Verarbeitung vom S23 Ultra (Display & Gehäuse)

@Flitz Piepe

Sehr wohl hat er das Recht auf ein neues, mängelfreies Gerät wenn er das wünscht!
Und nein es wurden auch nicht nur Fristen geändert sondern der Teil den ich dir mal fett schreibe wurde 2021 erst neu in das Gesetz hinzugefügt!!!

Bitte informiere dich erstmal richtig und LESE DAS GESETZ AUCH bevor du sowas verbreitest.
@KurtKnaller hat dir da ja auch schon ein paar zutreffende und fallspezifische Fakten aufgelistet im Bezug auf die Verhältnismäßigkeit so dass auch dieser Punkt jetzt besser für dich zu verstehen sein sollte

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
 
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@KurtKnaller
Boah, ihr seid aber auch anstrengend... :p Auch an dich: Die Änderung betrifft nur Fristen, nicht die Sache an sich.

Ich hab HIER eine andere Quelle, die ziemlich passend ist:

" Kann der Käufer eines teuren Smartphones vom Händler also einfach ein neues Gerät verlangen, wenn sich das bestellte als defekt herausstellt? So einfach ist es leider nicht. Denn der Verkäufer darf die vom Kunden gewünschte Nacherfüllungsart (Reparatur oder Ersatzlieferung) verweigern, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Hat das Handy 1 000 Euro gekostet und ist der Mangel durch eine einfache und günstige Reparaturmaßnahme zu beheben, wird er in der Regel zunächst auf einen Reparaturversuch bestehen."
 
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@Flitz Piepe

Noch mal für dich zum mitschreiben!

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


Anstrengend bist nur DU gerade!

Da kannst du noch 30 Quellen anführen die nur eine Interpretation des Gesetzes vornehmen. Wenn du noch ein bisschen mehr Googlest findest du jemand anderen mit einer anderen Interpretation. Insbesondere bei einem Gerät das innerhalb weniger Tage reklamiert wird. Nicht erst nach Monaten wo man dann wohl so argumentieren könnte mit der Verhältnismäßigkeit, allerdings dennoch bei vielen Richtern auf die Fresse damit fallen wird.

Erstmal gilt das Gesetz über irgendwelche Möchtegerninterpretationen!
 
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@djatcan
Der Artikel hat sich nicht geändert, der ist genauso wie vorher. Siehe Quelle alte/neue Version
Quelle

Ist mir jetzt ehrlich gesagt egal. Dann klagt doch!
 
@Flitz Piepe Der Artikel ist scheiß egal! Weil das Gesetzt gilt. Und das Gesetz wurde 2021 zu Gunsten des Verbrauchers geändert. Der Artikel von dir ist lediglich eine Interpretation! Und die muss nicht zwingend Anwendung im Rechtssystem finden!
 
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@djatcan
Ääähmm ...

So sagt man das: Paragraf 439, Artikel 1

Das ist die Zahl in den Klammern. Und das ist dann immer noch Gesetz und NICHT scheiß egal!

Und Artikel 1 ist inhaltlich der selbe wie schon vor der Änderung
 
@Flitz Piepe

LOOOL

Bitte stelle noch mehr deine Intelligenz zur Schau.

1. sagt man: § 439, Absatz 1, Satz 1.
-
die in Klammern geschriebene (Zahl) kennzeichnet nämlich den jeweiligen Satz innerhalb eines Absatzes
- da es aber unter diesem § aber nur einen einzigen Absatz gibt, kann sogar auf die Nennung des Absatz verzichtet werden

2. wurde der Satz (1) mit Gesetzesänderung 2021 und mit Inkrafttreten am 01.01.2022 erst angepasst.

Aber passt schon. D**mschwätzer gibt's halt überall!
 
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@djatcan
Ok, Punkt für dich. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass Absatz Satz 1 sich nicht geändert hat.
 
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Ja ja du weist alles viel besser als alle anderen. Das haben wir schon bekommen!
Ich bin dann raus und ignoriere dich. Du kannst dich gern mit dir selbst unterhalten. So wie die anderen das jetzt scheinbar auch schon tun und dich einfach ignorieren. Merkste vielleicht noch!
 
