Platine defekt (?) nach Software-Upgrade (OHNE Custom-ROM!!)

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profil schrieb:
Wenn du wüsstest wie leid es mir tut das ich nicht in der Situation von guttack bin, ich denke du würdest erschrecken.
guttack, mein guter Rat an dich, nimm dir einen Rechtsbeistand, du kannst nicht verlieren


Für wenn oder was hälst du dich/euch?
Ich denke mal du bist ein Auszubildender bei W-Support.

Hallo profil,

ich habe es Dir eben per PM geschrieben, hier nochmal öffentlich:

Bitte beschäftige Dich mit dem Thema und achte bitte auf Deine Wortwahl. Es gibt zum einen die gesetzliche Gewährleistung, die über den Händler abgewickelt wird, der Hersteller hat damit nichts zu tun. Die Gewährleistung gilt ab Gefahrenübergang. Beachte dazu §437-440 BGB.

Die freiwillige Herstellergarantie ist - Überraschung - freiwillig. Damit legt der Hersteller hier auch die Spielregeln fest, Nachzulesen in den Garantiebestimmungen. Eine Manipulation der Software führt zu einem Garantieausschluss. Wir sind vom Hersteller beauftragt und arbeiten daher ausschließlich im Rahmen der Herstellergarantie.

Typischer Velauf: Media Markt ist der Händler und muss im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung nachbessern. Der Media Markt darf aber auch eine Reparatur anbieten, so sieht es das Gesetz vor. Das macht er aber nicht selbst, sondern schickt das Gerät zu einem Dienstleister.

Der Dienstleister aber ist vom Hersteller beauftragt und wird auch von diesem bezahlt. Folglich gelden die Regeln der freiwilligen Herstellergarantie. Damit drehen wir uns im Kreis.

Mein (privater) Tipp: nicht abwimmeln lassen vom Händler.

Viele Grüße
David
__________________
 
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w-support schrieb:
Hallo profil,


Typischer Velauf: Media Markt ist der Händler und muss im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung nachbessern. Der Media Markt darf aber auch eine Reparatur anbieten, so sieht es das Gesetz vor.

M.E. falsch. Gemäß §439, Abs. 1 kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer kann hiervon nur abweichen, wenn die Kosten für den Verkäufer unverhältnismäßig sind. Dies dürfte bei 449 € jedoch definitiv nicht der Fall sein.
 
Wie gesagt, ich frage mich wie du an W-Support gekommen bist und nicht den Weg über den Verkäufer gegangen bist
 
Nach Auftreten des Fehlers hatte ich mich zunächst an den LG Support gewandt. Dort konnte man mir nicht weiterhelfen und ich sollte das Gerät sodann an w-support senden.
Ich hätte ja auch gedacht, dass das eben schnell repariert werden kann. Fehlanzeige....

Ich hoffe nun aber, dass keiner meiner beiden Fernseher den Geist kurzfristig aufgeben wird. Denn auch die kommen von LG... Leider!

Die nächsten technischen Geräte kommen mit Sicherheit aber nicht mehr von der Firma. Da greife ich lieber auf Firmen zurück, dessen Kundendienste kulanter arbeiten.
 
@w-support
Der Dienstleister aber ist vom Hersteller beauftragt und wird auch von diesem bezahlt. Folglich gelden die Regeln der freiwilligen Herstellergarantie. Damit drehen wir uns im Kreis.

Das ist aber so etwas von falsch.
Damit wäre ja jedes Gesetz bzg. der Gewährleistung ausgehebelt.
Mein Rat
Bitte beschäftige Dich mit dem Thema
 
w-support schrieb:
Die freiwillige Herstellergarantie ist - Überraschung - freiwillig. Damit legt der Hersteller hier auch die Spielregeln fest, Nachzulesen in den Garantiebestimmungen. Eine Manipulation der Software führt zu einem Garantieausschluss.

