
Malou
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Nur wenn man mit dem Komplex selektiv vorgeht, um seine Scheuklappen nicht zu überlasten.Malou schrieb:Es geht doch darum wer hat „jetzt" die Katze aus dem Sack gelassen.
Magst Du den Habeck aufgrund solcher Statements so sehr?F-O-X schrieb:Schon mal aufgefallen, dass Minister/Politiker bestimmter Parteien "nie etwas dafür können"?
Pssssst … das passt doch nicht ins Narrativ!prx schrieb:Du magst doch den Habeck so sehr: https://www.focus.de/finanzen/news/...rantwortung-fuer-gesamtlage_id_260658082.html
Es geht nicht darum, dass die Dame nervt, das tut Sie ohne Zweifel.prx schrieb:Auch wenn die Dame nicht nur euch nervt
Doch passt ganz gut.Cowcreamer schrieb:Pssssst … das passt doch nicht ins Narrativ!
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Immerhin hat man auch die Politik der Merkel-Regierungen immer wieder den Grünen vorgeworfen.braini schrieb:Der AfD kann man es nicht in die Schuhe schieben.
prx schrieb:Welcher Zeitpunkt wäre denn schmackvoller gewesen?
Um sich der Verantwortung zu entziehen. Damit Faeser nichts dafür kann.F-O-X schrieb:Hätte man dies nicht den Amtsnachfolger übergeben können?
Das verwendete Verständnis des Begriffs könnte dem entsprechen, was hier erklärt wird:der spirit schrieb:Aber rechtsextrem? Nein, bestimmt nicht. Es wird nicht zu Gewalt, Auslöschung oder Aufruf zum Sturz aufgerufen.
Ok, nach deren Definition ist dann nicht mal Bernd Höcke rechtsextrem.prx schrieb:Das verwendete Verständnis des Begriffs könnte dem entsprechen, was hier erklärt wird:
Wann spricht man von Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus oder Neonazismus....?
Wiedervorlage wenn über die Abmahnung seitens der AfD entschieden wird?der spirit schrieb:Bin mit dem Thema durch.
In einer 48-seitigen Abmahnung fordert die Rechtsanwaltskanzlei Höcker das Bundesamt für Verfassungsschutz auf, die Einstufung bis um 8 Uhr am kommenden Montag öffentlich zu korrigieren.
Kann man als Anhänger des Grundgesetzes noch als neutral gelten?Otandis_Isunos schrieb:Können wir mal neutral über das Urteil des Bundesverfassungsschutzes sprechen?
Wenn wir schon nüchtern bleiben wollen, sollten wir die Themen "Gutachten" und "Verbot" auseinander halten. Das Eine erzwingt nicht das Andere.Wir verbieten eine Partei (wird noch kommen, keine Sorge)
Zum potentiellen Verbot gibt es das Grundgesetz, Artikel 21. Und das BVerfG als Entscheider, im Fall eines Verfahrens.weil deren Meinung uns nicht gefällt?