Cowcreamer
Enthusiast
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NOchmal: mit EU-Recht hat es NICHTS zu tun, wenn die Ansprüche direkt bei Asus geltend gemacht werden, da es sich hier um die Herstellergarantie und somit um eine FREIWILLIGE Leistung handelt.
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Deerhunter schrieb:Hi,
ihr werft hier einige Dinge durcheinander - die Sachmängelhaftung (bis 2002: Gewährleistung), wie sie im BGB geregelt ist, hat in UK natürlich keine Auswirkung. Details zum Thema Garantie / Sachmängelhaftung (Gewährleistung) habe ich hier mal zusammengetragen: [OFFURL="https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/85157-bei-maengeln-garantie-oder-sachmaengelhaftung-gewaehrleistung.html"]https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/85157-bei-maengeln-garantie-oder-sachmaengelhaftung-gewaehrleistung.html[/OFFURL]
Es gibt zu dem Thema kein einheitliches "EU-Recht".
otwinston schrieb:Doch, die Richtlinie 1999/44/EG. Diese schreibt mind. 2 Jahre Gewährleistung mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten vor. Das BGB setzt diese Richtlinie in Deutschland um, in UK ist sie mit Sicherheit auch umgesetzt. Das heisst dass es im Detail wohl Unterschiede gibt, aber grundsätzlich hat man in der EU 2 Jahre Gewährleistung vom Händler.
src: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
Deerhunter schrieb:Ich kenne die Richtlinie berufsbedingt sehr gut - sie ist keine rechtsverbindliche Handlungsgrundlage für Händler/Endkunde, sondern eben eine Richtlinie für die Einzelstaaten, dass sind zwei paar Schuhe.
Einige Einzelstaaten der EU haben diese Richtlinie national umgesetzt und sind dabei z.T. sehr unterschiedlich vorgegangen. Maßgeblich ist immer das entsprechende Gesetz des Landes, in dem man kauft - bei uns in DE ist das mit der Novellierung des Schuldrechts in 2002 das BGB.
Die Fristen und verschiedenen Möglichkeiten, die das BGB hier vorsieht, ist in anderen Ländern - auch in UK - anders oder z.T. noch gar nicht geregelt.
...Waiting-[WB1] Wait for Material/Spare Parts
match-box schrieb:Bei mir noch ...
goes_like_hell schrieb:Bla bla bla Richtlinie bla bla bla Garantie bla bla bla ......
Wer will es wissen? Ist doch eine scheiss theoretische Diskussion.
Schick das Scheiss-Ding dahin, die werden es schon richten. Bis jetzt reagieren sie (Asus) ohne Zicken und auch sehr schnell!!!
...
Deerhunter schrieb:So lange Asus aus Kulanz "schnell reagiert", ist das alles kein Problem. Kommt das Nex7 erst einmal offiziell auf den deutschen Markt, kann(!) das sehr schnell anders aussehen - nicht umsonst fällt in solchen Fällen auch der Wiederverkaufswert selbst importierter Geräte häufig rapide.
crisb2411 schrieb:Was hat die weltweite Garantie mit Kulanz zu tun?
Deerhunter schrieb:Gibt es eine weltweite Garantie? Das sieht auf der Asus-Website anders aus.
crisb2411 schrieb:Asus bietet allgemein eine weltweite Garantie. ...
Mein G60 hatte damals auch eine Weltweite Garantie und auch hier gab es keine Probleme. Mal sehen wies mit dem N7 wird.Das Nex7 ist hier imho eher eine Ausnahme, da es eine Cooproduktion ist.
crisb2411 schrieb:Update: Bei mir ist der Fehler mit der Erhöhung auf der linken Seite schon wieder aufgetaucht. Ich werde es direkt nochmal nach Asus einschicken!