Ich wiederhole mich nochmals gebetsmühlenartig:
Eine Manipulation der Software o. drgl. wurde von mir nicht (!) vorgenommen. Somit entsteht der Eindruck, dass jeder LG-Smartphone-Besitzer, der sein LG-Smartphone mittels originaler LG PC-Suite-Software upgraden möchte, die Software seines LG-Smartphones manipuliert.
Starker Tobak!! :thumbdn::thumbdn:
 
guttack schrieb:
M.E. falsch. Gemäß §439, Abs. 1 kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer kann hiervon nur abweichen, wenn die Kosten für den Verkäufer unverhältnismäßig sind. Dies dürfte bei 449 € jedoch definitiv nicht der Fall sein.

Das ist halt Auslegungssache, was zumutbar ist und was nicht muss anderswo entschieden werden.

3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Das hat mit LG nichts zu tun, das betrifft ausnahmslos alle Hersteller. Wie schon gesagt, Du musst hier deutlich gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantie unterscheiden.

/edit:

Dein Gerät sagt eindeutig etwas anderes, tut mir leid. Das ist in dem Fall das Einzige was zählt. Das kann ein Bug sein, ähnliches gab es auch beim Samsung Galaxy S3 (nachzulesen hier im Forum). Das muss aber der Hersteller auch so anerkennen. Deswegen habe ich dir das als alternativen Weg aufgezeigt - Kulanz bei LG beantragen.

und Profil: ernsthaft? Bitte lese Dich in das Thema ein, alles andere macht keinen Sinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
w-support schrieb:
Wie schon gesagt, Du musst hier deutlich gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantie unterscheiden.

Die freiwillige Herstellergarantie schließt ein Nachbessern nach manipulierter Software aus. Das ist richtig.

Bringt dann jedoch mal endlich den Nachweis, wann (!) und explizit welche (!) Software ich auf dem Handy installiert haben soll! Macht das doch mal endlich!!
...Ihr könnt es leider jedoch aus folgendem Grund nicht, denn:
ICH HABE KEINE ANDERWEITIGE SOFTWARE RAUFGELADEN!!

Der einfache Displayhinweis "ROOTED" erscheint wohl automatisch, wenn LG Gefahr läuft, dass LG seinen Garantieverpflichtungen nachkommen muss.

Damit drehen wir uns im Kreis!

Der ursprüngliche Beitrag von 17:11 Uhr wurde um 17:13 Uhr ergänzt:

w-support schrieb:
Dein Gerät sagt eindeutig etwas anderes, tut mir leid. Das ist in dem Fall das Einzige was zählt. Das kann ein Bug sein, ähnliches gab es auch beim Samsung Galaxy S3 (nachzulesen hier im Forum). Das muss aber der Hersteller auch so anerkennen. Deswegen habe ich dir das als alternativen Weg aufgezeigt - Kulanz bei LG beantragen.

An LG hatte ich mich bereits etliche male gewandt. Diese verweisen an w-support. (...wir drehen uns wieder im Kreis...)

Was ist denn ein solches Bug?
 
Moment. Wir sind keine Gutachter und dürfen es auch nicht sein. Das "Warum" und "Wie" ist uns in dem Fall egal. Es zählen nur Tatsachen. Wenn Du die Fragen geklärt haben möchtest, wende Dich bitte an einen Gutachter.

Da Du Dir nicht helfen lassen möchtest, klinke ich mich aus der Diskussion aus, hier wurden Dir ja mehrere Wege aufgezeigt, die zu einem für Dich positiven Ergebnis führen können. Du solltest idealerweise beide nutzen. Du kannst LG die Situation ausführlich schildern und direkt Kulanz beantragen, wir können das nicht, ansonsten hätten wir das schon gemacht.

Herzliche Grüße und einen schönen Feierabend
David
 
w-support schrieb:
Moment. Wir sind keine Gutachter und dürfen es auch nicht sein. Das "Warum" und "Wie" ist uns in dem Fall egal. Es zählen nur Tatsachen. Wenn Du die Fragen geklärt haben möchtest, wende Dich bitte an einen Gutachter.

