ChrisDefy
Neues Mitglied
- 8
Ich verstehe das Problem hier nicht um warum es einen zwei-seitigen (inzwischen dreiseitig, oops )Thread geben muss.
Für Käufe aus dem Internet in Deutschland (und anderen Ländern Europas bzw. der EU) gilt das Fernabsatzgesetz (oder wie auch immer die genaue Bezeichnung ist).
Dabei ist es völlig egal ob ich von Amazon einen Fön bestelle oder eben von Google das Nexus, für alle gilt die gleiche Regelung. Und genau diese wird auch auf deren Support-Seite zitiert:
1. Du kannst das Telefon nach Eintreffen des Pakets 14 Tage lang prüfen
2. Prüfen bedeutet: anfassen, anschalten, herumprobieren (wie im Laden eben)
3. Prüfen bedeutet nicht: Kratztests, Falltests oder 'ist es wasserdicht'-Tests
4. Wenn das Telefon sichtbar beschädigt/benutzt wirkt kann der Verkäufer auch nur einen Teilbetrag zurücküberweisen (der Wert der Ware wurde ja gemindert).
5. Es reicht, das Telefon rechtzeitig abzuschicken, also gilt im Zweifel der Poststempel
[edit]
6. Rückporto bezahlt Google
Ist doch gar nicht so schwer und auf gar keinen Fall Nexus-spezifisch
Für Käufe aus dem Internet in Deutschland (und anderen Ländern Europas bzw. der EU) gilt das Fernabsatzgesetz (oder wie auch immer die genaue Bezeichnung ist).
Dabei ist es völlig egal ob ich von Amazon einen Fön bestelle oder eben von Google das Nexus, für alle gilt die gleiche Regelung. Und genau diese wird auch auf deren Support-Seite zitiert:
1. Du kannst das Telefon nach Eintreffen des Pakets 14 Tage lang prüfen
2. Prüfen bedeutet: anfassen, anschalten, herumprobieren (wie im Laden eben)
3. Prüfen bedeutet nicht: Kratztests, Falltests oder 'ist es wasserdicht'-Tests
4. Wenn das Telefon sichtbar beschädigt/benutzt wirkt kann der Verkäufer auch nur einen Teilbetrag zurücküberweisen (der Wert der Ware wurde ja gemindert).
5. Es reicht, das Telefon rechtzeitig abzuschicken, also gilt im Zweifel der Poststempel
[edit]
6. Rückporto bezahlt Google
Ist doch gar nicht so schwer und auf gar keinen Fall Nexus-spezifisch