Handy während Vertragslaufzeit verkaufen? (Sparhandy)

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Erfahrenes Mitglied
165
Hab mir bei Sparhandy das Pixel 8 mit einem o2 Vertrag geholt. Handyanzahlung ist auch schon gemacht mit 200€. Zahle jetzt also nur noch die monatlichen Gebühren an o2 fürs Internet.

Dürfte ich das Handy nun weiterverkaufen? Hab dazu im Vertrag keine konkreten Angaben oder Hinweise gefunden
 
Im TV oder Livestream bei handystar.de sagen die Moderatoren, dass man mit dem Gerät machen kann, was man will.
 
"Das kommt drauf an", wie die Juristen gern mal sagen 😁

Im Vertrag findet man oftmals die Klausel, dass man zwar während des laufenden Vertrags „Besitzer“ des Geräts ist, aber nicht der rechtmäßige „Eigentümer“. Ein Weiterverkauf im laufenden Vertrag ist somit nicht gestattet.

Erst wenn das Handy komplett abbezahlt ist, was häufig am Vertragsende der Fall ist, gehen die Eigentumsrechte über. Das bedeutet im Klartext, dass man das Gerät nach Ende der Vertragslaufzeit verkaufen darf, wenn sich solch eine Klausel in deinem Vertrag befindet.
Im Zweifelsfall ist es wohl anzuraten, deinen Vertragspartner zu kontaktieren.

Viele Anbieter stellen auch die Möglichkeit zur Verfügung, sein Gerät vorzeitig auszulösen. Hierbei erhält man nach Absprache eine Rechnung, welche den Restbetrag des Smartphones beinhaltet.
 
„Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. der Geräte-
Einmalzahlung im Eigentum der mobilezone.“

hab diesen Satz in der agb gefunden. Die Geräte-Einmalzahlung hab ich ja bezahlt, also gehört das Handy doch nun vollständig mir oder?

Werde wohl trotzdem am Montag den Kundenservice nochmal anrufen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
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homePC schrieb:
Dürfte ich das Handy nun weiterverkaufen
Ja, ist die Gegenleistung für die Vertragsvermittlung
Hast ja bezahlt und damit passt es ja
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
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Gehen wir das doch mal im Kopf durch. Was würde passieren, wenn der Vertrag nicht mehr bezahlt würde? Nur dann gäbe es ja überhaupt einen potentiellen Fall, in welchem Sparhandy tätig werden könnte.

Sparhandy hat bereits Geld erhalten, sagst du, und nur noch o2 würde Zahlungen von dir verlangen. Insofern würdest du entsprechend von o2 zur Zahlung aufgefordert werden. Sollte da nichts kommen, entsprechend Mahnverfahren / Inkasso.

Sparhandy hat damit gar nichts am Hut, die haben ihre Provision von o2 bereits erhalten und von dir die Anzahlung.

Und mal angenommen Sparhandy würde sich das Recht einräumen, das Gerät zurückzuverlangen: Weshalb sollten die ein gebrauchtes Smartphone zurück haben wollen? Damit können die gar nichts anfangen, es würde nur unnötigen Aufwand erzeugen. Wenn, dann würde der Restwert verlangt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@homePC

Solltest du Deinerseits den Vertrag nach dem Verkauf des Smartphones dann nicht mehr erfüllen, so würde eh die gesamte Summe bis zur Laufzeitende komplett und sofort fällig werden.
i.d.R. dann zuzüglich Gewinnausgleich (zu erwartender Gewinn = üppig ) und Abwicklungsgebühren = üppig und wenn man Pech hat , die Differenz zum Markt-Restwert des P8 abzüglich den bezahlten 200 Euro.

Würdest du dann immer noch nicht Zahlen, greifen die Lieferanten neben dem Mahnverfahren (und dessen Kosten) dann oft zu einer zusätzlichen Betrugsanzeige (und dessen Kosten)

So lange aber Alles in geregelten Bahnen läuft , kann nichts passieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Killerspielspieler @swa00
Also nur um das mal klarzustellen. Ich beabsichtige schon den o2 Vertrag weiterzuzahlen.

Es geht nur darum das Handy zu verkaufen. Würde mir dann was neues von dem Verkaufswert holen.
 
@homePC Was wäre wenn der neue besitzer das gerät in Garantie sendet und da kommt den raus das der vorherige Besitzer gar nicht die 2 jahre Durch hat.
 
@SirMarc deswegen Versuche ich ja erstmal die Frage zu klären, ob das Handy nun vollständig mir gehört.

Wenn ja würde ich es dann an eine Ankaufseite (wirkaufens, zoxs o.ä.) verkaufen.

Wenn nicht wäre der Verkauf ja rechtswidrig.
 
@homePC Sorry, da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Ich wollte auch nur einen hypotetischen Fall konstruieren, in dem überhaupt erst deine Frage bzgl. etwaiger Ansprüche von Sparhandy ggü. dir eine Relevanz erhält.

Ich mache das selbst seit über zehn Jahren so, dass ich einen Vertrag abschließe, das Gerät verkaufe und mein eigenes Gerät (welches meist deutlich günstiger ist) verwende. Und wie gesagt: es gibt überhaupt gar keinen Grund für Sparhandy, das Gerät zurückzuverlangen. Erst kürzlich habe ich ein iPhone 14 an Zoxs verkauft, mein Vater das gleiche Gerät über kleinanzeigen, weil wir nur den Vertrag brauchen. Vor zwei Jahren war es irgendein Samsung Galaxy Dingsbumsultra, vor vier Jahren ein Huaiwei usw usf.
Wenn, dann wäre einzig und ein allein ein Barausgleich denkbar. Aber du hast ja deine vertragliche Pflicht ggü. Sparhandy eh schon erfüllt, indem du deine Zahlung geleistet hast. Die haben schon ihren Schnitt gemacht mit der Provision für die Vertragsvermittlung an o2.
 
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Update: Hatte Anfang der Woche mit sparhandy telefoniert. Handy gehört mit der einmalzahlung vollständig mir, also kann ich damit machen was ich will.
 
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