Samsungs App-AGB: In weiten Teilen unzulässig

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Das Urteil ist ein weiterer Sieg für den Verbraucherschutz, es ist gerecht und zeigt das auch Hersteller sich nicht einfach nach Gutdünken über Gesetze hinwegsetzen können.
Und das man sich als Kunde nicht alles gefallen lassen muss, sondern auch Rechte hat.
 

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