
mezzothunder
Erfahrenes Mitglied
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- Themenstarter
- #21
@Pandybaer Das was du hier beschreibst ist für § 5 UWG alles nicht einschlägig. Der BGH sagt klar, dass sowas massiv Einschränkendes ohne Interaktion (Hover/Linkklick) ersichtlich sein muss. Erst recht, wenn es personalisiert erscheint nach Login uvm. und "mit deinem Google Pixel 9 Pro". Das war mein letzter Versuch dir das zu erklären. Beschäftige dich mit dem Rechtstext und Urteilen oder lass es. Es hat seine Gründe, warum man sowas im UWG untersagt. Eben weil Leute sonst ggf. auch nicht wissen welche Info nun genau stimmt, die wirklich valide ist.
PS. Ich kann nun kein Probeabo mehr abschließen bzw. sehe dazu keine Möglichkeit mehr. Hat hier Google also etwas verändert?
PS. Ich kann nun kein Probeabo mehr abschließen bzw. sehe dazu keine Möglichkeit mehr. Hat hier Google also etwas verändert?
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