Sonderkündigung Ausland O2

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freakiix7

freakiix7

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Guten Abend!
Erst hab ich über eine VVL nachgedacht, da die Roaminggebühren wegfallen. Dann hab ich die Fair use Regelung unter die Lupe genommen und festgestellt, dass ich da mega drauf zahlen würde, da ich eine Zeit lang im EU Ausland lebe.

Mit meinem alten im Januar 18 auslaufenden Base Tarif bin ich davon nicht betroffen. Aber den möchte ich nicht behalten, es gibt so gute Angebote bei Vodafone und die Fair use Regelung dort ist sehr gut. Außerdem besseres Netz.

Nun hätte ich die Möglichkeit einer Sonderkündigung, da ich ja nicht in Deutschland lebe, dass wurde mir auch so von O2 bestätigt. Was mich allerdings ziemlich stört an der Sache: Sobald die SoKü aktiv wird, wird der Vertrag deaktiviert, aber ich muss noch drei Monate Grundgebühr zahlen. Wtf? Warum kann ich es dann nicht noch die drei Monate nutzen? Da lohnt ja die SoKü überhaupt nicht. Ist das so rechtens?!
Hat da wer Erfahrung? Wäre mega super. Habe auch schon bei der Verbraucherzentrale nachgefragt, allerdings wusste die Dame keine Antwort, kam ihr aber auch sehr komisch vor
 
Hallo

Du hast ja einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen und o2 kann nichts dafür, das du ins Ausland ziehst! Theoretisch könntest du deinen Vertrag auch im Ausland nutzen und hättest evtl. sogar keine oder kaum Nachteile wenn es EU-Ausland ist. Ich würde das Angebot an deiner Stelle annehmen und die 3 Monate noch zahlen.

Gruß
 
@freakiix7
Die drei Monate oder ähnliche Zeiträume könnten aufgrund von vorzeitigen Vertragsverlängerungen in der Vergangenheit oder durch Handybeigaben entstanden sein. Sonst wäre das bei o2 komisch.
Außerdem könntest du den Vertrag meines Wissens bei o2 auch "pausieren"
 
@Zeitmanagement: Leider hätte ich bei diesen Fair Use Regeln ausschließlich Nachteile bei O2.
Ist ja auch egal, mir kommt es nur sehr komisch vor, dass ich zahlen soll, aber nichts mehr nutzen darf/kann.

@Melkor: Laut Aussagen von O2 wird es bei Sonderkündigungen immer so gehandhabt. Sehr komisch. Stilllegen möchte ich nicht
 
Ist bei O2 leider wirklich generell so bei der Sonderkündigung durch einen Umzug.

Die Frage ist nur, ob das mit dem Telekommunikationsgesetz konform ist.
Laut dem ist es bei einem Umzug ins Ausland erlaubt, Bearbeitungskosten zu erheben, diese dürfen aber nicht höher als bei einer Bereitstellung sein.
Ob das greift, hängt eben davon ab, ob du deinen Vertrag auch im Ausland genauso nutzen kannst, wie hier.
Siehe dazu: Verbraucherzentrale Hamburg | - Umzug ins Ausland – was ist mit meinem Handyvertrag?

Kannst dich sonst auch mal bei deiner Vertraucherzentrale schlau machen.
 
Also ich finde es sehr großzügig von O2 dich frühzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Die drei Monate finde ich fair.
 

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