S4 geht ständig aus

Ein nicht aufgeblähter neuer Akku hat eine Dicke von 5mm mit der Schieblehre gemessen. Ich würde mich an deiner Stelle an die Samung-Hotline wenden. Samsung reagiert sehr empfindlich wenn sich eine Aufblähung auch nur andeutet, wegen Schadenersatzforderungen, falls der Akku explodieren sollte.
 
Ruf den Samsung Support an und sag dein Akku gewölbt.

Wenn das Paket von Datrepair mit dem neuen Akku kommt, druckst du den Email Ausschnitt aus und schickst nur den im Retourpaket zurück. Den defekten Akku im Fachhandel entsorgen..

Gruß

Flo
 
Habe auch das S4 Problem mit dem Akku. Habe bei der Hotline angerufen und erhalten in 2-3 Tagen den Ersatzakku. Soll das S4 nicht mehr nutzen und ist ein Einzelfall...so die Dame der Hotline.

Akku soll zurück....jetzt überlege ich, ob ich das wirklich machen soll?

Finde die Mail von Dir Flosch1980 nicht, kannst Du bitte einen Link posten? Daaaaaaaaaaaaaanke
 
unser Kundenservice bat uns Ihre Anfrage bzgl. des Versandes eines defekten Handy-Akkus zu beantworten.

Bei dem angefragten Akku handelt es ich um eine wiederaufladbare Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Batterie.

Lithiumbatterien sind nach internationalen Gefahrgutvorschriften - z. B. den Gefahrgutvorschriften für den Lufttransport (ICAO-TI bzw. IATA-DGR) oder dem "Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" (ADR) - als Gefahrgut eingestuft.

Grundsatz:
Lithiumhaltige Batterien (Akkus) sind - unabhängig von Ihrer Größe - immer Gefahrgut (dies gilt auch für kleine "Knopfzellen" ).


Der nationale Versand von Gefahrgut mit Deutsche Post bzw. DHL Paket darf nur gem. "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen" (Stand: 01.07.2013) erfolgen. Die entsprechenden Bestimmungen sind in folgenden Teilen dieser "Regelungen ..." enthalten:
- Teil 1: BRIEF national, Unterteil B - briefähnliche Sendungen.
http://www.deutschepost.de//mlm.nf/...rlichen_stoffen_und_gegenstaenden_teil_1b.pdf
- Teil 2: DHL Paket national
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/agb-2013/infoblatt-gefahrgut-072013.pdf
Hinweis:
Der Versand von Lithiumbatterien in Briefsendungen ist momentan generell ausgeschlossen - national wie international !


Der Versand von beschädigten Lithiumbatterien ist gem. den o. a. "Regelungen..." nicht zugelassen (wg. der erhöhten Brandgefahr), da die dafür anzuwendende Sondervorschrift 661 ADR jeweils im 1. Abschnitt explizit ausgeschlossen worden ist !
Dies betrifft insbesondere nicht funktionsfähige Akkus, die z. B. bereits deutliche Aufwölbungen aufweisen.


Haftung gem. 5. Abschnitt der o. a. "Regelungen..."
Bei Nichtbeachten der Bestimmungen dieser Regelungen trägt der Absender grundsätzlich die haftungsrechtlichen Folgen für eventuell eintretende Schäden beim Versand.


Die Aussage der Reparaturfirma (Dat-Repair), dass der Akku in einer einfachen Plastikversandtasche zurückgesandt werden könnte, stellt somit einen klaren Verstoß gegen geltendes Gefahrgutrecht sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den nationalen und internationalen Brief- und Paketversand dar!


Wir bitten Sie, den beschädigten Akku keinesfalls mit Deutsche Post DHL zu versenden, sondern bei einem Händler in Ihrer Umgebung abzugeben (ggf. ist eine gesonderte Abholung unter Einhaltung der Gefahrgutvorschriften durch einen qualifizierten Entsorger oder den Hersteller erforderlich).
Vielen Dank!

Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Post AG
Verpackungsprüfung u. Gefahrgutversandberatung
64276 Darmstadt
Deutschland
 
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Heute mal bei Samsung nachfragt wo mein Ersatzakku bleibt. Hatte ihn am 17.10.2013 per Mail und telefonisch reklamiert. Nun gab man sich total verwundert, dass ich ihn noch nicht habe. Auf mein drängen wurde recherchiert und es kam raus, dass man meine Reklamation intern an die falsche Abteilung gegeben hatte und diese Abteilung durch das hohe Reklamationsaufkommen überfordert war und meine Reklamation nicht weiter bearbeitet wurde.

Jetzt habe man alle Reklamationen an den externen Dienstleister Datrepair weitergeben. Meine verschollene Reklamation wurde nun erneut aufgenommen.

Bin ziemlich sauer auf Samsung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo JAG, hier ist Anna von dat repair - ich kann hnier gern einmal schauen, ob nun alles richtig läuft. Gib mir per pn die IMEI-Nummer und dann kann ich dir sagen, ob dein neuer Akku schon auf dem Weg ist. Falls nicht, kann ich dann auch nachsteueren, wenn es von Samsung bereits autorisiert wurde.
Viele Grüße, Anna
 
  • Danke
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Hallo Anna, danke für deinen Einsatz :thumbup:. Habe meine Kritik etwas entschärft. Im übrigen bin ich ja eher sauer auf Samsung und nicht auf Datrepair. :winki:
IMEI kommt per PN. Danke !
 
