Defekte beim Blade

Ich habe 4 Stück von Play.com aus England bekommen (mit AMOLED Display) und alle waren in einwandfreiem Zustand. Keinerlei Mängel zu erkennen und daher bin ich absolut zufrieden mit dem Preisknaller :thumbsup:
 
Meine Fragen beziehen sich eher auf das TFT xD
 
Inquisitor schrieb:
Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung etwas freiwilliges. Zur Gewährleistung ist stets der Verkäufer von Gesetzes wegen verpflichtet. Garantie dagegen ist ein freiwilliges Versprechen, daß meist (aber nicht zwingend) der Hersteller abgibt. Bei Garantieversprechen muß man aber ganz genau die Garantiebedingungen studieren, denn oftmals werden davon nur bestimmte Mängel erfaßt und Kosten (z.B. Arbeitsaufwand oder Kosten der Ersatzteile) dem Käufer auferlegt. Vorliegend dürfte aufgrund der weiter oben zitieren Passage von der ok,- Website ein Garantieversprechen der Valora AG vorliegen (auch wenn die Abwicklung auf Orange abgewelzt wird), die ja nicht Herstellerin sondern Verkäuferin ist. Seitens ZTE wirst Du also keine Garantieleistungen beanspruchen können.

Da habe ich wohl die Begriffe durcheinandergebracht;)Danke für die Richtigstellung:smile:
 
Wegen ebay: Wenn er sagt das Handy geht, dann muß es auch gehen.
Bekommst n Haufen Schrott, kannst Dich an ihn wenden, bei so Sachen ob TFT oder doch OLED mußt Du vor Auktion fragen, sowas weiß ja nur ein Spezi, und selbst wenn er einer ist, beweise das mal...
Dir blebit dann halt noch die Abwicklung über den urspr. Verkäufer, also wo der Ebay Verkäufer das Handy her hat, eine Rechnung wäre da optimal.
 
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Also, ich hab über ebay ein schweizer Modell gekauft und gestern bekommen.
Absolut top!
ICh hab den Verkäufer gebeten, das Handy vorher anzuschalten und auf Displayfehler zu schauen.
Er hatte wohl bei seinen Phones auch Fehlerhafte dabei, aber meines ist einfach perfekt.
Ich find das TFT Display ziemlich gut und weder die Tasten, noch der Akkudeckel klappern, knarzen, oder sind sonst wie locker.
Die Verarbitung bei meinem ist top und das gummierte Plastik wirkt sehr hochwertig und fasst sich gut an.
Bin absolut zufrieden, hoffe das bleibt auch so.
Der Verkäufer übernimmt auch 24Monate Garantie.
Vermutlich meint er, dass er die Garantie selbst bei ok.Mobile einläst (man muss ihm das Handy zuschicken) aber da er dies so nicht hingeschrieben hat, sondern nur die Aussage macht, dass er 24Monate Garantie bietet, ist er da rechtlich in der Verpflichtung.

So, und nu spiel ich weiter an meinem SF :)
 
  • Danke
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Dann hoffe ich auch mal, dass ich Glück habe und es richtig funktioniert...
 
Tivoli schrieb:
Ich habe 4 Stück von Play.com aus England bekommen (mit AMOLED Display) und alle waren in einwandfreiem Zustand. Keinerlei Mängel zu erkennen und daher bin ich absolut zufrieden mit dem Preisknaller :thumbsup:

Liefern die nach Deutschland????
 
PurpleHaze schrieb:
Liefern die nach Deutschland????

Man oh man, geh doch mal auf Play.com und schau was da in GROSSEN BUCHSTABEN gleich auf der Hauptseite steht: "Free Delivery on all orders to Germany".
Hat 5 Sekunden gedauert.
 
Schrumpelhut schrieb:
Man oh man, geh doch mal auf Play.com und schau was da in GROSSEN BUCHSTABEN gleich auf der Hauptseite steht: "Free Delivery on all orders to Germany".
Hat 5 Sekunden gedauert.
Das OSF liefern sie nicht nach Deutschland.

(Über Borderlinx kann(/konnte?) man es sich liefern lassen)
 
Schrumpelhut schrieb:
Man oh man, geh doch mal auf Play.com und schau was da in GROSSEN BUCHSTABEN gleich auf der Hauptseite steht: "Free Delivery on all orders to Germany".
Hat 5 Sekunden gedauert.

Unfortunately, we cannot delivery electronics, personal computers, gadgets, or mobile outside of the UK.

hat weitere 5 sek gedauert. nur mit tricksereien über borderlinx bekommt man die nach deutschland. gibts hier auch nen riesen thread zu
 
Onkelpappe schrieb:
Unfortunately, we cannot delivery electronics, personal computers, gadgets, or mobile outside of the UK.

hat weitere 5 sek gedauert. nur mit tricksereien über borderlinx bekommt man die nach deutschland. gibts hier auch nen riesen thread zu

ups wie peinlich, nächstes mal schaue ich genauer und mich etwas zurückhalten mit schnippischen Kommentaren :o

Ich dachte wenn ichs in den Warenkorb legen kann, kann ichs auch kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ahh...gibt also auch leute mit plan hier... Danke...:)
 
Hallo,

können wir wieder zum Thema zurück. Gibts was neues von der Orange-Hotline oder von ok,-?

