Austauschgerät: Refurbished oder Neuware?

Ich hatte jüngst mit dem Google Support via Chat Kontakt. Ich solle einen Screenshot vom "Fehler" machen und dann ein Protokoll speichern und zu denen schicken. 🤔

Wirklich geholfen hat der Support nicht. Ich sollte nur meine Netzwerksettings für WLAN und Co zurücksetzen. Einen Werksreset schließe ich bei dem Fehlerbild aus. Ich nutze keinerlei Fremdsoftware in Bezug auf Firewall, oder Virenprogramm. Alles ist Stock.

Vorhin wollte ich z.B. meine Frau anrufen (Festnetz und Handy), aber die Verbindung brach sofort ab, obwohl ich vermeintlich vollen Empfang hatte. Das nervt langsam tierisch.

Ich habe nun schon seit 2010 die verschiedensten Smartphones, aber so etwas habe ich noch nicht erlebt.

Ist halt auch die Frage was Media Markt mit den Geräten macht. Werden die nur in eine Werkstatt geschickt und ggf repariert? Refurbished ist ja vergleichbar.

Grüße

Kleiner Nachtrag: Im Chat wurde übrigens gesagt, dass die Thematik mit dem Netz angeblich bekannt ist und an der Software liegt. Man arbeite daran...
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt, der Google Service ist eigentlich immer genial, mein Pixel 5 hatte ich bei einem Shop in Andorra bestellt, weil hier gar nicht offiziell auf dem Markt, konnte das aber völlig problemlos über den Google Store reklamieren und bekam von ihnen auch ein neues Austauschgerät.
 
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@kingoftf 🙏🏼
 
Mir bieten sie jetzt nach Rücksprache mit einer Spezialabteilung als Ersatzgerät nur ein Refurbished an. Finde ich merkwürdig.
 
Also ich habe eben auch ein zweites Austauschgerät erhalten, aber erhielt wieder ein Refurbished Gerät, obwohl mir versprochen wurde, dass ich ein neues Gerät erhalte.
Ich habe jetzt nochmal um ein neues Gerät und Advanced Exchange gebeten, ansonsten möchte ich den Kaufpreis zurückerstattet haben...
 
@ratzemoedl

Mal eine blöde Frage, erkennt man denn an dem Gerät selbst das es Refurbished ist?

Sieht man irgendwelche Abnutzungen, oder ähnliches?

Und schickt man eigentlich sein altes in der originalen Verpackung zurück bzw. erhält man diese dann überhaupt zurück?
 
ratzemoedl schrieb:
Also ich habe eben auch ein zweites Austauschgerät erhalten, aber erhielt wieder ein Refurbished Gerät, obwohl mir versprochen wurde, dass ich ein neues Gerät erhalte.
Ich habe jetzt nochmal um ein neues Gerät und Advanced Exchange gebeten, ansonsten möchte ich den Kaufpreis zurückerstattet haben...
Entscheidend ist, wann und von wem das Gerät wo gekauft wurde. Wie ist das denn bei Dir?
Beiträge automatisch zusammengeführt:

thomasoeli schrieb:
@ratzemoedl
Mal eine blöde Frage, erkennt man denn an dem Gerät selbst das es Refurbished ist?
Sieht man irgendwelche Abnutzungen, oder ähnliches?
...
Das ist doch unerheblich. Du hast doch einen Kaufvertrag abgeschlossen: Kohle gg. Neugerät. Warum willst Du Dich denn mit Gebrauchtware abspeisen lassen?
 
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Ist ja richtig, ich bin bei euch! Mich interessiert nur woran man das festmachen kann? Erkennt man es optisch, oder steht es dabei?
 
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@thomasoeli
Wenn das Austauschgerät von Google kommt, dann wird dies von denen auf den Verpackungsaufkleber angegeben.
 
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Danke dir! Und was passiert mit der originalen Verpackung? Mir geht es nur um den Wiederverkauf, weil ich meine Sachen nur in der OVP verkaufe.
 
