Farron
Dauergast
- 1.013
joerg69 schrieb:Gekauft und bezahlt wurden Android 8, 9 und 10.
Sehe ich komplett anders. Gekauft wurde ein Handy im IST-Zustand. Alles andere war ein bis jetzt nicht eingehaltenes Versprechen.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
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joerg69 schrieb:Gekauft und bezahlt wurden Android 8, 9 und 10.
Da:joerg69 schrieb:Auf der Website führt der Impressumslink ins Leere, alle bekannten Ansprechpartner wurden gefeuert, die SocialMedia-Kanäle sind (zumindest auf der Website) abgeklemmt, Ansprechpartner für Presse sind zwei Freie Mitarbeiter. Wo willst Du denn mit deinem Gerichtsurteil klingeln, wenn Du dann nach 12 Jahren Rechtsstreit „Recht bekommen“ hast? ;-)
joerg69 schrieb:Gekauft und bezahlt wurden Android 8, 9 und 10.
Wenn nichts weiter vertraglich vereinbart wurde, dann wurde ein Gerät mit einer "funktionierenden" Software gekauft (und bezahlt). Funktionsupdates für 2 Jahre und Sicherheitsupdates für 3 Jahre bereitstellen zu wollen, ist erst einmal eine freiwillige Mehrleistung seitens BQ. Ich bin kein Jurist, aber inwieweit hier ein Rechtsanspruch besteht, sei einmal dahingestellt. Wichtiger finde ich, dass Android One keine mir bekannten zeitlichen Vorgaben macht, wann ein bestimmtes Funktionsupdate erfolgen muss.joerg69 schrieb:Warum? Ich habe eine Leistung gekauft und bezahlt. Die wird gefälligst geliefert.
Leider ist es schon dein und unser aller Problem. Entweder können wir uns in Geduld üben oder handeln und vielleicht den Rechtsweg einschlagen. Letzteres könnte jedoch auch dazu führen, dass es unwirtschaftlich ist, dass Unternehmen weiterzuführen. Konsequenz wird dann die Insolvenz sein und damit haben wir auch alle nichts davon. Die einzig vernünftige Vorgehensweise ist es, keine Produkte des Unternehmens mehr zu kaufen, wenn das Vertrauen nicht mehr vorhanden ist.joerg69 schrieb:Das ist nicht mein Problem.
Das ist doch Quark. Wenn man ein Gerät mit dem AndroidOne-Siegel verkauft, dann ist das eine Zusage der zu diesem Zeitpunk gültigen AndroidOne-Versprechen.sonriab schrieb:Wenn nichts weiter vertraglich vereinbart wurde, dann wurde ein Gerät mit einer "funktionierenden" Software gekauft (und bezahlt). Funktionsupdates für 2 Jahre und Sicherheitsupdates für 3 Jahre bereitstellen zu wollen, ist erst einmal eine freiwillige Mehrleistung seitens BQ.
Ich leih mir 1000 Euro von dir, und wenn Du's wiederhaben willst, erkläre ich, Du müsstest dich da in Geduld üben — denn wenn ich dir die 1000 Euro zurückzahlen würde, hätte ich ja keine 1000 Euro mehr…sonriab schrieb:Letzteres könnte jedoch auch dazu führen, dass es unwirtschaftlich ist, dass Unternehmen weiterzuführen.
Nein. Die einzig vernünftige Vorgehensweise bei Vertragsbruch ist, sich den Schaden ersetzen zu lassen und DANN nie wieder was von denen zu kaufen.sonriab schrieb:Die einzig vernünftige Vorgehensweise ist es, keine Produkte des Unternehmens mehr zu kaufen, wenn das Vertrauen nicht mehr vorhanden ist.
Sie haben das Aquaris X2 als Android One Gerät beworben, ja und insofern könnte es sein, dass ein Mangel vorliegt. Es wurde jedoch kein genauer Zeitpunkt für die Auslieferung eines Updates auf das neue Major Release von Android gegeben, so dass nach meinem Verständnis nur bei einer expliziten Absage des Updates von einem Mangel ausgegangen werden könnte. Letzteres ist nicht erfolgt.joerg69 schrieb:Das ist doch Quark. Wenn man ein Gerät mit dem AndroidOne-Siegel verkauft, dann ist das eine Zusage der zu diesem Zeitpunk gültigen AndroidOne-Versprechen.
