S10 Halber S10-Bildschirm schwarz, Eingaben sind möglich

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Thet619

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Hallo liebe Community,

seit heute morgen ist die untere Hälfte von meinem S10 Bildschirm komplett schwarz. Die Funktionen,wie der Fingerabdrucksensor funktionieren noch, ich muss sozusagen im dunkeln die PIN etc. eingeben. Zwischenzeitlich war der Bildschirm wieder komplett da, dann hat es jedoch kurz geflimmert und nun ist der untere Teil wieder schwarz.

Wisst ihr ob dies ein altbekanntes Problem beim S10 ist? Ich bin am überlegen das Handy aufzumachen, und soweit auseinander zunehmen dass ich die Bildschirmstecker und Kabel überprüfen kann. Denkt ihr das macht Sinn? Das Handy hat äußerlich keine Macke, ist auch nicht runtergefallen (vlt. ein, zweimal aufs Bett) und hat eine Schutzhülle.

Danke,
Thilo
 
Thet619 schrieb:
Ich bin am überlegen das Handy aufzumachen
Nur vorsichtshalber gefragt:
Wann gekauft? Sicher keine Garantie mehr drauf?
Gruß von hagex
 
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@Thet619
das wird wahrscheinlich das Displaykabel selbst sein, wenn ein Wasserschaden ausgeschlossen ist, da kannst du dann nur das Display tauschen.
Am besten (bzw. generell) die ganze Displayeinheit wechseln, da der Aufwand sonst in keinen Verhältnis ist.
 
  • Danke
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Handy ist 3.5 Monate alt - Garantie ist also noch drauf. Hab nur kein Bock auf den ganzen Hick-Hack und deshalb überlegt es selber zu machen (hab sowas schonmal gemacht). Wasserschaden kann ausgeschlossen werden.

@maik005
also denkst du das Kabel ist irgendwo defekt oder der Stecker sitzt nicht richtig?
 
@Thet619
Wenn du es nicht gerootet hast, dann ist die Reklamation/Reparatur die beste Wahl!
 
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Thet619 schrieb:
Handy ist 3.5 Monate alt - Garantie ist also noch drauf.
Im Ernst?

Da ist ja sogar noch volle Gewährleistung inkl. Beweislastumkehr drauf! Daher ist die Herstellergarantie mit ihren Einschränkungen sogar völlig irrelevant.

Jetzt wäre es am sinnvollsten, sich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung mit der Aufforderung zur Nachbesserung direkt an den Händler zu wenden. Der schuldet dir ein tadelloses Gerät - völlig bedingungslos. Dabei spielt auch die Frage nach einem Wasserschaden keine Rolle. Datensicherung nicht vergessen!

Das hat bei mir noch nie länger als fünf Werktage gedauert - inkl. Reparatur, Austausch oder Wandlung.

Alles andere wäre - freundlich ausgedrückt - total unproduktiv und wirtschaftlich nicht nachvollziehbar.
 
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teekompressor schrieb:
Dabei spielt auch die Frage nach einem Wasserschaden keine Rolle.
Wirklich interessante aber falsche Auslegung.
 
@maik005
Imho völlig richtig.

Es sei denn, der Händler kann in diesem Fall dem Käufer nachweisen, dass dieser einen "Wasserschaden" verursacht hat.
Das dürfte ihm bei einem mechanisch unbeschädigten Gerät, welches zudem Wasserdicht ist, kaum gelingen.
 
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@teekompressor
Das gelingt schon.
 
@maik005
Ohne OT überstrapazieren zu wollen, aber wie und mit welchem Aufwand soll es z.B. Saturn im Zweifel gelingen, bei einem nahezu neuen und unbeschädigten Gerät zu beweisen, dass eine etwaige Korrosion bei Übergabe noch nicht vorhanden war?
 
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@teekompressor
bei einem neuen Gerät ist davon auszugehen, dass es keinen Wasserschaden hat.
Das Gerät kann zu Samsung eingeschickt werden.
Die können die Dichtheit prüfen.
 