KurtKnaller schrieb:
Entscheidend ist, wann und von wem das Gerät wo gekauft wurde. Wie ist das denn bei Dir?
Jo, das stimmt schon. Ich habs direkt im Google Store zum Release-Day erworben, aber dennoch kann man den Kaufpreis zurückerstattet haben, wenn mehrere Versuche eines Austauschgerätes oder auch Reparaturversuche stattgefunden haben und der/die Fehler nicht behoben werden konnten, aber mal sehen. Google war da früher beim Nexus 5 zumindest kulant.

thomasoeli schrieb:
Ist ja richtig, ich bin bei euch! Mich interessiert nur woran man das festmachen kann? Erkennt man es optisch, oder steht es dabei?
Danke dir! Und was passiert mit der originalen Verpackung?
Zu ersten Frage habe ich dir mal Bilder von meinem Refurbished Austauschgerät angehangen. Also Umverpackung und dann die Verpackung, in der das P6P drin ist.
Zur zweiten Frage: beim Refurbished ist es so, dass du alles behalten kannst. In der Verpackung vom Refurbished Gerät ist auch nur das Gerät an sich drin. Kein Kabel, kein SIM-Tray Tool, etc.
Ich habe mein letztes Gerät auch blank in einen Karton gesteckt und den gut ausgepolstert. Die OVP von November habe ich immer noch, aber bei einem Verkauf steht dann halt die alte IMEI auf der OVP und nicht die aktuelle, falls es getauscht worden wäre. Nur zur Info. :)
 

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@ratzemoedl

Super, vielen lieben Dank für deine Bilder und Infos. So wird einiges klarer. 👍 An die Thematik mit der IMEI habe ich auch schon gedacht.
 
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Habe bisher ein Pixel 2, ein 2 XL, ein 3 und jetzt ein 4a vor wenigen Tagen völlig problemlos umtauschen lassen und jedes Mal ein neues Austauschgerät erhalten 😅👍🏼 Hab wahrscheinlich Glück gehabt mit den Service-Mitarbeitern, einige der Phones waren günstig über eBay Kleinanzeigen gekauft (mit Burn-In), aber denen war das völlig wumpe und ich wurde nicht mal danach gefragt 🤣 kann daher persönlich nur Positives über den Google Support berichten 👍🏼
 
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Es ist aber vermutlich auch ein Unterschied, ob man ein länger nicht mehr erhältliches Gerät einschickt, oder ein aktuelles Modell.
Im ersten Fall könnte Google sogar froh sein, das Lager zu leeren. 😉
Im zweiten Fall, verkaufen sie die Neugeräte lieber zum vollen Preis, anstatt sie gegen ein defektes zu tauschen.
Insbesondere, wenn es viele Rückläufer vorhanden sind, die refurbished werden können.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

P.S. Gut zu wissen, dass es noch neue 4as im Austausch gibt 😋
 
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@blino Ich könnte mir vorstellen, dass der Support/Service eine Ansage bekommen hat, angesichts der großen Zahl an Rückläufern das Austausch-Procedere etwas restriktiver zu handhaben.

Es liegt bei Euch: Informiert Euch über die gesetzlichen Bestimmungen des Verbraucherschutzes, dann muss niemand, der bei Google direkt ein Neugerät gekauft hat, ein gebrauchtes Gerät im Austausch akzeptieren. Google weiß das natürlich auch, aber wenn sich die Käufer so leicht über den Tisch ziehen lassen....
 
@KurtKnaller hast du da eine quelle?
 
@xflowy Wozu?
 
KurtKnaller schrieb:
dann muss niemand, der bei Google direkt ein Neugerät gekauft hat, ein gebrauchtes Gerät im Austausch akzeptieren.
Dazu, würde mich nämlich auch interessieren, worauf man sich berufen kann, wenn Google sich quer stellt.
 
@Chefingenieur Ok, wobei es eigentlich unerheblich ist, wo man das Gerät gekauft hat. Entscheidend ist, wer der Vertragspartner ist.

