Widerruf beim Playstore bei bestellten Geräten?

H

hudelfa

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Hat jemand Erfahrungen mit dem Wiederrufsrecht im Playstore. Wie sieht es aus wenn man sich das Nexus 4 bestellt aber das Gerät einem doch nicht gefällt. Ich was gestern auf der Seite nirgend wo etwas richtiges gefunden.



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In deutschem Online Handel mind. 14 Tage.
 
Das stimmt zwar, aber Interessant wäre ob die ggf. was vom Kaufpreis einbehalten wenn man das Gerät "benutzt" hat.
Man hat ja eigentlich nur das Recht es zu testen wie im Laden.
Erstmal 2 Wochen damit rum laufen ist das nicht.

Und z.b. mindfactory.de behält öfter einen Teil der Summe da sie es ja nicht mehr neu verkaufen können.
 
Genau. Wenn es Abnutzungserscheinungen hat, ist es nur legitim dafür etwas einzubehalten.
 
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HansWursT schrieb:
Und z.b. mindfactory.de behält öfter einen Teil der Summe da sie es ja nicht mehr neu verkaufen können.

Was Sie nur machen können wenn wirkliche Abnutzungsspuren zu erkennen sind. Wenn ich es aber testen will und dann gegebenfalls zurück schicken, dann schaue ich das ich alles exakt original Verpackt wieder herstellen kann. Selbst Displayschutz kommt dann wieder so drauf wie er wahr und testen wie im Laden heißt jetzt nicht das ich das Smartphone Tagelang aktiv nutze.
 
Ich wollte es ja nur gesagt haben.
Weil viele immer so schnell sind mit dem "Man kann ja einfach bestellen und 14 Tage testen".
 
Wer Sagt sowas?? Man wird wohl kaum 14 Tage komplett im Saturn verbringen und am Handy rumspielen. Der Zeitraum ist nur wo gross, weil man ja nicht immer direkt wieder zur post kommt.

Gesendet von meinem HTC One X mit Tapatalk 2
 
Dieses Recht gilt aber nur bei Bestellungen/Käufen in Deutschland. Jetzt ist die Frage, ob der Play Store als "Händler mit Sitz in Deutschland" zählt.
Wenn ich etwas z.B. aus England importiere, habe ich dieses Recht nicht (außer es gibt dort ähnliche Regelungen).

EDIT: Wie das in Österreich oder Schweiz aussieht, weiß ich nicht.

EDIT 2: Was aber auch kaum einer weiß: Das im Laden anschauen ist mehr als nur der Hand halten. Ich darf es im Prinzip komplett benutzen und ausprobieren und dazu auch aus Verpackungen nehmen (hier wäre es aber nett, einen Verkäufer darum zu bitten). - Das nur zur Vollständigkeit, denn das gehört hier eigentlich nicht her.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lest euch mal in der aktuellen CT den Bericht zu Widerruf bei Google durch...
Resume ist grob gesagt, wie kann ein so großes Laden so diletantisch arbeiten
 
Thyrion schrieb:
Dieses Recht gilt aber nur bei Bestellungen/Käufen in Deutschland. Jetzt ist die Frage, ob der Play Store als "Händler mit Sitz in Deutschland" zählt.
Wenn ich etwas z.B. aus England importiere, habe ich dieses Recht nicht (außer es gibt dort ähnliche Regelungen).

EDIT: Wie das in Österreich oder Schweiz aussieht, weiß ich nicht.
[...]

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (= inbesondere "Kauf im Internet") geht zurück auf eine EU-Richtlinie. Daher gilt es prinzipiell in jedem Mitgliedstaat der EU. Der wichtigste Unterschied zwischen den Ländern ist die Widerrufsfrist: In Deutschland sind das 14 Tage, aber die Richtlinie spricht von "mindestens sieben Werktagen" - im UK sind es genau diese 7 Werktage.

Wo der Laden innerhalb der EU seinen Sitz hat usw. ist für das geltende Recht eh relativ egal. Da nach Artikel 6 II der sogenannten "Rom I"-Verordnung eine etwaige Rechtswahl des Unternehmers den Schutz der dem Verbraucher durch Regelungen des Staates in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat geboten wird nicht unterlaufen darf. Im Zweifel gilt damit dann das Recht das der Unternehmer gewählt hat, der Verbaucher bekommt aber zusätzlich alle Rechte die ihm nach seinem Recht zustünden.

Bei dem Google Play Shop ist es jedoch ganz einfach: https://play.google.com/intl/de_de/about/device-terms.html

Der Google Shop der die Geräte verkauft ist demnach irisch (ergo EU) und es gilt sogar das deutsche Recht.

homebrew schrieb:
Lest euch mal in der aktuellen CT den Bericht zu Widerruf bei Google durch...
Resume ist grob gesagt, wie kann ein so großes Laden so diletantisch arbeiten

Das stimmt. Der Playshop soll schnell liefern aber bei allem was darüber hinaus geht (Widerruf & Nacherfüllung) ewig brauchen. Es gibt allerdings auch positive Meldungen in Foren - vielleicht kann man die da geschilderten Probleme unter "Anlaufschwierigkeiten" verbuchen.
 
  • Danke
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hallo,

kann ich das Nexus 4 bei google kaufen, dann testen und dann innerhalb von 14 tagen ? wieder aufgrund des Widerrufsrechts zurückschicken???
 
Ja hast du. Fernabsatzgesetz gilt dann.

Gesendet von meinem HTC One X mit Tapatalk 2
 
danke und sorry... hatte nach Umtausch gesucht... :-(
 
Bedenke das Google bis zu 15% des Geldes einbehalten kann bei Rücksendung. Ich weiß nicht wie streng die dabei sind aber 14 Tage "testen" könnte zuviel sein.
 
HansWursT schrieb:
Bedenke das Google bis zu 15% des Geldes einbehalten kann bei Rücksendung. Ich weiß nicht wie streng die dabei sind aber 14 Tage "testen" könnte zuviel sein.

Lies mal weiter unten. Da steht, dass das nicht für Europa gilt!

Für Geräte, die innerhalb der Europäischen Union oder in Australien erworben und geliefert werden, werden keine Rücknahmegebühren erhoben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er hatt recht. Aber ich würde nicht am 14.Tag schicken, sondern so nach einer woche.
Immerhin dauert's bis es bei Google landet :flapper:
 
es reicht das rechtzeitige versenden am 14. Tag, das steht in jeder Widerrufsbelehrung...
 
Auf das Datum des "Poststempels" kommt es dabei an.
 
Ox53 schrieb:
Lies mal weiter unten. Da steht, dass das nicht für Europa gilt!

Ich finde das hier nicht: https://play.google.com/intl/de_de/about/device-terms.html

Da lese ich nur:
Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
 

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