Wieder falsch!

Nicht ich bin beweispflichtig, sondern der Hersteller bzw. der Händler.

Die Beweislastumkehr tritt erst 6 Monaten nach Besitzübergang ein. Besitzübergang in dieser Sache war der 07.12.2013, somit ist der Hersteller, welcher sich auf w-support beruft, beweispflichtig. Da bin ich ja mal gespannt, wie LG den Beweis erbringen kann, wenn dessen Support-Partner es selbst nicht kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Leute

W-Support ist der Dienstleister, der einzige der für deine Gewährleistung in Frage kommt, ist der Händler. David hat dir doch jetzt mehrfach geschrieben, das du da hartnäckig am Ball bleiben sollst. W-Support kann nur nach Hersteller Vorgaben handeln, nicht mehr und nicht weniger.
 
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w-support schrieb:
Da Du Dir nicht helfen lassen möchtest, klinke ich mich aus der Diskussion aus, hier wurden Dir ja mehrere Wege aufgezeigt, die zu einem für Dich positiven Ergebnis führen können. Du solltest idealerweise beide nutzen. Du kannst LG die Situation ausführlich schildern und direkt Kulanz beantragen, wir können das nicht, ansonsten hätten wir das schon gemacht.

Kulanz habe ich längst bei LG beantragt. LG verweist mich jedoch wiederum an w-support.
Jemand Entscheidungsbefugten von LG habe ich nicht erreicht. Vielleicht meldet sich ein solcher aber ja doch noch bei mir. Wenn, dann verkündige ich es sehr gerne!
 
Warum willst du die Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen?
 
Um nochmal ein paar Sachen zu (er)-klären.

Ansprechpartner ist nur der Händler, sofern nicht eindeutig für einen selbst erkennbar ist, dass ein Fehler des Herstellers (Garantie) vorliegt.

Wie man jetzt verfahren sollte bzw. wie ich das machen würde.

1. Handy zurück nehmen, ohne irgendwas zu bezahlen oder schriftlich irgendwas mit w-support zu klären. Jegliche Zahlungsaufforderung ablehnen. Falls das Handy nicht herausgegeben wird -> Anwalt einschalten.

2. Zum MM und fragen ob das G2 ein Rückläufer ist und auf Nachbesserung (Gewährleistung) bestehen. Den Sachverhalt erklären -bitte sachlich bleiben- und fragen ob sie das G2 zum sofortigen Austausch da haben.
Du als Kunde hast das Recht der Wahl: sofort ein Neugerät mitnehmen, am besten mit schriftlicher Bestätigung dass das kein Rückläufer ist. Auch wenn der Verkäufer das nicht weiss soll er das vermerken. Also falls die mehr wie eins da haben -> mitnehmen (das ist absolut zumutbar) und auf dein Recht bestehen.

3. Oder du lässt dich auf eine Reparatur (Gewährleistung) über MM ein und wartest auf Rückmeldung.
Allerdings würde ich mich dann nicht lapidar mit "da ist eine Fremdsoftware aufgespielt worden" abspeisen lassen. Da muss einwandfrei für einen Laien nachvollziehbar bewiesen werden dass das der Fall war bzw. ist.
Da will ich wissen was für eine Software da angeblich drauf sein soll und auch wann die geflashed wurde.

Sollte kein Entgegenkommen vorhanden sein..Verbraucherberatung bzw. Anwalt.
 
Sorry Leute aber ich muss w-support hier in Schutz nehmen..
Auch LG kann dafür nix..
Der erste Ansprechpartner sollte in den ersten 6 Monaten immer Händler sein.
Finde es nicht in Ordnung was ihr hier mit w-support abzieht..
W-support ist egal wer in der Beweispflicht ist..
Wenn w-support die Vorgabe hat dass sie geröstete Geräte nicht über Garantie reparieren sollen dann ist das so.
Das ist nicht nur bei LG so sondern bei so gut wie jedem Hersteller..
Du hast Gewährleistung also geh zu Media Markt und hol dir ein neues..

