Neues Galaxy A52s mit Login Screen?

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20TTM43

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Guten Morgen.

Ich wollte euch um eure Hilfe bitten. Ich habe mir über eBay-Kleinanzeigen ein A52S 5G gekauft. Alles hat gut funktioniert und das Handy ist gut angekommen. Nun wollte ich es aktivieren, aber ich komme auf einen Login-Screen, wo Benutzername und Passwort abgefragt werden.

Kurze Erklärung: Nach dem Erhalt habe ich es eingeschaltet und es kam nach dem Bootvorgang der "Willkommen Screen". Nach Auswahl des Landes und der verschiedenen Datenschutzeinstellungsabfragen habe ich dann mein WLAN eingestellt. Dann wurde Knox aktualisiert und ein Arbeitsprofil eingerichtet. Dann kommt ein Anmeldescreen, wo ein Logo zu sehen ist (siehe Anhang). Darunter wird ein Benutzername und ein Passwort abgefragt. Hier kommt man dann leider nicht weiter, nur zurück.

Ich habe das Handy dann komplett mittels Bootmenü auf Werkseinstellung zurückgesetzt. Der ganze Durchgang ist dann wieder auf Anfang. Spielt man ihn wieder durch, dann landet man wieder in der Abfrage.

Habt ihr eine Ahnung, was das sein könnte? Ich habe das Logo auch noch nie gesehen. Ich würde mich über Hilfe freuen.

Danke im Voraus.
 

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Zuletzt bearbeitet:
Laut Google Bildersuche ist dies das Logo von "AirWatch Agent".

Mehr kann ich dir dazu aber leider auch nicht sagen.
 
@20TTM43
Da du aus der Recovery zurück gesetzt hast und der Vorbesitzer sein Google Konto nicht richtig oder garnicht entfernt hat,brauchst du die Login Daten vom zuletzt angemeldeten Konto.

Kann es sein das es ein Firmenhandy war?
 
@rene3006 Ob es ein Firmenhandy war/ist, kann ich nicht sagen. Kann aber sein. Da es aber neu ist, wird es wahrscheinlich für einen Mitarbeiter sein. Das oben erwähnte AirWatch könnte ein Hinweis sein. Also bei Apple kenn ich das. Da wird beim Aktivieren das Firmenprofil heruntergeladen und man muss sich mit seinem Firmenaccount einloggen. Bei Android weiß ich nicht, ob es das auch gibt.
 
In dem Fall muss der Verkäufer ran und dir die Login Daten nennen.

Falls du keine Daten bekommst, hast du ein unbrauchbares Gerät bekommen.
 
@MSSaar
Der wird keine Daten nennen und das Gerät wird er auch nicht als Eigentum gehabt haben.

@20TTM43
Schreibe den Verkäufer an und fordere eine Rückabwicklung des verkaufes.
Wenn er sich weigert melde den Fall an eBay.
Zu 99% durfte er das Gerät nicht verkaufen.
 
Du könntest versuchen, das komplette Telefon inklusive Recovery mittels Odin neu zu flashen
 
@andro45
Kann man machen, bringt nur überhaupt nichts.
 
  • Danke
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maik005 schrieb:
@MSSaar
Der wird keine Daten nennen und das Gerät wird er auch nicht als Eigentum gehabt haben.

@20TTM43
Schreibe den Verkäufer an und fordere eine Rückabwicklung des verkaufes.
Wenn er sich weigert melde den Fall an eBay.
Zu 99% durfte er das Gerät nicht verkaufen.

Das ist nach §§ 929 ff. BGB so nicht ganz richtig. Wenn mir jemand einen Gegenstand zur Nutzung überlässt, bleibt er weiter der Eigentümer und ich bin der Nutzer. Es hindert mich erst mal nichts daran, diesen Gegenstand zu verkaufen und dem Käufer zu übergeben, der grundsätzlich dann auch Eigentümer wird. Das ist nur nicht der Fall, wenn dem tatsächlichen Eigentümer der Gegenstand gestohlen wurde oder abhanden gekommen ist. Natürlich macht sich dann der Verkäufer schadenersatzpflichtig gegenüber dem ursprünglichen Eigentümer, weil er diesem den Gegenstand nicht wieder zurückgegeben kann. Das ist aber eine rechtliche Angelegenheit zwischen den beiden. Der Käufer hingegen kann natürlich die üblichen Rechte aus einem Kauf geltend machen, wenn die gekaufte Sache nicht die Eigenschaften hat, die sie haben sollte (hier also die Nutzbarkeit des Handys). Das kann z.B. auch zur Rückabwicklung des Kaufes führen.

