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Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Das Thema "Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen" befindet sich unter Samsung Galaxy (I7500) Forum auf Android-Hilfe.de.


Umfrageergebnis anzeigen: Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

Ja 219 78,21%
Nein 35 12,50%
Nein, erst muss das Handy zur Reparatur. 26 9,29%
Teilnehmer: 280. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 11.02.2010, 09:21   #21 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Wandlung des Kaufvertrages aufgrund fehlender Funktionen

Hmm ich überlege nun auch, ob ich da tätig werden soll. Allerdings habe ich meins bei Mediamarkt gekauft und die sind ja immer extrem anstrengend wenn man was zurückhaben möchte...

Hat es bei denen schon jemand versucht?
Neuni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 09:55   #22 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

mich würd mal interessieren, wo du die falschen Angeben auf der O2-Seite siehst in deinen pdfs?
die Punkte die du da nennst, sind seit langem entfernt (Bluetooth, Modem) und gelten so nicht für jeden, das solltest du vllt noch anmerken
Psycholein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 09:57   #23 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Wandlung des Kaufvertrages aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von derch3 Beitrag anzeigen
Ich habe das Handy direkt am Erscheinungstag bei o2online mit Vertrag für ~80 Euro gekauft.
Was für Auswirkungen hätte dann da eine Wandelung des Vertrags? "Kaufpreis" waren in diesem Fall ja nur die 80 Euro. Inwiefern bekomm ich die Vertragsgebühren erstattet die ich bisher gezahlt habe? Oder kann ich das Handy einfach gegen ein Modell tauschen dass zur Zeit mit Vertrag den gleichen Preis (also die 80,-) hat und der Vertrag läuft normal weiter? (wäre mir wohl am liebsten )
Du sprichst hier ein wichtiges Problem an:

Wenn der Käufer wegen eines Mangels des Handys vom Kaufvertrag zurücktreten kann, steht ihm grundsätzlich die Rückserstattung des Kaufpreises zu. (Und zwar der damals gezahlte - nicht, was die Kaufsache jetzt wert wäre oder so. Dafür kann der Verkäufer für die monatelange Nutzung des Handys Geld verlangen, so dass man ggf. doch etwas weniger bekommt, aber das ist ein anderes Thema).

Problematisch wird es aber wenn - wie beim Handykaufvertrag - ja nur ein subventionierter Kaufpreis gezahlt wird, in einigen Fällen (jetzt nicht beim Galaxy, schon klar) ja sogar gar kein "Kaufpreis" gezahlt wird. Letzlich ist natürlich klar, dass der Käufer doch einen "Kaufpreis zahlt", nur eben in Form der monatlichen Handygebühren.

Deswegen kann es natürlich nicht sein, dass der Verkäufer nach einem Rücktritt nichts oder nur den subventionierten Kaufpreis zurückzahlen muss - der Kunde aber noch etliche Monate durch die Grundgebühren das Handy weiter "abbezahlen" muss.

In einem solchen Fall sollte man argumentieren, dass man zunächst nur den subventionierten Teil des Kaufpreises zurückbekommt, aber hinsichtlich des Mobilfunkvertrags ein Kündigungsrecht nach § 313 BGB erhält. Begründet wird das damit, dass der Handykauf zur Geschäftsgrundlage des Mobilfunkvertrags wurde (ohne Handykauf hätte man ja nicht den Mobilfunkvertrag abgeschlossen).
kris781 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 11:22   #24 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Wandlung des Kaufvertrages aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von kris781 Beitrag anzeigen
Wenn der Käufer wegen eines Mangels des Handys vom Kaufvertrag zurücktreten kann, steht ihm grundsätzlich die Rückserstattung des Kaufpreises zu.
Nein, bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag werden die von beiden Seiten erbrachten Leistungen rückabgewickelt. Sprich: Du bekommst das von dir gezahlte Geld zurück, der Händler sein Gerät.

