Widerruf beim Playstore bei bestellten Geräten?

Ich verstehe das Problem hier nicht um warum es einen zwei-seitigen (inzwischen dreiseitig, oops ;) )Thread geben muss.
Für Käufe aus dem Internet in Deutschland (und anderen Ländern Europas bzw. der EU) gilt das Fernabsatzgesetz (oder wie auch immer die genaue Bezeichnung ist).
Dabei ist es völlig egal ob ich von Amazon einen Fön bestelle oder eben von Google das Nexus, für alle gilt die gleiche Regelung. Und genau diese wird auch auf deren Support-Seite zitiert:

1. Du kannst das Telefon nach Eintreffen des Pakets 14 Tage lang prüfen
2. Prüfen bedeutet: anfassen, anschalten, herumprobieren (wie im Laden eben)
3. Prüfen bedeutet nicht: Kratztests, Falltests oder 'ist es wasserdicht'-Tests
4. Wenn das Telefon sichtbar beschädigt/benutzt wirkt kann der Verkäufer auch nur einen Teilbetrag zurücküberweisen (der Wert der Ware wurde ja gemindert).
5. Es reicht, das Telefon rechtzeitig abzuschicken, also gilt im Zweifel der Poststempel
[edit]
6. Rückporto bezahlt Google

Ist doch gar nicht so schwer und auf gar keinen Fall Nexus-spezifisch :)
 
  • Danke
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Zu 5) Es reicht, die Widerrufs-Absicht zu erklären: Das kann auch eine Email, Brief, Fax (im Gesetz steht glaube ich "schriftlich", daher lasse ich Telefonanruf besser mal weg) oder eben das Zurücksenden sein. Nach der Absichtserklärung sollte die Rücksendung dann zeitnah erfolgen.
 
Eine Frage: Beinhaltet das Testen auch, dass man sich einmal mit seinem Google Account einloggt? Weil theoretisch wird das Gerät damit ja an deinen Account gebunden... :-/ Ich weiß, das kann man rückgängig machen, aber wäre das ein Grund, bei Widerruf Geld einzubehalten?

sgo
 
Was ist denn, wenn du das Telefon verkaufst? Gibst du dann deinen Account mit ab?
Überleg mal und dann denk nochmal über deine Frage nach ;)
 
  • Danke
Reaktionen: gion
Habe ich überlegt. Aber ist ein anmelden mit dem eigenen Account und evtl. App Installationen denn etwas, was man im Geschäft auch tun könnte?

Ich will ja nur nicht, dass mein Gerät als "genutzt" angesehen wird und ein Teilbetrag einbehalten wird. Beim weiterverkauf ist das doch egal, da wird einfach alles zurückgesetzt und gut ist. Ist ja klar, dass ein gebrauchtes Gerät gebraucht wurde. Aber in diesem Fall ist es nicht klar, ob dies noch als testen im Sinne der Widerrufsbelehrung anerkannt wird.
 
Der Google Account und die Apps sind nicht an das Gerät gebunden.
Wenn du es nur testen möchtest, kannst du es vor dem zurück schicken auf Werkseinstellungen zurückstellen.
Und sobald du es testet, gilt es auch als genutzt.
Gesendet aus den Tiefen meines Unterbewusstseins-mit Tapatalk
 
sgo schrieb:
Eine Frage: Beinhaltet das Testen auch, dass man sich einmal mit seinem Google Account einloggt? Weil theoretisch wird das Gerät damit ja an deinen Account gebunden... :-/ Ich weiß, das kann man rückgängig machen, aber wäre das ein Grund, bei Widerruf Geld einzubehalten?

sgo

nein, das ist kein grund... denn zum testen eines gerätes zählt ja das testen des gesammten für das gerät vorgesehenen Funktionsumfanges - da zählt, gerade bei einem Nexusgerät das testen des "google erlebnisses" auf jedenfall mit dazu... ausserdem ist es für google ein einfaches, diese accountkoppelung zu lösen - zumal sicher jedes gerät das zurückkommt softwaremässig geplättet und neu aufgesetzt wird
 
Danke euch! Werde dann bald mal mein Nexus 7 komplett ausprobieren... Wenns gefällt, muss mich dann nur noch entscheiden ob ich es wieder zurück schicke und die 3G Variante nächste Woche bei MM abhole, oder nicht... ;-)
 
noob_fl schrieb:
nein, das ist kein grund... denn zum testen eines gerätes zählt ja das testen des gesammten für das gerät vorgesehenen Funktionsumfanges - da zählt, gerade bei einem Nexusgerät das testen des "google erlebnisses" auf jedenfall mit dazu... ausserdem ist es für google ein einfaches, diese accountkoppelung zu lösen - zumal sicher jedes gerät das zurückkommt softwaremässig geplättet und neu aufgesetzt wird

Das kann durchaus ein Grund sein. Das Fernabsatzrecht sieht nicht vor, den gesamten Funktionsumfang eines Gerätes zu testen, sondern es so zu betrachten, wie man es in einem Ladengeschäft tun könnte - nicht mehr!
 
Und wie willst du das nach einem Factory Reset beweisen?

Sent from SGS II powered by PARANOIDANDROID
 
pro.aggro schrieb:
Und wie willst du das nach einem Factory Reset beweisen?