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Du hast doch behauptet, das Fettgeschrieben hat sich geändert! Und leitest davon etwas ab, was so nicht ist. Weil es so einfach nicht ist.
Dann setz doch dein Recht auf Tausch einfach um und werd glücklich. Ist ja anscheinend ganz klar!
 
@Verdammter .Hallo. Welche hülle hast du auf deinem s23 ultra? So eine suche ich noch die auf der Rückseite so ist.
 
crying-pepe-the-frog.gif
 
Flitz Piepe schrieb:
@KurtKnaller
Boah, ihr seid aber auch anstrengend... :p Auch an dich: Die Änderung betrifft nur Fristen, nicht die Sache an sich.

Ich hab HIER eine andere Quelle, die ziemlich passend ist:

" Kann der Käufer eines teuren Smartphones vom Händler also einfach ein neues Gerät verlangen, wenn sich das bestellte als defekt herausstellt? So einfach ist es leider nicht. Denn der Verkäufer darf die vom Kunden gewünschte Nacherfüllungsart (Reparatur oder Ersatzlieferung) verweigern, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Hat das Handy 1 000 Euro gekostet und ist der Mangel durch eine einfache und günstige Reparaturmaßnahme zu beheben, wird er in der Regel zunächst auf einen Reparaturversuch bestehen."
Danke, dass Du mich aufklärst. Doch, es betrifft die Sache an sich. Die neue verlängerte Beweislastumkehr zeigt die Intention des Gesetzgebers, nämlich die Verbesserung der Stellung des Verbrauchers im Mängelfall.

Zu Deinem Beispiel habe ich schon alles Nötige ausgeführt. Aber vielleicht bringst Du einmal ein paar Beispiele für Mängel und die dazugehörige "einfache und günstige Reparaturmaßnahme" beim S23U.
 
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@KurtKnaller
Nee, mach ich nicht. Weil das nicht "mal eben so" gemacht ist. Ich war von Anfang an nur gegen die pauschale Aussage "Der Käufer hat ein Recht auf Tausch" weil das so nicht stimmt. Im Zweifel kann das nur ein Richter im Rahmen des Interpretationsspielraums klären.

Im Gegensatz zu anderen habe ich hier auch Belege zu meinen Aussagen geliefert und nicht nur "behauptet". Wovon dann mindestens 1 Behauptung nachweislich falsch war, nämlich das "Satz 1" sich geändert hat. Gespickt mit Beleidigungen.

Wenn ihr der Meinung seid, dass das so einfach und selbstverständlich ist, dann macht mal.
 
Es ist doch einfach Nachzulesen,was ist so schwer daran. @Flitz Piepe hat 100% recht,einfach selbst nachlesen.
 
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Das Display des Pixel 7 pro war eigentlich der Hauptgrund warum ich mir das s23 ultra gekauft habe, dieses ständige Geräusch beim Tippen und dieses Gefühl billiges in der Hand zu halten, war mir zu nervend.
 
Flitz Piepe schrieb:
@KurtKnaller
Nee, mach ich nicht. Weil das nicht "mal eben so" gemacht ist. Ich war von Anfang an nur gegen die pauschale Aussage "Der Käufer hat ein Recht auf Tausch" weil das so nicht stimmt. Im Zweifel kann das nur ein Richter im Rahmen des Interpretationsspielraums klären.
...
Machst Du nicht. Aha. Jetzt, wo Du die Gelegenheit hättest, Deine Behauptungen einmal an praktischen Beispielen (in Bezug zu unseren Geräten hier im Forum) zu erläutern, kneifst Du. Da ist das Eis dann doch zu dünn, nicht wahr? ;)
 
Ich dachte es geht hier um Gehäuse und Display.
Doch ich sehe hier lauter Jurastudenten.

Hat das S23U die deutsche Qualitätskontrolle bestanden?
 
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Gustl-Sepp schrieb:
Hat das von euch auch jemand? In anderen Foren fand ich bereits beim S22 Ultra solche Fälle.

Jo, hab ich auch. Hätte ich ohne den Hinweis hier niemals gesehen, man muss wirklich extra das Telefon in der richtigen Richtung gegen Licht halten, um das zu entdecken.

Finde ich völlig unspektakulär, das fällt im Normalbetrieb nicht im Geringsten auf. Jedenfalls dann nicht, wenn man wie ich eigtl schon eine Lesebrille bräuchte. :D

/Hannes
 

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