Google lockt erneut für Pixel 9 Pro mit AI Pro Abo und bucht dann direkt ab?

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Habs probiert, im darauf angezeigten Zahlungsdialog steht dann 21,99 Euro mtl ab heute.

Natürlich dann abgebrochen. Ist mir schlicht zu teuer.
 
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@Anz das ist das Abo für das Pixel 10 was du da hast. Ist ja auch völlig okay, weil du es noch nicht hattest. Hier geht es um das Angebot für Pixel 9 für Leute, die schon mal das Abo bekommen haben und zum wiederholten mal versuchen das gleiche Abo noch mal zu buchen, weil sie Werbung bekommen haben. Bei dir steht ja auch drin dass die kostenlosen 12 Monate ab heute beginnen und ab nächstes Jahr erste Beitrag berechnet wird.
 
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Pandybaer schrieb:
weil du es noch nicht hattest
Ich hatte vorher das kostenlose Jahr auf dem Pixel 9 Pro XL, das aktuell bei mir ausgelaufen war, und habe jetzt mit der Methode ein weiteres Jahr kostenlos bekommen.
 
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Ja, aber Du hast ja auch ein neues 10er und somit wieder Anspruch auf das Probe-Abo. Die anderen hier haben nur das 9er und bekommen das Angebot nach dem Ablauf des Probe-Abos erneut angezeigt und da geht es dann ja nicht (weil sie kein neues Gerät haben und das alte nicht für ein zweites Probe-Jahr berechtigt ist).
 
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@Anz „Wie aus den übrigen Kommentaren ersichtlich ist, hast du zwischenzeitlich auch das Pixel 10 erworben. Dies scheint dir offenbar erneut die Berechtigung für ein neues 12-monatiges Probeabonnement verschafft zu haben
 
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Eben. Und bei Mezzothunder wie bei Cubelix steht und stand nahezu wortgetreu "Angebot für euer Pixel 9: Die ersten 12 Monate lau, dann kostets" Kann man auf beiden Screenshots so ablesen und in beiden Fällen ist es ja auch exakt so passiert. Sie hatten es bereits beide 12 Monate, würden ergo beide bei Neuabschluss ab jetzt den Zahlemann machen. Von daher ist der Fall doch eigentlich lange klar.
 
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schinge schrieb:
Die anderen hier haben nur das 9er
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, muss mir angewöhnen, auch am Smartphone genauer zu lesen. :1f60f:
 
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schinge schrieb:
Ja, aber Du hast ja auch ein neues 10er und somit wieder Anspruch auf das Probe-Abo.
Ja und ich habe ein Chromebook plus Gerät gekauft und hier funktioniert es nicht obwohl diese Geräte auch für ein 12monatiges Abo berechtigt sind. Da wurde gesagt, es würde nicht mit dem selben Google Konto funktionieren ??
Und bei @Anz funktioniert das mit dem selben Konto ?
 
Anz schrieb:
Ich hatte vorher das kostenlose Jahr auf dem Pixel 9 Pro XL, das aktuell bei mir ausgelaufen war, und habe jetzt mit der Methode ein weiteres Jahr kostenlos bekommen.

Jap bei mir genauso. Mit dem Pixel 10 gab es ein weiteres kostenloses Jahr dazu.
 
@Farron
Hast du es mal auf dem Chromebook probiert?
 
@schinge

Ja habe ich. Allerdings sieht Google One auf dem Chromebook etwas anders aus, den angesprochenen Menupunkt (nach Angeboten suchen) gibt es dort nicht.
Google hat mir diesen Post gesendet, der imho aber falsch ist

one_logo.png
Dein Google AI Pro-Abo ist abgelaufen​
Das Google AI Pro-Abo, das du über Chromebook erhalten hast, ist abgelaufen. Du hast jetzt keinen Zugriff mehr auf die Gemini App in Pro* und Gemini in Gmail, Docs und mehr*. Außerdem ist der zusätzliche Speicherplatz für Google Drive, Gmail und Google Fotos nicht mehr für dich verfügbar.
Wenn du die Vorteile lieber behalten möchtest, kannst du Google One jederzeit erneut abonnieren.

Denn das Probeabo vom September letzten Jahres war natürlich vom P9p aus aktiviert worden und nicht vom Chromebook, welches ich ja später gekauft habe.

Aber egal, ich bekomme es halt nicht ... dann eben nicht.
 
@Farron Wenn du das chromebook jetzt NEU gekauft hast dann kann das doch gar nicht abgelaufen sein. Einfach dem Support die Rechnung vorlegen
 
@Farron
Man muss da auch mal schauen, ob die Aktion für das Chromebook auf einen gewissen Zeitraum begrenzt war. Bei den 9er Pixeln muss das Abo ja spätestens bis zum 16.11.2025 aktiviert werden, bei der Pixel Watch gibts aber z.B. das 6-monatige Probe-Abo für FitBit Premium nur in den ersten 60 Tagen nach dem Watch-Aktivierungsdatum.
 
Pandybaer schrieb:
Ist natürlich relativ. Jetzt war im Januar '25 und neu > ja

@schinge

Zeit für das Abo habe (hätte) ich angeblich bis Januar '26. So ist es mir beim Kauf im Januar '25 angezeigt worden aber da lief natürlich noch das Abo des P9p.
 