Aber die Aussage "durfte zu 99% das Gerät nicht verkaufen" betrifft halt nur das Verhältnis zu dem bisherigen Eigentümer, der dann ggf. Schadenersatz fordern kann, es betrifft also nicht den Käufer.
 
@Andy.K
was du schreibst ist falsch.

Ich darf nichts verkaufen, was nicht mein Eigentum ist.
Andy.K schrieb:
Aber die Aussage "durfte zu 99% das Gerät nicht verkaufen" betrifft halt nur das Verhältnis zu dem bisherigen Eigentümer, der dann ggf. Schadenersatz fordern kann, es betrifft also nicht den Käufer.
nein, der Käufer hat ja ggf. ein gestohlenes Gerät gekauft, wenn auch unbewusst, und macht sich damit ggf. auch Strafbar.
Hat dann am Ende ggf. weder Geld noch Gerät, da das Gerät natürlich an Polizei oder den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden muss.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Andy.K schrieb:
Wenn mir jemand einen Gegenstand zur Nutzung überlässt, bleibt er weiter der Eigentümer und ich bin der Nutzer. Es hindert mich erst mal nichts daran, diesen Gegenstand zu verkaufen und dem Käufer zu übergeben, der grundsätzlich dann auch Eigentümer wird.
Das Ende ist falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer sagt, dass es gestohlen war? Wenn jemand das Diensthandy verkauft, ist er ggf kein Eigentümer, aber rechtmäßiger Besitzer. Dann ist das Eugentum wirksam übergegangen. Und auch das Ende ist nicht falsch. ... Nur mal so am Rande: Ich weiß wovon ich rede, bin in einem juristischen Beruf.
 
@Andy.K
das ist schön für dich.
Hilft nur dem TE überhaupt nicht, wenn er ein Gerät kauft welches von Samsung an eine Firma verkauft wurde und entsprechend eingestellt ist, dass man sich mit dem Firmenkonto anmelden muss.

Diese Einrichtung muss vor einem Verkauf entfernt werden.
Meist werden die Geräte aber wohl nur einfach aussortiert/ersetzt und "vernichtet".
Dürfen/können aber eben nicht einfach weiter verkauft werden.
 
Im Übrigen: "
Ich darf nichts verkaufen, was nicht mein Eigentum ist."
Ist die Denkweise eines juristischen Laien, durchaus normal. Nachdem nach BGB getrennten Schuld- und Sachenrecht ist das nur nicht pauschal so. Aber egal, soll jeder glauben was er will. Ich kann es nicht ändern. Es ist aber dennoch so, dass ich durchaus eine Sache verkaufen kann und der Käufer Eigentümer werden kann, auch wenn dem Verkäufer die Sache nicht gehört. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wie etwa Diebstahl gilt etwas anderes.
 
Zuletzt bearbeitet:
geht eben nicht um glauben.

Hast du eine Lösung für den TE?
Nein?
dann.
 
@maik005 Du hast mit gewissen Behauptungen übrigens angefangen ... (die dem Nutzer auch nicht viel helfen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls der Threadersteller das Gerät nicht zurückgeben kann, hilft es ihm wahrscheinlich nichts wenn er tatsächlich neuer Eigentümer wurde (aufgrund gutgläubigen Erwerbs von Nichtberechtigten). Denn er müsste erstmal den bisherigen tatsächlichen Eigentümer kennen, damit er diesen um Freigabe des Gerätes bitten kann (der das wohl eher nicht machen würde). Ich drücke die Daumen, dass die Rückabwicklung des Kaufs erfolgreich verläuft.
 
  • Danke
Reaktionen: maik005
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht behebbarer Mängel oder gar wegen arglistischer Täuschung: Das ist nur gegen den Verkäufer gerichtet und hat mit dem tatsächlichen früheren Eigentümer nichts zu tun. Folge: Verkäufer muss Kaufpreis erstatten und Käufer muss an den Verkäufer die Sache zurückgeben. Mehr nicht.
 
  • Danke
Reaktionen: nsmart
@Andy.K
und darum gehts doch.
 
@maik005 Natürlich. Kaufvertrag rückgängig machen, weil die Sache unbrauchbar ist, aber nicht, weil der Verkäufer sie nicht verkaufen durfte. Diese Diskussion sollten wir jetzt beenden, der Nutzer weiß was er zu tun hat.
 
Andy.K schrieb:
aber nicht, weil der Verkäufer sie nicht verkaufen durfte.
doch, auch deswegen 🙄
Ist das so schwer?
 

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