Defekte beim Blade

Inquisitor schrieb:
Zwar bestimmt § 439 I BGB daß der Käufer die freie Wahl zwischen Reparatur ("Beseitigung des Mangels") und Austausch ("Lieferung einer mangelfreien Sache"), doch erstens bedingen viele Verkäufer per AGB dieses Wahlrecht zugunsten der Reparatur-Alternative ab
Was dann natürlich die AGB komplett unwirksam macht. You know, also verbreite doch bitte kein derartiges Schreckgespenst.

zweitens hat man jedenfalls keinen Anspruch auf sofortige Nacherfüllung, sondern diese muß binnen angemessener Frist erfolgen, die bei Verbraucherelektronik wohl mindestens 1-2 Wochen beträgt.
Du redest, als hättest du Ahnung von der Materie. Allerdings scheint es in der Realität nicht ganz so weit damit her zu sein. Auf was begründest du denn die hier zitierte Aussage, die im Widerspruch zum in DE üblichen Richterrecht steht?
 
Habe es vor zwei Tage endlich mal in die Schweiz geschafft und mir direkt zwei ZTE San Franciscos gekauft.
Bei einem Gerät reagiert seit gestern Abend der Touchscreen nicht mehr auf Berührung. Werde es daher morgen an mobiletouch schicken. Reicht es, nur das Gerät ohne Accu, Rückblende und Zubehör zu versenden?
 
was spricht dagegen alles zu schicken?

Benni83 schrieb:
Habe es vor zwei Tage endlich mal in die Schweiz geschafft und mir direkt zwei ZTE San Franciscos gekauft.
Bei einem Gerät reagiert seit gestern Abend der Touchscreen nicht mehr auf Berührung. Werde es daher morgen an mobiletouch schicken. Reicht es, nur das Gerät ohne Accu, Rückblende und Zubehör zu versenden?
 
Wenn der Akkudeckel gummiert ist, behalt ihn. den Akku würde ich auch behalten, mit Glück haste dann 2 ;)
 
Danke für die Antwort. Akkudeckel ist leider nicht gummiert.
Gab es mit der Rücksendung nach Deutschland eigentlich nochmal Probleme? Habe auf dem Reparaturauftrags-Formular unter Bemerkungen "Gewährleistungspflicht durch Valora AG" angegeben.
 
...anscheinend musste sich mobiletouch erst mit deutschen Kunden anfreunden :)
Der Letzte Satz ist Super!
meins ist gerade unterwegs in die schweiz...

Benni83 schrieb:
Danke für die Antwort. Akkudeckel ist leider nicht gummiert.
Gab es mit der Rücksendung nach Deutschland eigentlich nochmal Probleme? Habe auf dem Reparaturauftrags-Formular unter Bemerkungen "Gewährleistungspflicht durch Valora AG" angegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meins ist bisher noch nicht zurück. Rechne jedoch stündlich mit Post.

Bin jetzt solange hier, lese alles, helfe mit, aber selber ein funktionierendes Blade nie gehabt.


der letzte Satz ist von mir ;)
 
Guter Mann:thumbup:

WAWA schrieb:
Meins ist bisher noch nicht zurück. Rechne jedoch stündlich mit Post.

Bin jetzt solange hier, lese alles, helfe mit, aber selber ein funktionierendes Blade nie gehabt.


der letzte Satz ist von mir ;)
 
  • Danke
Reaktionen: WAWA
Ich war so frei und hab ihn mir geklaut ;) .
Wünsch dir viel Glück, dass dein Gerät bald wieder zurück kommt. Macht wirklich Spass das Teil.
 
Dann behalt ich wohl auch den akku und sende nur das Handy ein :)
 
Wie oft denn noch? Schon aus Prinzip schickt man zur Reparatur nur das ein was Defekt ist oder verlangt wird, denn nur so erspart man sich schon vorab sämtliche Probleme wegen allfällig unvollständiger Retouren. Wenn man mit diesem Verhalten zufällig profitiert ist das einfach ein angenehmer Nebeneffekt.
 
Aber den Akku müsste man schon mitschicken, oder ist es schonmal vorgekommen, dass ein Handy ohne Akku zurückkommt?
 
Mehr als einmal habe ich in meinem Leben nicht alles, oder nicht meine Teile zurückbekommen. Aber jede(r) wie er / sie will ...
 
Defekte Geräte (egal ob Handy, Notebook usw.) schickt man eigentlich generell ohne Akku oder Zubehör ein (wenn nicht anders ausgeschrieben).

