Samsungs App-AGB: In weiten Teilen unzulässig

  • 1 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Das Urteil ist ein weiterer Sieg für den Verbraucherschutz, es ist gerecht und zeigt das auch Hersteller sich nicht einfach nach Gutdünken über Gesetze hinwegsetzen können.
Und das man sich als Kunde nicht alles gefallen lassen muss, sondern auch Rechte hat.
 

Ähnliche Themen

JoeDa
Antworten
3
Aufrufe
549
JoeDa
JoeDa
T
Antworten
16
Aufrufe
1.985
Cloud
Cloud
amar7
Antworten
7
Aufrufe
596
Pagnol
Pagnol
J
Antworten
31
Aufrufe
3.139
maik005
maik005
T
Antworten
30
Aufrufe
468
maik005
maik005
Zurück
Oben Unten