M
Mickey4Mouse
Ambitioniertes Mitglied
- 3
Nein UND Ja...
das sind zwei Paar Schuh
1) Kennzeichen Beleuchtung
die ist Pflicht und muss den geltenden Regeln entsprechen. Tauscht man das Original gegen etwas anderes aus, dann muss es eine ECE Kennzeichnung haben (in diesem Fall entsprechend ECE R48 6.8) und man braucht eine ABE oder Teilegutachten dafür.
Der (Knack)Punkt ist: es reicht nicht aus, dass die Leuchte den Anforderungen entspricht, sie muss eben auch dahingehend geprüft/bestätigt worden sein.
es ist wohl nahezu ausgeschlossen, dass man eine "China Leuchte" ohne Teilegutachten eingetragen bekommt. In grauer Vorzeit habe ich mal davon gehört, dass jemand sich selber als Hersteller erklärt und sich ein Teilegutachten erstellt hat und damit sozusagen mit seinem eigenen Blut unterschrieben hat, dass das Teil i.O. ist. Ich glaube(!) kaum, dass sowas heute noch möglich ist...
2) LEDs
hat die Kamera auch noch LEDs, dann ist das ein zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer und es gellten dieselben Bedingungen wie für 1)
will man sie mit Dauer-Plus betreiben wie ich (ich will weder eine Leuchte "anzapfen" noch ein Kabel durch den ganzen Wagen ziehen und "nur" bis zur 12V Dose im Kofferraum, Bild läuft per 2,4GHz Funk), dann hat man kaum eine Chance. Daher kommt für mich nur eine Kamera ohne LEDs in Frage, der "normale" Rückfahrscheinwerfer muss reichen).
3) die Kamera selber ist dem TÜV völlig wurscht. Naja fast, falls sie Teile vom Nummernschild verdecken sollte, sieht das wieder ganz anders aus.
und falls die Aufnahmen gespeichert werden, kommt der Datenschutz dazu. Das ist aber wirklich ein ganz anderes Thema und interessiert den TÜV wirklich nicht, bei der Rennleitung bin ich mir da aber nicht ganz so sicher?!?
so, das war jetzt der seriöse Teil
ich warte nämlich selber gerade auf meine Rückfahrkamera und das ist genau so eine Kennzeichenleuchte aus China.
1) mal gucken wie die "auffällt", meine Hoffnung ist, dass man da gar keinen Unterschied erkennen kann
2) es sind zwei Leuchten vorhanden (alleine deshalb habe ich ja selber ein Interesse daran, dass es halbwegs "symmetrisch" aussieht). Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Rennleitung den Wagen deshalb "stilllegen" kann/darf aber die aktuellen Regeln kenne ich nicht.
3) der Hauptgrund für diese Entscheidung war, dass ich keinen Wassereinbruch in den Kofferraum riskieren möchte, es muss also mit vorhandenen Öffnungen und ohne Dichtungen zu quälen ablaufen.
das sind zwei Paar Schuh
1) Kennzeichen Beleuchtung
die ist Pflicht und muss den geltenden Regeln entsprechen. Tauscht man das Original gegen etwas anderes aus, dann muss es eine ECE Kennzeichnung haben (in diesem Fall entsprechend ECE R48 6.8) und man braucht eine ABE oder Teilegutachten dafür.
Der (Knack)Punkt ist: es reicht nicht aus, dass die Leuchte den Anforderungen entspricht, sie muss eben auch dahingehend geprüft/bestätigt worden sein.
es ist wohl nahezu ausgeschlossen, dass man eine "China Leuchte" ohne Teilegutachten eingetragen bekommt. In grauer Vorzeit habe ich mal davon gehört, dass jemand sich selber als Hersteller erklärt und sich ein Teilegutachten erstellt hat und damit sozusagen mit seinem eigenen Blut unterschrieben hat, dass das Teil i.O. ist. Ich glaube(!) kaum, dass sowas heute noch möglich ist...
2) LEDs
hat die Kamera auch noch LEDs, dann ist das ein zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer und es gellten dieselben Bedingungen wie für 1)
will man sie mit Dauer-Plus betreiben wie ich (ich will weder eine Leuchte "anzapfen" noch ein Kabel durch den ganzen Wagen ziehen und "nur" bis zur 12V Dose im Kofferraum, Bild läuft per 2,4GHz Funk), dann hat man kaum eine Chance. Daher kommt für mich nur eine Kamera ohne LEDs in Frage, der "normale" Rückfahrscheinwerfer muss reichen).
3) die Kamera selber ist dem TÜV völlig wurscht. Naja fast, falls sie Teile vom Nummernschild verdecken sollte, sieht das wieder ganz anders aus.
und falls die Aufnahmen gespeichert werden, kommt der Datenschutz dazu. Das ist aber wirklich ein ganz anderes Thema und interessiert den TÜV wirklich nicht, bei der Rennleitung bin ich mir da aber nicht ganz so sicher?!?
so, das war jetzt der seriöse Teil
ich warte nämlich selber gerade auf meine Rückfahrkamera und das ist genau so eine Kennzeichenleuchte aus China.
1) mal gucken wie die "auffällt", meine Hoffnung ist, dass man da gar keinen Unterschied erkennen kann
2) es sind zwei Leuchten vorhanden (alleine deshalb habe ich ja selber ein Interesse daran, dass es halbwegs "symmetrisch" aussieht). Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Rennleitung den Wagen deshalb "stilllegen" kann/darf aber die aktuellen Regeln kenne ich nicht.
3) der Hauptgrund für diese Entscheidung war, dass ich keinen Wassereinbruch in den Kofferraum riskieren möchte, es muss also mit vorhandenen Öffnungen und ohne Dichtungen zu quälen ablaufen.