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MuP
Gast
@Telekom hilft
Der Einkauf eines Guthabens und die Aufbuchung erfüllen bekanntlich finanzamtstechnisch noch nicht die Anforderungen an die Berechtigung für Gewerbetreibende/Freiberufler auf Rückzahlung der beinhalteten Mehrwertsteuer, da es sich dabei bis zum Ende der Leistungserbringung lediglich um eine Gutschrift handelt.
Für die Auszahlung der Vorsteuer (i.H.v. 19% Mehrwert-Steuer) ist die Vorlage eines vom Vertragspartner zu erbringenden Leistungsnachweises im 4-Wochen-Rhytmus notwendig.
Daher ein paar Fragen dazu:
1. Ist die Einrichtung eines Leistungsnachweisabonnements zwecks Ziehung der Vorsteuer für eine Mobilfunk-Prepaid-Karte kostenpflichtig?
2. Wird der Nutzungsnachweis bzgl. der erbrachten Leistung in detaillierter Form im Leistungsnachweis dargestellt (Trennung Privat/Beruf)?
Vielen Dank.
Relevante Tarife:
Prepaid-Tarife ohne Vertragsbindung | Telekom
Der Einkauf eines Guthabens und die Aufbuchung erfüllen bekanntlich finanzamtstechnisch noch nicht die Anforderungen an die Berechtigung für Gewerbetreibende/Freiberufler auf Rückzahlung der beinhalteten Mehrwertsteuer, da es sich dabei bis zum Ende der Leistungserbringung lediglich um eine Gutschrift handelt.
Für die Auszahlung der Vorsteuer (i.H.v. 19% Mehrwert-Steuer) ist die Vorlage eines vom Vertragspartner zu erbringenden Leistungsnachweises im 4-Wochen-Rhytmus notwendig.
Daher ein paar Fragen dazu:
1. Ist die Einrichtung eines Leistungsnachweisabonnements zwecks Ziehung der Vorsteuer für eine Mobilfunk-Prepaid-Karte kostenpflichtig?
2. Wird der Nutzungsnachweis bzgl. der erbrachten Leistung in detaillierter Form im Leistungsnachweis dargestellt (Trennung Privat/Beruf)?
Vielen Dank.
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