Smartphone mit unbeschränkter Anrufliste & automatischer Anrufaufzeichnung gesucht

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M

Maxisterl

Ambitioniertes Mitglied
4
Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einem aktuellen Android-Smartphone, das folgende Anforderungen erfüllt:
  • Unbeschränkte Anrufliste (bei Samsung-Geräten war bzw. ist die Begrenzung ja bei ca. 2000 Einträgen – gilt das nach wie vor?)
  • Automatische Anrufaufzeichnung (Call Recording), idealerweise bei jedem Anruf, ohne akustische Signale, ohne Root und ohne umständliche Workarounds.
Hat jemand von euch aktuelle Erfahrungen oder eine konkrete Empfehlung für ein Gerät/Hersteller, bei dem beides zuverlässig funktioniert?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
 
Maxisterl schrieb:
Automatische Anrufaufzeichnung (Call Recording), idealerweise bei jedem Anruf, ohne akustische Signale, ohne Root und ohne umständliche Workarounds.
§ 201 StGB
 
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Oder die Feststellung von Observer:
Vorschriften & Regeln gelten immer und ausschließlich für andere.
 
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🤔

§ 201 StGB Vergewaltigung
StGB - Strafgesetzbuch

Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2025
(1)Absatz einsWer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren zu bestrafen.Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (Paragraph 89,) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2)Absatz 2Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
 
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Irgendwie . . . . geht da gerade was durcheinander . . .
 
Kann man nicht mit der App TruePhoneCaller Anrufe Aufzeichnen?
 

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