Nur eine App zulassen -> Sicherheitsrichtlinien?

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rhuber

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Hallo!
Suche schon länger die Möglichkeit, die Benutzung auf nur eine (oder mehrere bestimmte) Apps zu beschränken. Es soll auch nicht möglich sein, die zugelassene App zu beenden (sprich: Home-Button ohne Funktion) oder irgendwelche Einstellungen zu verändern.

Nur habe ich an einer Messe ein Galaxy S4 gesehen, das jeden Versuch einer "unerlaubten" Aktion mit dem Hinweis "Die aktuellen Sicherheitsrichtlinien verhindern die Benutzung des Home-Buttons" oder so ähnlich unterdrückte. Es war nicht mal möglich, die App zu beenden, diese wurde sogleich wieder neu gestartet.

Weiss jemand wie die Sicherheitsrichtlinien verwendet werden und ob dies nur ein Samsung-Feature (Knox) ist? Gibt's Alternativen? Problem: Wenn ich nach "Sicherheitsrichtlinien" suche, kommen nur Fragen zu den betreffenden Updates...

Gruss Roman
 
Danke, zu diesem Stichwort hab ich aber bereits gesucht. Geht dabei vor allem um Browser und nicht um Apps. Und die Kiosk-Lösungen kosten ganz schön was. Gibt's mit den erwähnten Sicherheitsrichtlinien nichts eingebautes?

Meine jetzige Lösung: AOKP-Rom (sofern verfügbar), dann NavBar und Statusleiste oben ausblenden, bzw. sämtliche Nav-Buttons aus NavBar entfernen und durch Verknüpfungen der zugelassenen Apps ersetzen. Geht ev. auch mit Xposed!?
 
Nebenbei, hilft hier aber eventuell nicht:
In Lollipop gibt es ja jetzt die Bildschirmfixierung, das Anheften einer App. Diese kann nicht ohne weiteres verlassen werden.

Vielleicht hilft das aber einem später Suchenden, der diesen Thread findet.
 
rhuber schrieb:
....
Nur habe ich an einer Messe ein Galaxy S4 gesehen, das jeden Versuch einer "unerlaubten" Aktion mit dem Hinweis "Die aktuellen Sicherheitsrichtlinien verhindern die Benutzung des Home-Buttons" oder so ähnlich unterdrückte. Es war nicht mal möglich, die App zu beenden, diese wurde sogleich wieder neu gestartet......

Das hat nichts mit den Sicheheitsrichtlinen zu tun, das ist eine App, die den Kioskmode bereitstellt. Die "Fehlermeldung" kann i.d.R. frei gestaltet werden.
 
Generell lassen sich auch Apps derart modifizieren, dass sie als Launcher fungieren.
 

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