Schickt man diese trotzdem mit, stellt das für den ausführenden Betrieb nur einen Mehraufwand dar. Schließlich müssen sich diese dann notieren das es zu deinem Gerät gehört, und nach der Reparatur auch wieder mitgeschickt werden muss. Aber wenn das mal nicht klappt, dann hast du wieder das Theater das Teil nachgeschickt zu bekommen.
 
leibi schrieb:
Was dann natürlich die AGB komplett unwirksam macht. You know, also verbreite doch bitte kein derartiges Schreckgespenst.
Verbreite Du mal lieber keinen Unfug. Die Art und Weise der Nacherfüllung kann gem. § 309 Nr. 8 b) bb) BGB ausdrücklich beschränkt werden, wenn dem Kunden im Gegenzug für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung ausdrücklich ein Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Unter denselben Voraussetzungen kann auch das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung auf den AGB-Verwender übertragen werden.

Du redest, als hättest du Ahnung von der Materie. Allerdings scheint es in der Realität nicht ganz so weit damit her zu sein. Auf was begründest du denn die hier zitierte Aussage, die im Widerspruch zum in DE üblichen Richterrecht steht?
Auf § 309 Nr. 8 b) bb) BGB sowie die ständige Rechtssprechung, die Dir offensichtlich nicht geläufig ist.
 
hi,
Was nützt denn die Paragrafen angabe aus Deutschland ?
Ihr habt in der CH gekauft die Servicestelle und Verkaufsstelle ist in der CH,
so gelten doch auch CH Gesetzte wenn ihr etwas in der CH geltend machen möchtet.
Ich wollte es darauf an Ort und Stelle Umtauschen, aber mir wurde das verweigert. D
in der CH hat ein Kunde keine Gesetzliche Berchtigung auf den umtasch,
wird umgetauscht ist das reine Kulanz.
Anderst sieht es aus wenn das vorher so festgelegt wurde, also in absprache mit dem Verkäufer. (was man sich aber schriftlich bestätigen lassen muss)
Oder bei ausgesuchten Händlern gehört es einfach zum guten Kundendienst,
einen Tausch an der Warenkasse zu machen.

Das einzige Rechtliche das mir bekannt ist, um einen umtausch zu erwirken,
ist eine Wandlung, zu einem Neugeräht oder Geldrückgabe.
Die kann man aber erst erzwingen wenn der Händler die Möglichkeit hatte die mängle zu beheben (nachbessern),
da aber auch nur, wenn Drei mal der selbe Fehler mangelhaft behoben wurde.
Wer sich ein Handy in der Schweiz kauf, soll sich darüber im klaren sein, dass es zu Problemen mit dem Umtausch kommen könnte!
wer in "fremdländern" einkauft sollte sich im voraus über die dort herschenden Gesetz & Gepflogenheiten informieren.
Nie wieder Ok Mobile und KKiosk! Abolut unseriöses und kundenunfreundliches Verhalten von OK.-Mobile und KKiosk.
Na, Na, so einen guten Käuferschutz wie in Deutschland wirst du sonst nirgends haben, desswegen rate ich dir in Zukunft doch die Deutschen Händler zu unterstützen, was Wirtschaftlich gesehen so wie so besser ist.

Mahalo, mooji
 
Na, Na, so einen guten Käuferschutz wie in Deutschland wirst du sonst nirgends haben, desswegen rate ich dir in Zukunft doch die Deutschen Händler zu unterstützen, was Wirtschaftlich gesehen so wie so besser ist.

Habe selten eine so unkonstruktive Antwort gehört. Du solltest wissen, dass dieses Handy in Deutschland nur über Base als "Lutea" vertrieben wird, damit verbunden ist zwingend ein Vertrag, der mich deutlich mehr kosten würden. Du würdest auch nicht ~200 für ein Handy zahlen, wenn du es um die Ecke für 100 ohne Vertragsbindung bekommst
 
Zuletzt bearbeitet:
ganz einfach
wenn du in Deutschland einkaufst, gilt deutsches Recht
wenn du in der Schweiz einkaufst, gelten die Gesetzestexte aus der Schweiz

besonders in diesem Fall, da ok mobile ausdrücklich nicht in und nach Deutschland verkauft/versendet

daher gelten für die Geräte von ok mobile nur die kundenunfreundlichen Regelungen der Schweiz.

Alles andere sind Kulanz oder Garantieleistungen von ok mobile.
 
mikeZ337 schrieb:
ganz einfach
wenn du in Deutschland einkaufst, gilt deutsches Recht
wenn du in der Schweiz einkaufst, gelten die Gesetzestexte aus der Schweiz

besonders in diesem Fall, da ok mobile ausdrücklich nicht in und nach Deutschland verkauft/versendet

daher gelten für die Geräte von ok mobile nur die kundenunfreundlichen Regelungen der Schweiz.

Alles andere sind Kulanz oder Garantieleistungen von ok mobile.

Ich glaube, das haben bereits alle verstanden.
 
wenn ich das richtig zwischen den Zeilen gelesen habe, hat bisher noch jeder sein defektes SF auf übrigens sehr kulante Weise ausgetauscht bekommen...
Ich kann mir auch nicht so richtig vorstellen, das diese Vorgehensweise seitens mobiletouch eingestellt werden wird...
Worum gehts hier eigentlich ?
 

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