Edit: achso ja.. Warum hast du dich nicht hier gemeldet bevor du es zu w-support gesendet hast.
Ich bin mir sicher dass wir das noch hinbekommen hätten.
 
Zuletzt bearbeitet:
XtremeAt schrieb:
Sorry Leute aber ich muss w-support hier in Schutz nehmen..
Auch LG kann dafür nix..

Also ich weiss nicht ob man w-support in Schutz nehmen sollte.

w-support schrieb:
@profil:

Wir haben eine Reparatur auf Basis der freiwilligen Herstellergarantie abgelehnt. Es ist leider so, dass Händler versuchen, die Gewährleistungsansprüche auf den Hersteller und damit uns abzuwälzen. Hier muss man hartnäckig bleiben.

jede Form der Softwaremanipulation wird erkannt und angezeigt. Ob der Absturz diese Erkennung auslöst, können wir nicht sagen, wir haben darüber keinerlei Informationen.

Du kannst Dich parallel zum MM auch direkt an LG wenden und um Kulanz bitten.


Das stösst mir mehr als sauer auf. Vor Gericht wär das Ding in 15 Minuten durch und zwar zu Gunsten des Klägers, hier mal angenommen der Besitzer des Handys.
Da kommt eine Firma und gibt zu daß sie keine Ahnung davon hat ob ein misslungener Flashvorgang das "rooted" erscheinen lässt, schliesst aber gleichzeitig zu 100% einen eigenen Fehler oder einen Fehler des Herstellers aus und belastet den Kunden zu 100%.
Nach dem Motto "selbst schuld, das ist nicht unser Problem obwohl wir nix über die technische Seite wissen". Das absolut klassische Eigentor.

Eigentlich ist das armselig um nicht zu sagen kriminell, zu behaupten der Kunde habe eine Fremdsoftware geflashed obwohl dafür kein Beweis existiert. Falls doch dann her damit bzw. ab zum Kunden damit.
Davon ab würde es mich sehr wundern daß dadurch die ganze Platine schrott ist.


Da kommt mir die Galle und der gerade getrunkene 0,3%Fett Kakao hoch.
 
  • Danke
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Ich würde mir den Thread heraussuchen, in dem ein S3 Besitzer auch ein ungerootetes Smartphone hatte und ein ähnlicher Fehler entstanden ist, obwohl er sein Smartphone nie gerootet hat. Damit zu LG + Beschwerdebrief!!! Laut dem Beitrag, hat Samsung auf Kulanz repariert oder ersetzt. Wäre schon peinlich, wenn LG bei einem ähnlichen Fehler nichts unternehmen würde und nur auf einen Kostenvoranschlag verweisen würde.
 
Der Status ist "rooted"
W-Support muss gar nix beweisen.. Die sind für die Herstellergarantie zuständig. Und da gibt es gewisse Vorgaben..
Scheinen hier manche nicht zu kapieren..
Ob Platine defekt oder nicht kann man nicht beweisen. Da geb ich dir Recht.
Aber W-Support kann wohl am wenigsten dafür.
Und wegen der technischen Sache:
Wenn LG sagt dass durch ein fehlgeschlagenes Update Root angezeigt werden kann wird auch repariert.
Aber wenn LG sagt nein das wird nicht anerkannt kann W-Support auch nix machen.

Versteht mich nicht falsch..
Niemand weiß ob das Gerät schon gerootet war oder ob es tatsächlich durch das Update verursacht wurde..
Deshalb würde ich das mit dem Händler klären.
 
Zuletzt bearbeitet:
@fliwi
Das ist ja Blödsinn was du schreibst.Dann kann ja jeder,der sein Phone gebrickt hat,daherkommen und sagen...Ich weiß nicht wie das passiert ist.
 
Status
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