Cubelix
Fortgeschrittenes Mitglied
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Habs probiert, im darauf angezeigten Zahlungsdialog steht dann 21,99 Euro mtl ab heute.
Natürlich dann abgebrochen. Ist mir schlicht zu teuer.
Natürlich dann abgebrochen. Ist mir schlicht zu teuer.
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Ich hatte vorher das kostenlose Jahr auf dem Pixel 9 Pro XL, das aktuell bei mir ausgelaufen war, und habe jetzt mit der Methode ein weiteres Jahr kostenlos bekommen.Pandybaer schrieb:weil du es noch nicht hattest
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, muss mir angewöhnen, auch am Smartphone genauer zu lesen.schinge schrieb:Die anderen hier haben nur das 9er
Ja und ich habe ein Chromebook plus Gerät gekauft und hier funktioniert es nicht obwohl diese Geräte auch für ein 12monatiges Abo berechtigt sind. Da wurde gesagt, es würde nicht mit dem selben Google Konto funktionieren ??schinge schrieb:Ja, aber Du hast ja auch ein neues 10er und somit wieder Anspruch auf das Probe-Abo.
Anz schrieb:Ich hatte vorher das kostenlose Jahr auf dem Pixel 9 Pro XL, das aktuell bei mir ausgelaufen war, und habe jetzt mit der Methode ein weiteres Jahr kostenlos bekommen.
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Dein Google AI Pro-Abo ist abgelaufen |
| Das Google AI Pro-Abo, das du über Chromebook erhalten hast, ist abgelaufen. Du hast jetzt keinen Zugriff mehr auf die Gemini App in Pro* und Gemini in Gmail, Docs und mehr*. Außerdem ist der zusätzliche Speicherplatz für Google Drive, Gmail und Google Fotos nicht mehr für dich verfügbar. |
| Wenn du die Vorteile lieber behalten möchtest, kannst du Google One jederzeit erneut abonnieren. |
Ist natürlich relativ. Jetzt war im Januar '25 und neu > jaPandybaer schrieb:jetzt NEU ...
Nur ein weiteres personalisiertes Täuschungsbeispiel, was voll in § 5 UWG BGH (I ZR 260/14), OLG Hamburg (3 U 150/18), OLG Frankfurt (6 U 77/18, 2019 - hier beim OLG Frankfurt muss man das gesagte eben umgekehrt anwenden, was dann nicht erlaubt ist) usw. reinläuft.Cubelix schrieb:Das ist schon ziemlich daneben, besonders oben noch der Hinweis, schön auffällig, damit man erst gar nicht auf die Idee kommt, dass da was nicht stimmt.
Eben nicht. Es gibt im Internetrecht Regeln, was in welcher Form im Marketing angepriesen werden darf, damit es eben nicht die Nutzer täuscht, wie hier nun sicherlich bei tausenden Verbrauchern der Fall. Und wenn man dann im Unklaren ist, welcher Preis nun gilt: Die personalisierte werbliche Ansprache oder ein möglicherweise anderslautender kleiner Hinweis. Dann sagen die Gerichte durch die Bank weg: Der Nutzer darf darauf vertrauen, dass personalisierte, werbliche Ansprachen gelten und entsprechend der individuellen Ansprache vorabgeprüft sind. Wenn du anderer Meinung bist, solltest du schon Gesetze oder Urteile anführen, die dies stützten und nicht einfach was daher sagen.d-nogger schrieb:Es gilt immer und das absolut ausschließlich:
Auch das Kleingedruckte lesen und auch die Links wie z. B. Einschränkungen etc. anklicken und lesen.