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@maik005
Das ändert doch nichts an der Tatsache, dass der Verkäufer widerlegen muss, dass ein Feuchtigkeitsschaden nicht schon bei der Übergabe vorhanden war. Bloß von etwas auszugehen, reicht in unserem Rechtsstaat glücklicherweise nicht aus. Daran gibt es nichts zu rütteln. Da hat auch der Hersteller nichts zu kamellen.

Wie gesagt, "Wasserschaden" und Korrosion kann viel bedeuten, aber wenn das Gerät äußerlich unversehrt ist und beim Öffnen nicht gerade das Bier rausläuft, hat der ehrliche Käufer im Zeitraum der Beweislastumkehr zu Recht sehr gute Karten.

Im Kern geht es hier darum, dass bei einem Feuchtigkeitsschaden/Korrosion die Herstellergarantie erlischt. Dabei ist es völlig egal, wer es verursacht hat, da der Hersteller in seiner freiwilligen Garantie jegliche Schäden dieser Art auschließt.

Das darf der Verkäufer im Rahmen seiner Verpflichtungen nicht. Und wenn man sich an die unglaublich vielen S2 erinnert, bei denen wegen angeblicher Korrosion durch Wasserschäden eine Garantiereparatur abgelehnt wurde, ist das auch gut so. Ich hoffe, jetzt ist es klarer.
 
Zuletzt bearbeitet:
teekompressor schrieb:
der ehrliche Käufer
und genau das ist der Punkt!

Einen Wasserschaden bei nagelneuem Gerät bemängeln kann nur ein unehrlicher Käufer.
 
@maik005
Es geht hier doch gar nicht um das Bemängeln eines Wasserschadens seitens eines Käufers. Es geht hier auch nicht um offensichtlich ins Klo oder Bierglas gefallene Telefone.

Es geht allenfalls darum, dass z.B. sog. Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden zumindest früher oft dafür herhalten mussten, eine Nachbesserung zu verweigern. Aber das bloße Vorliegen einer kleinen Korrosion an der Hauptplatine (wie damals so auffällig oft beim S2) ist eben nicht offensichtlich dem Käufer zuzuschreiben.

Im Falle der Herstellergarantie ist das völlig egal, die erlischt halt. Im Rahmen der Gewährleistung ist es aber absolut nicht egal.
Wenn nicht eine offensichtliche Fehlnutzung vorliegt, muss ein Verschulden des Käufers innerhalb der Beweislastumkehr vom Händler bewiesen werden.

Das BGB unterscheidet übrigens nicht zwischen ehrlichen und unehrlichen Käufern. Da muss der Händler im Zweifel andere Wege beschreiten.

Ich gehe aber stark davon aus, dass die Fälle, in denen Händler ihre Kunden unrechtmäßig auf die Herstellergarantiebedingungen verweisen, bei weitem überwiegen gegenüber der Anzahl unnütz und frech reklamierter nasser Handys.
 
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@teekompressor
OT Ende?
 
Also ein Händler wie Saturn(schlechte Bewertungen und nicht für Kulanz bekannt) schickt das Gerät sicher zur Reparatur ein und gibt dir eher keinen Ersatz. Da kann man auch direkt selbst bei Samsung reparieren lassen und wenn das Gerät wirklich äusserlich unversehrt ist, sprich nicht auf einen harten Untergrund gefallen ist, wird Samsung das sehr warscheinlich auf Garantie reparieren.
 
@JustDroidIt

Wie bereits angedeutet, stellt sich der Käufer mit einer Abwicklung über die Gewährleistung besser. Er hat hier auch die Möglichkeit, nach fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen - hierzu kann auch eine übermäßig lange Reparaturzeit zählen - vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Reparieren lassen die Händler in der Regel genau da, wo auch Samsung seine Garantie-Reparaturen durchführen lässt.

Es gibt also vor Ablauf von sechs Monaten überhaupt keinen Grund, seine Verbraucherrechte gegen Garantie-Lotto zu tauschen.
 

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