Ich werfe mich nicht davor. Du kannst gerne den Rechtsweg beschreiten oder aber einfach versuchen bei deinem Verkäufer einen Mangel anzuzeigen. Das ist vollkommen Dir überlassen. Da schließe ich mich wolder an, du kannst gerne davon berichten. Ich zeige nur auf, dass das in einer bestimmten Masse dazu führen wird, dass das Unternehmen insolvent werden und es dann auf jeden Fall nie Updates geben wird. Und ob sich für dich der Rechtsweg lohnt, musst du entscheiden. Ich für meinen Teil sehe die etwaigen Kosten eines Rechtstreits nicht im Verhältnis zum Nutzen und der dafür nötigen Zeit. Ich würde derzeit aber auch kein bq Gerät mehr kaufen. Und ob dir durch das bisher ausbleibende Update ein Schaden entstanden ist, ist auch wieder eine ganz andere Frage.joerg69 schrieb:Ich frage mich immer, warum Leute sich mit einer Marke identifizieren und bei jeder Sauerei schützend davor werfen müssen… Das ist eine Firma. Ich muss die nicht retten und nicht mögen, nicht unterstützen und nicht am Leben halten. Ich verlange eine Einhaltung der Zusagen. Und schon gar nicht muss ich still und brav akzeptieren, wenn sie mich ein 2. Mal um ein Upgrade besch…ubsen (Ich habe das X2 Pro leider schon gekauft, bevor klar wurde, dass beim X5+ gelogen wurde).
joerg69 schrieb:Ich frage mich immer, warum Leute sich mit einer Marke identifizieren und bei jeder Sauerei schützend davor werfen müssen…
Ich habe kein Android 10, sondern Android 9. Das ist ein Schaden.cosmic_child schrieb:Welchen Schaden hast du durch den mangelnden Update erfahren.. Das ist doch die Frage..
Ja. Ist doch auch letztlich egal. Wenn ich ein rotes Auto bestelle und ein grünes bekomme, dann ist das ein Mangel. Ich will alle Features von AndroidOne und Android 10 und keine Teilmenge davon.cosmic_child schrieb:Oder denkst du mit a10 hat das Handy wesentlich bessere Funktionen....
Das ist einfach sachlich falsch, egal, wie oft es wiederholt wird. „Verträge sind zu erfüllen“. Wenn ein Vertrag eine bestimmte Zusage enthält, so ist diese Zusage auch umzusetzen. Und die AndroidOne-Zertifizierung enthält klare Aussagen darüber, zu was BQ sich verpflichtet.melnik schrieb:@joerg69 Du hast ein Smartphone gekauft dass beim Kauf alle zugesicherten Eigenschaften hatte und Mangelfrei war, weitergehende Ansprüche hast du nicht.
Bitte tu doch dir, mir und der Diskussion einen Gefallen. Du musst ja nicht groß recherchieren. Bitte tipp doch einfach mal sowas wie „sind herstellerangaben verbindlich“ bei Google ein, und die wirst feststellen dass eine derartige Verbindlichkeit auch ohne Vertrag zustande kommen, weil man an Produkte nichts falsches oder irreführendes draufschreiben darf.melnik schrieb:@joerg69 begreif es doch. Du hast keinen Vertrag mit BQ. BQ hat, und hatte nie irgendwelche Verpflichtungen gegenüber dir. Und vorallem du hast keinen Schaden. Dein selektives und die Fakten ausblendendes Verhalten ist langsam lächerlich.
Das begründest du womit? Weil niemand von BQ bei dir eingeflogen ist und mit dir auf den Handykauf angestossen hat? Ich denke das lässt sich nicht so einfach beantworten, juristisch könnte das über mittelbare Rechtsgeschäfte, Erfüllungsgehilfen, einseitige Rechtsgeschäfte und sonstige Geisteskonstrukte der Juristen zustande kommen(oder eben nicht, darauf lege ich mich nicht fest).melnik schrieb:Du hast keinen Vertrag mit BQ.
Das ist aber abenteuerlich! Wenn du z.b. eine Festplatte mit erweiterter Herstellergarantie (z.b. 5 Jahre) und Restoreservice im Handel kaufst, hast du normalerweise auch keine direkte Geschäftgsbeziehung zum Hersteller und der Händler wird dich nach 2 Jahren an den Hersteller verweisen, da du dann keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem Händer hast (der hat seine 6 Monate Garantie und 18 Monate Gewährleistung "abgesessen"). Hat der Hersteller dann auch keine Verpflichtung dir gegenüber? Das würde all diese "pro" Deals zu einem echt schlechten Geschäft für den Endkunden machen.melnik schrieb:BQ hat, und hatte nie irgendwelche Verpflichtungen gegenüber dir.
nick4droid schrieb:@Hotze Auf dich hat die Welt ja echt gewartet ;-)