Nexus 7 Importgeräte - Garantie/Reperatur in Deutschland möglich?

Meins wurde gestern noch abgeholt. Wenn sich etwas ergibt, ich gehe nicht davon aus, melde ich mich wieder.

Statusupdate:
Repair Status: Repairing. Mal sehen, was passiert :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Meins ist heute bei Asus angekommen, wurde repariert und geht heute noch an mich zurück. Ich bin gespannt.

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So liebe Community,

mein geliebtes Nexus 7 ist endlich von Asus zurück. Ich hatte es ja eingeschickt, da der Display auf der linken Seite über den Rahmen am gucken war und Asus hat das Problem in den Griff bekommen. Laut dem Techniker handelt es sich dabei einfach einen unsaubaren Zusammenbau. 3 Tage war mein Gerät jetzt unterwegs. :)
 
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crisb2411 schrieb:
So liebe Community,

mein geliebtes Nexus 7 ist endlich von Asus zurück. Ich hatte es ja eingeschickt, da der Display auf der linken Seite über den Rahmen am gucken war und Asus hat das Problem in den Griff bekommen. Laut dem Techniker handelt es sich dabei einfach einen unsaubaren Zusammenbau. 3 Tage war mein Gerät jetzt unterwegs. :)

Glückwunsch. Mal sehen wie es bei mir wird. Neben dem Rand hat es auf der linken Seite noch geknirscht, wenn man es leicht runterdrückt und eine Schraube ist abgebrochen. (Wer auch immer das zusammengebaut hat, wusste nicht, dass nach "fest" "lose" kommt. ;) )
 
habt ihr zum einschicken nur die Seriennummer gebraucht? Oder braucht man da auch die Rechnung?
 
Ich habe es ohne Rechnung eingeschickt. Nur Seriennummer hat gereicht. Meins müsste Morgen wieder da sein. Repariert ist es und auf dem weg zurück.
 
Zitat Asus E-Mail:
Bitte füllen Sie den Lieferschein vollständig aus (siehe Dateianhang Lieferschein.pdf), und legen Sie diesen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs dem Gerät bei. Im Falle eines fehlenden Kaufbelegs behalten wir uns vor einen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Ich habe den Kaufbeleg vergessen. Wenn sie ihn wollen, schicke ich ihn nach. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages kostet 95€.
 
@ Dr. Horst: Rechnung sollte man schon dabei legen! Es könnte sonst sein das du 95€ zahlen musst.

@ Roger Mexico: Du bist aber mutig. Ich hoffe du hast die AGBs gelesen. Dort steht nämlich: "zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs dem Gerät bei. Im Falle eines fehlenden Kaufbelegs behalten wir uns vor einen Kostenvoranschlag zu erstellen."

Gesendet von meinem Nexus S mit Tapatalk 2
 
Hätte den kaufbeleg im Fall der Beanstandung auch nachgereicht. Hatte ihn bloß nicht zur Hand und wollte das Tab aber so schnell wie mõglich einsenden.


Edit: Gerade eben (Samstag morgen) hat der dhlmann mein Nexus 7 aus der Reparatur gebracht. Hat drei Tage gedauert und es scheint, als ob das Display repariert werden konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Update: Bei mir ist der Fehler mit der Erhöhung auf der linken Seite schon wieder aufgetaucht. Ich werde es direkt nochmal nach Asus einschicken!
 
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crisb2411 schrieb:
Update: Bei mir ist der Fehler mit der Erhöhung auf der linken Seite schon wieder aufgetaucht. Ich werde es direkt nochmal nach Asus einschicken!

:sad::sad::sad:

Naja, dann wird meins wohl nicht anders aussehen. Kann es aber erst nächsten Freitag in Augenschein nehmen, da im Urlaub.

Wann schickst du los ?
Ich hatte denen eine einwandfrei Fehlerbeschreibung mit Bildern und dem Hinweis, das Schrauben anziehen und Zusammendrücken nicht helfen!

Schade!

Goes like hell
 
So mein Nexus 7 geht morgen das 2te mal nach Asus. Gucken ob die das Problem diesmal in den Griff bekommen! Ansonsten haben Sie ja noch eine Chance bevor die mich auszahlen müssen. ;)
 
crisb2411 schrieb:
Ansonsten haben Sie ja noch eine Chance bevor die mich auszahlen müssen. ;)

Sagt wer? Steht das so in den Garantiebedingungen? Falls ja, alles klar. Falls nein, müssen die gar nichts bzw. nur das, was eben in den Garantiebedingungen steht.
Die von dir angesprochene Wandlung bei mehrmaligen erfolglosen Reparaturversuchen bezieht sich nur auf die gesetzliche Gewährleistung, die du über den Verkäufer beanspruchst.
In deinem Fall handelt es sich aber um eine von dir selbst in Anspruch genommene Herstellergarantie und diese ist freiwillig, d.h. der Hersteller ist zu nichts verpflichtet, was er nicht selbst in den Garantiebedingungen festgeschrieben hat.
 
Edit sagt ich hatte Unrecht. *klappe halt*
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaub du verwechselt da etwas. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gesetztliche Ansprüche hast du nur gegenüber deinem Verkäufer.
 
manuelc schrieb:
Und wenn man innerhalb der Gerätegarantie das Produkt drei mal mit gleichem Fehler einschickt und es nicht behoben werden konnte, kann man auf Wandlung bestehen oder von seinem Kaufvertrag zurücktreten.

Ist das deutsches Recht oder EU-Recht? Immerhin wurde das Produkt ja in GB erworben.
 
@ Cowcreamer: Muss ich manuelc recht geben. Bei Elektroartikeln ist die Garantie nicht freiwillig. Aber wir werden es ja sehen.

Gerät wird morgen wieder abgeholt und dann bin ich mal gespannt wann es wiederkommt und vor allem ob es repariert ist.
 
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Bingenberger schrieb:
Ist das deutsches Recht oder EU-Recht? Immerhin wurde das Produkt ja in GB erworben.

EU Recht - aber es wird natürlich kompliziert wenn man das Gerät von einem Händler hat der gar nicht ausserhalb UK verkauft. Versandkosten hin plus nochmal via Borderlinx zurück...
 
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crisb2411 schrieb:
Gerät wird morgen wieder abgeholt und dann bin ich mal gespannt wann es wiederkommt und vor allem ob es repariert ist.

da bin ich ja mal gespannt !!!

Goes like hell
 
otwinston schrieb:
EU Recht - aber es wird natürlich kompliziert wenn man das Gerät von einem Händler hat der gar nicht ausserhalb UK verkauft. Versandkosten hin plus nochmal via Borderlinx zurück...

Mein Händler verschickt außerhalb UK, von daher mache ich mir keine Sorgen.
 

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