Neues Galaxy A52s mit Login Screen?

@maik005 NEIN, NICHT deswegen!!! Ich sage dazu aber nicht "Ist das so schwer?", einfach weil man von einem Nicht-Juristen nicht verlangen kann, das zu verstehen!

Ich bin jetzt hier raus, weil es keinen Sinn macht, wenn jemand es immer besser wissen will und dabei nur nach seinem Gefühl urteilt.
 
Andy.K schrieb:
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht behebbarer Mängel oder gar wegen arglistischer Täuschung: Das ist nur gegen den Verkäufer gerichtet und hat mit dem tatsächlichen früheren Eigentümer nichts zu tun. Folge: Verkäufer muss Kaufpreis erstatten und Käufer muss an den Verkäufer die Sache zurückgeben. Mehr nicht.

Danke für den Hinweis, wie man in dem Fall juristisch formulieren könnte, um den Kauf rückabzuwickeln. Bin mal gespannt, ob sich der Threadersteller nochmal meldet und mitteilt, wie er vorgeht. Oder noch besser, wie es ausgegangen ist.
 
Habe eine Lösung gefunden: Verkäufer nimmt den Artikel wieder zurück. Laut seiner Aussage, wurde der Artikel bei einer Firma, die verlorene oder nicht-zustellbare Warensendungen von DPD und Co einkauft, gekauft. Scheint also legal zu sein. Danke für eure Hilfe.
 
@20TTM43
Naja eher Grauzone.
Für den Verkäufer natürlich schlecht weil er mit dem Gerät nichts anfangen kann.
Er kann es ja nur noch als Ersatzteilspender, Mainboard ausgenommen, verkaufen.
 
maik005 schrieb:
Kann man machen, bringt nur überhaupt nichts.
@maik005, kannst du erklären, warum das nichts bringen soll? Gibt es eine Art Suche von extern nach IMEI Nummern, oder wie ist das zu verstehen? Auf Quora lese ich, dass ein Hard Reset ausreicht, um Airwatch loszuwerden. Ein Flash der kompletten Firmware hätte in dem Fall einen sogar gründlicheren Effekt.
 
Hard Reset geht sogar ganz schnell ( Hard Reset ), wenn man damit das Problem so einfach lösen kann, fragt sich sogar, ob rechtlich die Sache so einen gravierenden Fehler aufweist, dass es zum Rücktritt vom Kaufvertrag reicht. Und beim Flashen der Firmware muss man nur etwas aufpassen, dass man möglichst die richtige passend zum Gerät lädt. Bei Samsung ist das ja alles, selbst das Entsperren des Bootloaders, gegenüber anderen Herstellern recht einfach. Man kann also sehr wohl mit dem Gerät noch etwas anfangen, es ist nicht nur Schrott oder Ersatzteilspender. Und der Aufwand hält sich auch in Grenzen wenn man bedenkt, dass man jedes neue Gerät ja erst mal einrichten muss, nach Hard Reset oder Flashen der Firmware ist das letztlich ja nichts besonderes.
 
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Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
  • Danke
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@andro45
So wie ich es kenne sind die Geräte per Seriennummer oder IMEI im Apple Business Manager (DEP bei iOS) oder Android Zero Touch Portal (bei Android Geräten) registriert und von dort aus mit dem jeweiligen MDM bzw. EMM verknüpft. Wenn Du ein Gerät erstmals bootest (z.B. nach Factory Reset) nimmt es Kontakt zum Server bei Apple oder Google auf und prüft ob ein Enterprise Enrollment vorliegt. In vorliegenden Fall liegt offenbar eine Verknüpfung mit Airwatch (bzw. VMware WorkspaceOne) vor. Der tatsächliche Eigentümer muss das Gerät aus dem Android Zero Touch Portal löschen, damit es wieder nutzbar wird.
Zero-Touch-Registrierung für IT-Administratoren - Android Enterprise-Hilfe

Es gibt auch eine Container Lösung bei byod (bring your own device). Da wird dann ein zusätzlicher geschützer Container mit Firmendaten auf dem privaten Gerät dazuinstalliert (wie z.B. der sichere Ordner bei Samsung). Diesen Container bekommt man natürlich durch Hard-Reset wieder runter.
 
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Na dann war der Rücktritt vom Vertrag ja doch die richtige Variante und alles ist gut. Man lernt aus solchen Geschichten ja auch dazu.
 
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@nsmart
Genau der erste Punkt wird es sein.
 
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