Ich hab mein defektes immer noch. Mein Bekannter kommt am Dienstag wieder in die Schweiz. Ich hoffe ich weiß bis dahin was zu tun ist!

Gruß

gueschmid
 
Ganz ehrlich?

Ich würde ihm das mitgeben. Er soll so tun als wolle er eins kaufen. Sich das "neue" ansehen, und dann den Verkäufer ablenken, und gegen deins heimlich tauschen.

Sorry, für die brachiale Methode, aber wenn die nichts für euch tun, tja dann würde ich auch zum Tier werden..

Jetzt fallen nachher wieder die Moralapostel über mich her ^^
 
Unabhängig vom "moralischen" (eher: rechtlichen) Aspekt, ist der Vorschlag auch Schwachsinn. Wenn sein Bekannter ohnehin beim Shop vorbei kommt, soll er halt das defekte Gerät und den Kassenbon mitnehmen und es umtauschen. Entweder gegen ein mängelfreies Gerät oder, wenn das nicht verfügbar ist, gegen Bares. Darauf hat er Anspruch, egal was in irgendwelchen (dann halt unwirksamen) Garantie-Klauseln steht.
 
@WAWA
Es sei wohl überlegt, ob man sich um die Reparatureinsendung zu umgehen eines Diebstahls strafbar macht. Ebenso sei Dir die Lektüre von § 26 StGB empfohlen.

@matthes77
Man hat weder Anspruch auf eine "Wandelung" noch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, denn die einschlägigen Garantiebestimmungen besagen: "Es erfolgt kein Ersatz, sondern dein Gerät wird repariert."
 
Ich hoffe auch, daß es so geht! Aber ich habe schon mehrfach gelesen, daß die Shops keine Geräte tauschen!

Er geht am Dienstag beim Shop vorbei. Sobald ich was weiß schreib ichs hier!

Gruß

gueschmid
 
Wie siehts denn jetzt aus? Wenn ich ein Blade aus der Schweiz bekomme und es defekt ist, was kann ich dann tun? Würde ich gerne wissen bevor ich das Problem habe.
 
Ist denn im Handbuch der Schweizer Handys wirklich Orange für den Garantiefall als Support angegeben?

Da kann man ja dann echt nur hoffen, dass nie was kaputtgeht.
 
Heute ist ein Teilerfolg zu vermelden. Defekte OSFs können mit diesem Formular und der Rechnung an folgende Anschrift zur Reparatur eingesandt werden:

ok,- mobile repair service
c/o mobiletouch ag
Industriestrasse 26
CH-8404 Winterthur

Aus Deutschland empfiehlt sich der Versand mit der Deutschen Post per "Großbrief Einschreiben", was lediglich € 5,45 kostet. Im Gegensatz zum inländischen Großbrief darf der internationale Großbrief nämlich bis 500g schwer und ziemlich groß (H+B+T =< 90cm) sein - auch wenn die Bezeichnung "Großbrief" suggeriert, es müsse sich um einen Briefumschlag handeln, kann man das defekte Gerät also in ein gewöhnliches Päckchen stecken.

Was der schweizer Zoll zu diesen Reparatursendungen sagt, weiß ich nicht, aber ich hoffe, sie werden kein zu großes Interesse an Sendungen entwickeln, die an einen "repair service" gerichtet sind.

Auf dem Rückweg wird man das hoffentlich reparierte Gerät auch nicht verzollen müssen, wenn auch man womöglich beim nächsten Zollamt vorstellig werden muß, um darzulegen, daß die Ware bereits nach Deutschland eingeführt war und zur Reparatur ins Ausland gesandt wurde:
Ich möchte eine Ware in einem Land, das nicht der EG angehört, reparieren lassen. Wie vermeide ich, dass ich bei der Wiedereinfuhr erneut Zölle oder Steuern zahlen muss?

Einfuhrabgabenfrei sind diese wieder eingeführten Waren nur dann, wenn es sich um kostenlose Garantiereparaturen handelt. Entsprechende Nachweise (z.B. durch Vorlage eines Garantiescheines) müssen der Zollstelle bei der Wiedereinfuhr der ausgebesserten Waren im Rahmen des Zollverfahrens "passive Veredelung", nachfolgend PV, vorgelegt werden.
[...]
Handelt es sich bei der Ausbesserung um einen Vorgang ohne kommerziellen Charakter, d.h. um eine Ausbesserung die nur gelegentlich erfolgt und ausschließlich Waren betrifft, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Einführers bestimmt sind, so kann das Zollverfahren vereinfacht werden. Die vorherige Ausstellung des Veredelungsscheines kann entfallen. Das PV-Verfahren kann bei der Wiedereinfuhr beantragt und bewilligt werden. Jedoch hat der Einführer auch in diesem vereinfachten PV-Verfahren alle Nachweise vorzulegen, die die Zollstelle bei der Wiedereinfuhr für die Beurteilung des Sachverhaltes für erforderlich hält. Dies können z.B. eine Garantieurkunde, Schriftwechsel in Bezug auf den Reparaturanspruch, die Reparaturrechnung oder die frühere Kaufrechnung sein.
Quelle: Fragen bei Paketen aus dem Ausland
 
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