im Saturn geben, ich würde nicht zögern ;-)
 
Luise Lustig schrieb:
Ich hab meins von Saturn ... ich glaube, die geben einem nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen während der Garantiezeit das komplette Geld zurück.

Jedenfalls wurde mir das vor ein paar paar Jahren bei der Sony PSP gesagt, die 3mal repariert wurde .. beim 3. Mal funktionierte dann aber das Gerät richtig.
Ich hätte angeblich einen Einkaufsgutschein in Höhe des originalen Kaufpreises bekommen. Eventuell ziehen sie auch eine Nutzungspauschale ab.

Es muss aber der Nachbesserungs-Prozess 3mal durchlaufen werden .. also beim Service abgeben und erfolglos "reparieren" bzw. nachbessern lassen.
Ich bin da jetzt nicht so der Experte, aber das ist gesetzlich wohl so geregelt.

Würde es das Nexus hier im Saturn geben, ich würde nicht zögern ;-)

Lass dir das Geld doch entweder zurück geben oder kauf ein anderes Phone und vertick es als OVP NEU und 2 Jahre Gewährleistung.

Und lass das mit der Garantie! Garantie ist vom Hersteller freiwillig. An die Gewährleistung ist jeder Hersteller allerdings 2 Jahre gebunden! Und das ist das wichtigste!
 
Ich habe das Handy direkt am Erscheinungstag bei o2online mit Vertrag für ~80 Euro gekauft.
Was für Auswirkungen hätte dann da eine Wandelung des Vertrags? "Kaufpreis" waren in diesem Fall ja nur die 80 Euro. Inwiefern bekomm ich die Vertragsgebühren erstattet die ich bisher gezahlt habe? Oder kann ich das Handy einfach gegen ein Modell tauschen dass zur Zeit mit Vertrag den gleichen Preis (also die 80,-) hat und der Vertrag läuft normal weiter? (wäre mir wohl am liebsten :) )
 
derch3 schrieb:
Ich habe das Handy direkt am Erscheinungstag bei o2online mit Vertrag für ~80 Euro gekauft.
Was für Auswirkungen hätte dann da eine Wandelung des Vertrags? "Kaufpreis" waren in diesem Fall ja nur die 80 Euro. Inwiefern bekomm ich die Vertragsgebühren erstattet die ich bisher gezahlt habe? Oder kann ich das Handy einfach gegen ein Modell tauschen dass zur Zeit mit Vertrag den gleichen Preis (also die 80,-) hat und der Vertrag läuft normal weiter? (wäre mir wohl am liebsten :) )

Du hast ja eine Vertragsverlangerung gemacht. Das heißt 80 Euro plus dem Bonus aus deinem vorherigen 2Jahren Vertrag. Demnach würdest du wahrscheinlich die 80 € bekommen. Wenn du dann ein anderes Gerät nimmst, bekommst du wohl die Differenz wieder oder bezahlst nur drauf. Das kommt halt auf das neue Handy an.
 
@badfriend: Könntest du vllt. Auch noch in deinen Anfangspost schreiben, mit welchen Punkten man bei Amazon ankommen kann? Wär super :)
 
Benni schrieb:
@badfriend: Könntest du vllt. Auch noch in deinen Anfangspost schreiben, mit welchen Punkten man bei Amazon ankommen kann? Wär super :)

Also Amazon ist da sowieso extrem kullant. Im Startpost stehen allgemeine Mängel, Amazon bewirbt in den technischen Daten auch die Akku-Laufzeit und die Farbtiefe. Ist als PDF mit angehängt.
 
  • Danke
Reaktionen: Benni

Ähnliche Themen

E
Antworten
2
Aufrufe
2.428
Eberaldo
E
O
Antworten
9
Aufrufe
14.256
kazwo
K
K
Antworten
1
Aufrufe
1.471
Bodo
Bodo
Zurück
Oben Unten