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@Farron dann kontaktiere doch den Support und Schilder den, dass du das Abo gar nicht verbraucht haben könntest.
 
@Pandybaer

Scheinbar leichter gesagt als getan. Unter der Nr. 0800/7235105 nimmt Google keine Anrufe mehr entgegen und unter der Website support.google.com finde ich zum Abo keine Untersützung bzw. kein passendes Untermenü.
 
Einfach auf dem Pixel 9 nen neuen Google Account machen, in die Family Gruppe einladen - wieder 12 Monate kostenlos.
 
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Cubelix schrieb:
Das ist schon ziemlich daneben, besonders oben noch der Hinweis, schön auffällig, damit man erst gar nicht auf die Idee kommt, dass da was nicht stimmt.
Nur ein weiteres personalisiertes Täuschungsbeispiel, was voll in § 5 UWG BGH (I ZR 260/14), OLG Hamburg (3 U 150/18), OLG Frankfurt (6 U 77/18, 2019 - hier beim OLG Frankfurt muss man das gesagte eben umgekehrt anwenden, was dann nicht erlaubt ist) usw. reinläuft.
d-nogger schrieb:
Es gilt immer und das absolut ausschließlich:

Auch das Kleingedruckte lesen und auch die Links wie z. B. Einschränkungen etc. anklicken und lesen.
Eben nicht. Es gibt im Internetrecht Regeln, was in welcher Form im Marketing angepriesen werden darf, damit es eben nicht die Nutzer täuscht, wie hier nun sicherlich bei tausenden Verbrauchern der Fall. Und wenn man dann im Unklaren ist, welcher Preis nun gilt: Die personalisierte werbliche Ansprache oder ein möglicherweise anderslautender kleiner Hinweis. Dann sagen die Gerichte durch die Bank weg: Der Nutzer darf darauf vertrauen, dass personalisierte, werbliche Ansprachen gelten und entsprechend der individuellen Ansprache vorabgeprüft sind. Wenn du anderer Meinung bist, solltest du schon Gesetze oder Urteile anführen, die dies stützten und nicht einfach was daher sagen.

Jeder weiß in der heutigen Zeit kann man quasi gar nicht mehr alles immer lesen - manche Vertragswerke sind > 100 Seiten lang. Ja das entbehrt dann nicht davon, dass man auch mal Blödsinn unterschrieben hat und insbesondere für Geschäftskunden die als Kaufleute behandelt werden, gelten viele solcher Sicherheitsbarrieren nicht. Aber es ist durchaus richtig und gut im Sinne des Verbraucherschutzes, dass es Regeln gibt, dass man individuelle Werbeaussagen nicht auf anderen Seiten umkehren oder erheblich einschränken darf bzw. in der AGB bestimmte Regeln auch einfach ungültig sind. Völlig egal ob sie dort stehen oder nicht.

Übrigens ist das kein Wissen, was ich mir ausdenke. Sowas recherchiere ich. Ich lese mir die Gesetzestexte durch, ich schaue mir die Urteile an uvm. Es spielt keine Rolle ob man auf manches Thema so oder so kommt - wer nicht mit moderner Technik arbeitet, geht mit der Zeit. Ich weiß, dass da manches fehlerhaft ist, oh Wunder, selbst bei Menschen. Und ja hier und dort habe ich dagegen auch schon vor Gericht mit genau diesem Wissen gewonnen. Z.B. wenn ein Stromversorger eine Preiserhöhung macht, der Kunde eine Sonderkündigung ausspricht und der Versorger dann sagt: Ätsch keinen Neukundenbonus mehr. Gleiches übrigens für Insolvenzen, wie kürzlich entschieden. Hier gibt es genauso Rechtsprechung und Infos der Verbraucherzentrale, dass sowas nicht erlaubt ist - völlig egal was im Kleingedruckten zur Mindestlaufzeit steht. Warum? Weil sonst kann der Versorger einfach mit Preiserhöhungen sich den Bonus sparen und Vertragskonditionen einseitig abändern. Sowas wäre im Sinne der Verbraucher fatal und ich kann einfach nicht verstehen, warum man dies gut heißen sollte, dass diese Rechte nicht so Bestand halten.

Nochmal: Bei mir kam ein technischer Fehler bei der zweiten Seite und es wurde dann direkt das Abo abgeschlossen, ich konnte den Inhalt der Seite nur kurz sehen. Wenn dem aber anders gewesen wäre, wäre es immer noch falsch.

Und wenn kein Schaden mehr vorliegt, der kann mangels Zuständigkeit nach § 8 UWG bzw. vorliegender Schädigung nach § 9 Abs. 2 UWG nicht mehr vorgehen.
 
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Und dennoch stand trotz all der ganzen Chatgpt-Arbeit und all der Lamentiererei nun einmal auch bei dir bereits groß und breit, dass du nach 12 Monaten mit deinem ganz persönlichen P9p eben zahlst, siehe dein eigener Screenshot. Kann ich selbst von hier lesen.

Manchmal ist die Welt echt einfach. Man muss es sich nur eingestehen.
 
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