GAU - Galaxy runtergefallen.

J

jenkins

Ambitioniertes Mitglied
1
Hi Leute!

Gestern ist einem Bekannten MEIN Galaxy aus nem halben Meter Höhe auf Pflastersteine gefallen. Ist ein ordentlicher Kratzer am oberen Rand drin.

Sonst ist aber nichts dran. Geht alles noch. Aber kann es nicht sein, dass es doch Schaden genommen hat, der vielleicht erst später zu Tage tritt?

Was ist wenn ich die Garantie wegen irgendwas in Anspruch nehmen will, die sehen doch direkt dass das mal hingefallen ist!?

mfg, jenkins.
 
Haftpflicht? Ich mein...Der muss doch Versichert sein. Zumindest würde ich das so regeln..Oder sehe ich da was falsch?

lg darky
 
Ja er hat Haftpflicht. Nur bis jetzt is ja "nur" ein Kratzer dran. Ich kann das ja nicht vorsorglich einschicken. Und wenn mal in nem halben Jahr die Kamera spinnt zum Beispiel, wie soll man das auf den Sturz von gestern zurückführen können?
 
Seh ich auch so. Das ist ja auch nicht böse gemeint, aber er hat es nun mal beschädigt.
Lg.
Edit: kläre das mit dem Bekannten, und schicke es ein damit alle Schäden behoben werden. Auch wenn es nur Kratzer sein sollten.
 
Zuletzt bearbeitet:
jenkins schrieb:
Ja er hat Haftpflicht. Nur bis jetzt is ja "nur" ein Kratzer dran. Ich kann das ja nicht vorsorglich einschicken. Und wenn mal in nem halben Jahr die Kamera spinnt zum Beispiel, wie soll man das auf den Sturz von gestern zurückführen können?

Wenn jetzt was direkt durch den Sturz defekt ist und wenns nur das Gehäuse mit dem Kratzer ist, Haftpflicht.
Wenn in einem halben Jahr die Kamera spinnt, dann ist das ein ganz normaler Garantie-/Gewährleistungsfall. Du wirst beim Einschicken ja hoffentlich nicht dazuschreiben, dass es vor einem halben Jahr mal runtergefallen ist...
 
Alles klar, werd ihn mal drauf ansprechen. Vielen Dank, Leute!
 
Das ist etwas übertrieben wegen einem Kratzer oder nicht? Solange das Ding noch tadellos funktioniert, wurde ich mir da keine Gedanken machen. Bis jetzt ist mir in der Vergangenheit noch jedes Handy (auch Smartphones) mal runtergefallen. Das waren danach aber keine tickende Zeitbomben was den Totalausfall betrifft. Die Gewährleistung hast du ja auch noch. Wenn das Handy dann wirklich kaputt geht und eine Reparaturrechnung einflattert auf der"Sturzschaden" steht, dann hat dein Kumpel was zum einreichen. Wenn du das jetzt machst, wechseln die höchstens das Cover.

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Hab grad mal versucht ein Foto davon zu machen, um es euch zu zeigen wie das aussieht. Mir ist nämlich aufgefallen dass der Rand runherum voller Kitscher ist. Teilweise richtig ins Aluminium reingekratzt.

Naja, der emotionale Schaden ist wohl höher als der Materielle, ich werds denk ich überleben. ;)

Aber hab auch kein Bock nachher dumm aus der Wäsche zu gucken, falls doch was dran ist.
 
Ist halt so eine Sache, wie das dann mal in einem Jahr überhaupt noch aussieht, ob dein Bekannter dann überhaupt noch dafür aufkommen würde. Die Sache lieber jetzt aus der Welt schaffen, als später. Außerdem sind Kratzer, gerade wenn das Gerät auf so einem Boden fällt immer unschön. Gibt dann nur mehr Probleme. Da auch keine Folgeschäden abgeschätzt werden können, würde ich es einschicken und seine Haftpflichtversicherung zahlen lassen. Wofür hat man die Versicherung?
 
Wie sehr Kratzer und Gebrauchsspuren einen selber stören ist die eine sache.
Dass das bei einem Verkauf die erste Frage von Interessenten ist, eine andere.
>>> Man muss also schon mit 50 € oder mehr als Abzug rechnen.
 
Wenn es Dich stört, dann klarer Fall für die Haftpflicht. Macht man bei einem Auto ja auch und das fährt mit Kratzern auch noch...
 
Also, ich würd da auch nicht viel drüber nachdenken, wenn es seine Versicherung zahlt würd's ich auf jeden Fall ersetzen lassen...

Ich nehme zwar nicht an, dass dadurch irgendwelche Spätfolgen entstehen, aber sollte es mal einen Defekt geben, ist so ein Kratzer natürlich eine super Ausrede um es nicht in Garantie richten zu müssen...
 
DoubleX667 schrieb:
...aber sollte es mal einen Defekt geben, ist so ein Kratzer natürlich eine super Ausrede um es nicht in Garantie richten zu müssen...

Unter der Voraussetzung der Handler kann beweisen das der Schaden durch den Sturz entstanden ist, was sehr schwer sein dürft, wenn der Schaden erst Monate später auftritt. Und Kratzer können durch sehr viele verschiedene Vorgänge entstehen.
 
Sturzschäden sind von der Garantie ausgenommen (das kann jeder Hersteller machen, wie er will). Somit kann man nur noch auf die Gewährleistung hoffen, dort dreht sich die Beweispflicht aber nach 6 Monaten um. Du musst beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf war. Aber ist egal, da ja die Versicherung für den Schaden zahlen würde und Samsung das dann ordnungsgemäß repariert, sodass die Garantie erhalten bleibt.

PS:

Fallschäden können die sehr wohl von anderen Schäden unterscheiden.
 

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