Bekommt man eigentlich von Samsung bzw. Dat Repair eine Email wenn der neue Akku unterwegs ist, oder eine Bestätigung.
Habe bei Samsung den Akku reklamiert und sie wollen mir einen neuen schicken.
 
Hallo Anna,

da du hier ja mitliest, wäre ein Statement zur Aufforderung des Rückversandes des defekten Akkus ganz nett. Per Email habt ihr ja leider nicht geantwortet.

Gruß

Flo
 
  • Danke
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Jetzt bin ich mal gespannt ob da was kommt!!!!
 
dschmiddi schrieb:
Bekommt man eigentlich von Samsung bzw. Dat Repair eine Email wenn der neue Akku unterwegs ist, oder eine Bestätigung.
Habe bei Samsung den Akku reklamiert und sie wollen mir einen neuen schicken.

Lt. Samsung Hotline, würde man von Datrepair eine Mail bekommen. Warten wir es mal ob.

Und zu dem Rückversand des Akkus wäre eine Stellungnahme auch mal interessant.
Wie schon erwähnt, kann ein Gefahrgut-Transportunternehmen den defekten Akku gerne bei mir abholen. Oder ich gebe ihn vor Ort in einem Geschäft, welches Datrepair mir benennt ab und die können ihn zurücksenden. Aber ich werde sicher nicht gegen Vorschriften der Deutschen Post AG verstoßen und ihn zurückschicken.
 
Hi dschmiddi,
soweit wir eine eMail-Adresse mit dem Auftrag erhalten, geht eine eMail bei Versendung raus.

Bezüglich des Gefahrgut-Transports: mit dem Spezialkarton von Samsung ist die Versendung autorisiert.

Viele Grüße, Anna
 
Dann zeigt mal die Autorisation, welche angeblich europäischen Gefahrengutgesetze außer kraft setzen soll! Ich glaube nämlich nicht was ihr behauptet. Welches Bundesamt hat euch dazu angeblich authorisiert das seit 01.07.13 geltende Gesetz nicht zu beachten?
Nicht vergessen, wir reden vom Rückversand der DEFEKTEN Akku und euer Versandkarton ist genauso brennbar wie jeder andere Pappkarton auch. Da ist gar nichts "Spezial" dran.

Aber da ihr ja von einem Bundesamt autorisiert seit, könnt ihr das Dokument ja auch sicherlich hier vorzeigen...!
Ansonsten muss ich davon ausgehen, dass es sich bei dieser Aussage um eine Täuschung mit Zweck "Anstiftung zu einer Straftat" handelt, was genauso strafbar wäre, wie die Tat selbst.
 
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Hallo BigBug,
die Kartons sind speziell gelabelt. Dieser Prozess ist vom Hersteller Samsung bei uns in dieser Art integriert worden. Ich möchte dich daher an die Samsung-Hotline verweisen.
Viele Grüße, Anna
 
Von der Hotline bekommt man keinerlei Auskunft, man will die Anfrage immer nur an die zuständige Stelle weiterleiten und einen Rückruf veranlassen, mehr passiert dort nicht.
 
Nö, ich muss gar nichts, außer mich an Gesetze halten...
Und sollte jemand versuchen mich zu einer Straftat nötigen zu wollen, werde ich halt eine entsprechende Strafanzeige einreichen müssen, um mich davor zu schützen.
Auch meinen Akku werde für eine Abholung durch ein geeignetes Unternehmen, selbstverständlich bereithalten. Denn die Aussage von der deutschen Post AG ist ja wohl mehr als deutlich!

Nochmal die zwei wichtigsten Punkte zu Erinnerung:

1)
Der Versand von beschädigten Lithiumbatterien ist gem. den o. a. "Regelungen..." nicht zugelassen (wg. der erhöhten Brandgefahr), da die dafür anzuwendende Sondervorschrift 661 ADR jeweils im 1. Abschnitt explizit ausgeschlossen worden ist !
Dies betrifft insbesondere nicht funktionsfähige Akkus, die z. B. bereits deutliche Aufwölbungen aufweisen.

2)
Die Aussage der Reparaturfirma (Dat-Repair), dass der Akku in einer einfachen Plastikversandtasche zurückgesandt werden könnte, stellt somit einen klaren Verstoß gegen geltendes Gefahrgutrecht sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den nationalen und internationalen Brief- und Paketversand dar!
Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Post AG
Verpackungsprüfung u. Gefahrgutversandberatung
64276 Darmstadt
Deutschland

Man muss schon ein massloser Ignorant sein, wenn man versucht diese klaren und deutlichen Worte zu verdrehen und seine Kunden so zu illegalen Handlungen aufzufordern.

*Kopfschüttel*
 
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BigBug schrieb:
Und sollte jemand versuchen mich zu einer Straftat nötigen zu wollen, werde ich halt eine entsprechende Strafanzeige einreichen müssen, um mich davor zu schützen.

Da hast du im Prinzip recht. :thumbup:
 
Und nun wieder zurück zum Thema :
S4 geht ständig aus.
Danke.
 
Entschuldige bitte, dass wir versuchen die Nutzer des Forums zu warnen verbotene Handlungen zu vollziehen und das wir die Möglichkeit nutzen etwas Licht ins Dunkel zu bringen, da Datrepair auf Mailanfragen bisher nicht geantwortet hat. :banghead:
 
Das habt ihr auch gemacht.
Die letzten 20 Seiten drehen sich um Akku Austausch und welchen Abschnitt aus der Emailantwort der Dt. POST man dem Rückpäckchen beilegen soll.
JEDER der die Suche bemüht, findet dies.

Deshalb Btt Bitte.
 

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