Bei Leuten, die bei Google gekauft haben, ist Google Vertragspartner und unterliegt den Verpflichtungen des Vertrags- und Kaufrechts. Beim Kauf beim Elektrofachmarkt oder online bei irgendeinem Shop dann halt dieser.

Einen kurzen Überblick gibt es hier:
So reklamieren Sie richtig - die sechs wichtigsten Punkte | Verbraucherzentrale.de
...und hier zur Gewährleistung:
Alles zu Gewährleistung und Schadenersatz | Verbraucherzentrale.de

Einen guten Ratgeber hat RA Hollweck geschrieben:
Reklamation und Umtausch

Allerdings hat er diesen Text leider nicht aktualisiert, obwohl es seit 1.01.22 die wesentliche und aus Sicht des Verbrauchers erfreuliche Neuerung gibt, dass die Gewährleistungspflicht des Verkäufers nun 1 Jahr ohne Beweislastumkehr beträgt. Innerhalb dieses Jahres wird nun davon ausgegangen, dass ein Mangel schon beim "Gefahrenübergang", also beim Kaufvertrag vorhanden war.
Genauer führt das dieser RA aus: Das neue Kaufrecht 2022 in der Praxis: Beweislastumkehr für Mängel gilt nun ein Jahr lang

Wichtig ist, dass man den Vertragspartner - vor allem, wenn sich Probleme andeuten - schriftlich vom Mangel in Kenntnis setzt und ihm freundlich eine Frist für eine Ersatzlieferung stellt. Der Verkäufer darf das Gerät natürlich überprüfen, man sollte also sicherheitshalber Zeugen für den Mangel haben und/oder wenn möglich Screenshots oder kurzes Video.

Wer auf die Paragraphen verweisen möchte:

§ 437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
(1) nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
(2) nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern...

§ 439 BGB - Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

§ 477 Beweislastumkehr
(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.
 
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Wenn ein refurbished Gerät einen Mangel aufweist, ist die Sache klar, und man kann:
KurtKnaller schrieb:
die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Aber ist ein wiederaufbereitetes Gerät per se ein Mangel?
Zur Definition eines Mangels habe ich Folgendes gefunden:
Eine gelieferte Ware ist frei von Mängeln, wenn sie zum Zeitpunkt der Lieferung die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ein als neu verkauftes T-Shirt muss also eins sein: neu und fehlerfrei, wie es dem Verständnis entspricht.
Demnach könnte man sich auf den Standpunkt stellen, wiederaufbereitet ist nicht neu.
Weiter steht dort jedoch:
Alternativ muss es sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann.
Was für ein ansonsten fehlerfreies, wiederaufbereitetes Gerät schon passen würde.
Gewährleistungsrecht – Ein Leitfaden für Online-Händler

Bei 123Recht fand ich Folgendes:
dann kann der Händler aber ein Austauschgerät liefern, was mangelfrei ist, ansonsten einem neuen Gerät entspricht, in der Regel auch kein Problem.
https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Austauschgeraet-__f172745.html

Bei Finanzfragen heißt es:
Nach § 439 Abs. 1 BGB können Sie als Käufer als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Eine mangelfreie Sache ist in diesem Fall nicht zwangsläufig ein neues Gerät.
Darf bei Erfüllungspflicht die Nachlieferung durch eine wiederaufbereitete (refurbished) Ware erfolgen?

In den Niederlanden gab es wohl einen Rechtsstreit mit Apple, den die Kundin gewonnen hat: Das kann teuer werden: Apple muss kaputtes iPhone durch neues ersetzen | Mac Life
Aber ob das Google beeindruckt?
Das deutsche Recht, gibt es in meinen Augen jedenfalls, nicht her, sich auf ein Recht kein wiederaufbereitetes Gerät zu erhalten beziehen zu können.

Ist wie immer bei Rechtsfragen schwierig.
Man kann natürlich versuchen zu argumentieren, ein wiederaufbereitetes Gerät sei keine mangelfreie Sache und sich auf das BGB berufen.
Wenn Google das anders sieht, bleibt aber nur akzeptieren oder der Gang zum Anwalt.
 
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