Die anderen von dir angesprochenen Probleme, die in dem Begriff "Kaufpreis" begründet wären, gibt es also nicht.

Im Übrigen hat der Händler keinen Anspruch auf eine Nutzungsgebühr, wie in einigen Postings angenommen.

Grüße, Felix
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fexpop ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 11:33   #25 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

o2 bietet seinen Kunden 10% des Kaufpreises als "Wiedergutmachung" an! Vorsicht.....wer das Geld nimmt kann danach nicht mehr vom Kauf zurück treten!

Wieso beschweren sich alle bei o2 und Amazon? Ist schon jemand an den Verbraucherschutz mit dem Problem getreten?


Grüße mit ner Pappnaas im Gesicht


Stephan
skbonn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 11:38   #26 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Psycholein Beitrag anzeigen
mich würd mal interessieren, wo du die falschen Angeben auf der O2-Seite siehst in deinen pdfs?
die Punkte die du da nennst, sind seit langem entfernt (Bluetooth, Modem) und gelten so nicht für jeden, das solltest du vllt noch anmerken
Ich habe das noch mal ausgebessert
BadFriend ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 11:39   #27 (permalink)
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Zitat:
Zitat von skbonn Beitrag anzeigen
o2 bietet seinen Kunden 10% des Kaufpreises als "Wiedergutmachung" an!
wo steht das? oder is das aus einzelfällen bekannt?
Gorac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 11:42   #28 (permalink)
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Zitat:
Zitat von skbonn Beitrag anzeigen
o2 bietet seinen Kunden 10% des Kaufpreises als "Wiedergutmachung" an! Vorsicht.....wer das Geld nimmt kann danach nicht mehr vom Kauf zurück treten!

Wieso beschweren sich alle bei o2 und Amazon? Ist schon jemand an den Verbraucherschutz mit dem Problem getreten?


Grüße mit ner Pappnaas im Gesicht


Stephan
Du kannst dir bei dem Verbraucherschutz einen Termin für eine Rechtsberatung besorgen, aber dann bist du eventuell ein Tick schlauer als hier. Jede weitere Leistung würde der Verbraucherschutz meiner Meinung nach in Rechnung stellen.
BadFriend ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 11:53   #29 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Gorac Beitrag anzeigen
wo steht das? oder is das aus einzelfällen bekannt?
Aussage der Reklamationsabteilung o2
skbonn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 12:22   #30 (permalink)
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Zitat:
Zitat von fexpop Beitrag anzeigen
Nein, bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag werden die von beiden Seiten erbrachten Leistungen rückabgewickelt. Sprich: Du bekommst das von dir gezahlte Geld zurück, der Händler sein Gerät.

Die anderen von dir angesprochenen Probleme, die in dem Begriff "Kaufpreis" begründet wären, gibt es also nicht.
Da gibt es andere Urteile. So hat zum Beispiel das AG Düsseldorf (Urt. v. 15. 6. 2000, 34 C 3564/00, MMR 2001, S. 261) geurteilt: "Wird im Zusammenhang mit einem für mindestens zwei Jahre abzuschließenden entgeltlichen Vertrag über die Nutzung eines Mobilfunknetzes (hier: D2-Kartenvertrag) ein verbilligt zu erwerbendes Mobiltelefon verkauft, so kann bei Wandelung des Telefonkaufs auch der Kartenvertrag fristlos gekündigt werden."

Zitat:
Im Übrigen hat der Händler keinen Anspruch auf eine Nutzungsgebühr, wie in einigen Postings angenommen.

Grüße, Felix
Das sieht der BGH aber anders: "Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 Abs. 1 BGB europäisches Recht (hier Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen." (BGH, Urt. v. 16. 9. 2009, VIII ZR 243/08).

Grüße, Kristian
kris781 ist offline   Mit Zitat antworten
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Gregor (11.02.2010)
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Stichworte
galaxy, rueckruf, rückruf, rücktritt, umtausch, vertrag

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