Telekom - Prepaid - Leistungsnachweisabonnement

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M

MuP

Gast
@Telekom hilft

Der Einkauf eines Guthabens und die Aufbuchung erfüllen bekanntlich finanzamtstechnisch noch nicht die Anforderungen an die Berechtigung für Gewerbetreibende/Freiberufler auf Rückzahlung der beinhalteten Mehrwertsteuer, da es sich dabei bis zum Ende der Leistungserbringung lediglich um eine Gutschrift handelt.

Für die Auszahlung der Vorsteuer (i.H.v. 19% Mehrwert-Steuer) ist die Vorlage eines vom Vertragspartner zu erbringenden Leistungsnachweises im 4-Wochen-Rhytmus notwendig.

Daher ein paar Fragen dazu:

1. Ist die Einrichtung eines Leistungsnachweisabonnements zwecks Ziehung der Vorsteuer für eine Mobilfunk-Prepaid-Karte kostenpflichtig?
2. Wird der Nutzungsnachweis bzgl. der erbrachten Leistung in detaillierter Form im Leistungsnachweis dargestellt (Trennung Privat/Beruf)?

Vielen Dank.

Relevante Tarife:
Prepaid-Tarife ohne Vertragsbindung | Telekom
 
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