Bildrechte von Screenshots Apps aus dem SDK / von Einstellungen

N

NiMora

Neues Mitglied
0
Hallo,

meine Frage ist keine technische.

Mir geht es darum, ob ich von App‘s die im Sdk erstellt wurden, aber auch von Android Systemeinstellungsansichten screenshots für Schulungszecke machen und nutzen darf. Wie ist da die Lage der Bildrechte?

Kann das jemand ggf beantworten?

Besten Dank
 
Besten Dank für das Verschieben.

Hätte denn jemand ggf. eine Antwort dazu?

Lieben Dank
 
Hallo @NiMora ,
willkommen hier im Forum! :smile:

Rechtsberatung und rechtliche Einschätzungen würde ich eher bei Juristen oder in einem Forum zu Rechtsfragen suchen. Damit bist Du hier eher falsch. Daher bitte auch nichts rechtlich bindendes ableiten wenn ich schreibe:

Die Urheberrechte meiner Screenshots liegen bei mir. Daher stelle ich sie hier, wenn sie etwas verdeutlichen können/sollen, ohne Bedenken ein.
 
Hi Taba,

danke für die Antwort. Eine Rechtsberatung habe ich natürlich nicht erwartet, eher einen Tipp oder eure Erfahrungen.

Nun, die Rechte DEINER Sceenshort hängen doch von dem ab, was du abbildest, oder nicht. Habe ich dich da falsch verstanden? Wenn ich in einem Bericht etwas erklären möchte und dafür sceenshots nutzen möchte, kann es sein, dass ich etwas abbilde, was nicht nur aus meiner eigenen App ist, sondern auch z.b. die Systemeinstellungen sein könnten, die ja Inhalte des Android-Systems sind.

Meine Frage ist also, darf ich auch solche Screenshots öffentlich verwenden oder nicht?

VG

Nico
 
... die andere Frage ist, wie öffentlich ist das... Schulungszwecke... für Betrieb, Schule,... Würde ich ohne rechtlichen Anspruch sagen, wer die Software besitzen darf, und benutzen darf, darf auch Screenshots machen um sie Kollegen oder Schülern beizubringen...
Anders sieht das natürlich wieder aus, wenn man kommerziell Kurse anbietet, über eine Software die nicht die eigene ist,... Und wo andere Firmen oder die Herstellerfirma eigene Kurse anbietet...
Dann gibt es auch Bereiche, die... heißt das ...gemeinfrei sind... Oder das die Leistung des anderen so gering ist dass er keinen Urheber Anspruch geltend machen kann....
Aber das ist alles glauben, und Ahnen, und... Nichts wissen...
Da ist es wirklich sinnvoller man geht zu jemanden der sich damit auskennt, und mit konkreten Angaben zu Software, Umgang,...
Für Schulungszwecke kann ja auch heißen dass du ein Buch rausgeben willst, und das steht natürlich wieder auf dem ganz anderen Blatt...

Auf die einfache Frage wie wechsel ich eine Glühbirne bzw Leuchtmittel, gibt es genauso viele Antworten wie oft deine Frage... ;)
 
  • Danke
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