Sent from SGS II powered by PARANOIDANDROID

Was hat das miteinander zu tun?
Wenn ich mich geschickt anstelle, kann man mir wahrscheinlich auch nicht beweisen, wenn ich im Laden irgendwas mitgehen lasse. Ist trotzdem problematisch.

Btw: Über IMEI Logs und den GoogleAccount lässt sich einiges nachweisen und wer sagt, daß über einen Factory Reset auch alle Logs gelöscht werden?
 
Keine Folie mehr drauf? Fingertapse?

Gesendet von meinem Nexus One mit Tapatalk 2
 
Deerhunter schrieb:
Das kann durchaus ein Grund sein. Das Fernabsatzrecht sieht nicht vor, den gesamten Funktionsumfang eines Gerätes zu testen, sondern es so zu betrachten, wie man es in einem Ladengeschäft tun könnte - nicht mehr!

Und wer hält dich davon ab, dich in einem Saturn mit deinen Daten einzuloggen?

Ich würde einfach mal behaupten, dass Google da sehr kulant sein MUSS. Die Geräte gibt es eben NICHT zum ausprobieren im Media Markt. Daher bleibt dir (noch) nichts anderes über als das Gerät zu erwerben und es dann zu testen. Solange es mit vorsicht geschieht und keine Kratzer oä drauf sind wird da Google kulant sein. Immerhin haben die ein Handy verschenkt, weil der Support zu "schlecht" war ;)
 
gion schrieb:
Und wer hält dich davon ab, dich in einem Saturn mit deinen Daten einzuloggen? ...

Ich würde einfach mal behaupten, dass Google da sehr kulant sein MUSS. Die Geräte gibt es eben NICHT zum ausprobieren im Media Markt.

Auch das Einloggen mit den eigenen Accountdaten in einem Ladengeschäft ist u.U. kaufverpflichtend. Es geht auch nicht um Kulanz, sondern um die Rechtslage. Auf Kulanz kann man sich nicht berufen, auf Rechte schon.
 
Ich mach' da gar nicht lange rum....bei Amazon weiß ich was ich habe. Wenn es bei Google Probleme gibt dann hab ich dort 2x gekauft....das erste und letzte Mal (es gibt ja noch genug andere Möglichkeiten und Geräte-Alternativen). Notfalls verkaufe ich das Gerät. Ich probiere gerade dort was zurückzugeben und an einen Versandaufkleber zu kommen. Wenn es zu lange dauert, dann werde ich mal zusätzlich die Hotline kontaktieren.
 
Hallo,

ich bekomme heute mein N4 und werde es - wenn sich die HW-Serienmängel bestätigen - vermutlich wieder zurückgeben. Deshalb mal 2 KONKRETE Fragen bezüglich der HW Rückgabe nach Direktkauf im Playstore:

1. Die Kosten für den Rückversand übernimmt ja Google. Bekommt man aber von Google auch die 9.90 Versandkosten für den Hintransport (also den gesamten Rechnungsbetrag) zurückerstattet oder nur den reinen Gerätepreis?

2. Wie lange hat bei Euch die Rückanwicklung eines Gerätekaufs via Play Store gedauert (vom Absenden des Pakets bis Erstattung des Kaufpreises)?

BITTE nur Antworten von Leuten die konkrete Erfahrungen haben! Danke!

Gruß,
K.
 
das läuft wie bei anderen shops auch.

die portokosten für die lieferung an dich musst du natürlich tragen.

@hwies
die hotline/support ist in der regel sehr schnell, wenn auch etwas chaotisch.

sag denen einfach daß sie dir eine freewaymarke zusenden sollen.
 
Nein, bei einem Widerruf muss Dir der Händler auch die ursprünglichen Versandkosten zurückerstatten, Du musst so gestellt werden, als wenn der Kauf nie getätigt worden wäre...daher muss (und wird) Google Dir den Gerätepreis + die 9,90 € zurückerstatten.
 
Hey zusammen,

ich wollte hier einmal anfragen, ob schon jemand Erfahrungen mit dem Google Support zwecks Widerruf gemacht hat ?

Ich hatte ein Nexus4 (mit zahlreichen Mängeln) erhalten und sofort widerrufen.

Die Email mit einer passenden RMA Nummer habe ich sofort erhalten.
Nun sollte mir ein Rücksendeaufkleber zugesandt werden (innerhalb von max. 5 Werktagen)...

Heute ist Werktag Nummer 12! Ich habe bereits 4 mal bei Google angerufen und immer wieder bekomme ich die Antwort : "Es tut uns sehr leid, dass ihr Problem noch nicht gelöst wurde, der Sachverhalt wurde an das SPEZIALISTENTEAM!!!?!?!?!?!?!?!?!?!? übergeben" .... :thumbdn::thumbdn::thumbdn:

Das Problem ist eigentlich nur, dass Google mein Geld hat und ich ein verpacktes Nexus4 , welches seit 2 Wochen auf meinem Tisch liegt...

Wie soll ich da nun vorgehen ? Google Hamburg eine Frist setzen ?
Vielleicht sollte ich direkt bei Google Hamburg anrufen und nicht unter der 0800.... ?

Grüße
 
Ich habe die Frage mal in den bestehenden Thread verschoben.
 

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