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scorp5k
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Kaufbeleg ist uninteressant, da dein reparierter Schaden ja keine Garantieleistung war, sondern ein von dir bezahlter und gewünschter Reparaturauftrag. Der Schaden jetzt ist eine Folge der Reparatur.
Ich denke es ist Hinhaltetaktik.
Ich denke es ist Hinhaltetaktik.
Und jetzt eine abzuschließen und dann zum Anwalt zu gehen, hat ja auch keinen Sinn.