crisb2411 schrieb:
Ansonsten haben Sie ja noch eine Chance bevor die mich auszahlen müssen.
Sagt wer? Steht das so in den Garantiebedingungen? Falls ja, alles klar. Falls nein, müssen die gar nichts bzw. nur das, was eben in den Garantiebedingungen steht.
Die von dir angesprochene Wandlung bei mehrmaligen erfolglosen Reparaturversuchen bezieht sich nur auf die gesetzliche Gewährleistung, die du über den Verkäufer beanspruchst.
In deinem Fall handelt es sich aber um eine von dir selbst in Anspruch genommene Herstellergarantie und diese ist freiwillig, d.h. der Hersteller ist zu nichts verpflichtet, was er nicht selbst in den Garantiebedingungen festgeschrieben hat.