LG G8s AOD Problem?

HansDowntown schrieb:
ein schwarzes Bild auf höchster Helligkeit auch?

Ich hab es auch getestet. Habe ein schwarzer Bild bei Google gesucht und dann die Displayhelligkeit auf Maximum. Alles wunderbar.

HansDowntown schrieb:
Krass! Von wann sind eure?

Mein G8s ist laut der Seriennummer im Mai 2020 produziert worden.
 
Ich schließe mich an. Habs wie @Drago3110 gemacht. Das Bild heißt "Ich seh schwarz" und so war es dann auch. ;)
Ebenfalls Mai 20 gebaut.
 
Nochmal mit dem "ich seh schwarz" Bild getestet und tatsächlich doch bei beiden LGs komplett schwarz. Bei dem defekten allerdings löst sogar das Sidelight den AOD "Bug" aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
@HansDowntown : Dann mach doch ein Bild davon und wende Dich an LG, zwecks Reparatur oder Austausch. In meinen Augen die einzige Sinnvolle Lösung für dieses AOD-Problem.
 
@rantaplan
Bitte nicht. Es handelt sich um recht neue Geräte. Warum sollte man die/das reparieren lassen? Dann ist das Teil lange unterwegs und möglicherweise nachher immer noch nicht in Ordnung.

Gewährleistung beim Händler > Austausch gegen ein neues G8s ist da die einzig sinnvolle Lösung. Wozu gibt es die Verbraucherrechte?
 
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@KurtKnaller : Ich hatte doch geschrieben, zwecks Reparatur oder Austausch.

Mein letztes Problemkind wurde z.B. seitens LG ausgetauscht, muss man natürlich vorher kommunizieren. Was sinnvoller ist hängt halt auch davon ab wo man gekauft hat. Habe ich das Gerät von Amazon, würde ich mich natürlich direkt an Amazon wenden. Anders sieht es auch wenn das Gerät z.B. von einem privaten Verkäufer stammt. Aber lange warten würde ich halt nicht.
 
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@rantaplan
Machts nicht besser. Schade, dass man diese Sache immer wieder durchkauen muss.

Du kannst Dich natürlich an LG wenden. (Btw: Ich glaube, dass Du hier schon von Deinen Erfahrungen mit dem callcenter geschrieben hattest. Umso unverständlicher dieser Rat.) Also callcenter. Gelangweilte Leute mit Sch...Job. Anschl. sendest Du Dein fast neues Handy an den jeweiligen Subunternehmer. Der jetzige scheint einen schlechten Ruf zu haben. Dann wird das repariert oder eben auch nicht oder es ist anschl. sogar noch etwas anderes defekt. Oder Du bekommst ein Austauschgerät, das ist aber eher nicht üblich. Wieso sollte die Bastelbude neue G8s haben? Vielleicht refurbished - as good as new und so. Das Beste aber ist: Wer Deinem Rat folgt, begibt sich in die Position eines Bittstellers. Man hat nämlich schlicht keine Rechtsposition dieser Bastelbude gegenüber, ausgenommen die aus dem neuen Werkvertrag. Auch gg. LG nicht, denn bekannterweise ist Garantie eine freiwillige Leistung.

Warum keine Rechtsposition? Weil man man einen Vertrag mit dem Händler geschlossen hat und daraus folgend die gesetzliche Gewährleistung hat. Da kommt der Händler nicht ´raus, außer der Kunde hat vorher Deinen Rat gelesen und folgt dem Verkäufer, der natürlich sofort sagt: Müssen wir einsenden! Das versuchen sie oft.

Man hat in den ersten 6 Monaten das Recht auf Austausch des Gerätes und jetzt sage mir mal, wieso Du Dein fast neues Gerät unbedingt an LG@Bastelbude senden möchtest.

Informier´ Dich doch mal zum Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
 
@KurtKnaller : Ich kenne sehr gut den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, also versuche mir nichts zu unterstellen. Solange ich nicht weiß woher @HansDowntown sein Gerät hat und ob er überhaupt ein Anspruch auf Gewährleistung hat reichte mir der Hinweis auf "Reparatur oder Austausch". Was Du gerade mit meinem Kommentar machst ist, sagen wir mal so, Korinthenka.....

BTW: Es könnte ja sogar sein, dass er sein Gerät direkt bei LG gekauft hat. Was sagst Du dann? 😛
 
@rantaplan Es sind beides Geräte von Saturn, eines im Juni und eines im September gekauft. Natürlich werde ich mich, nach einer technischen Rücksprache mit dem LG Support bzgl. Gewährleistung an den Händler Saturn wenden 😇
 
@rantaplan
Merkt man aber gar nicht. ;) Warum dann der in die Irre führende Rat?

Ich gehe bei einem Handy von Sept.20 vom Normalfall aus. Also irgendwo neu gekauft mit Rechnung. Meinetwegen sogar LG, dann auch keine Reparatur, sondern Umtausch.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@HansDowntown
Deine Antwort ist zwar geradezu salomonisch, aber: Spar Dir das callcenter doch. Die haben doch mit Deinem Anspruch aus der Sachmängelhaftung nix zu tun. Geh direkt zu Saturn und besteh´ auf Austausch. Schneller bekommst Du das Problem nicht gelöst.

Viel Glück und lass´ mal hören, ob es geklappt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
@KurtKnaller

Einfach nur um abzuklären ob es nicht doch eine "einfache" Lösung hierfür gibt. Ist ja nur eine Sache von wenigen Stunden, selbst mit Werksreset. Wer weiß was dann ein anderes G8s für defekte hat...

Bei dem vom Juni hebt sich ohnehin das rückwärtige Glaspanel...
 
@HansDowntown
Oje, Du hast aber Pech. Ist das ein weißes oder ein schwarzes mit dem abstehenden Glaspanel? Das gehört aber dann ohnehin umgetauscht.
Klar, das nächste kann auch Fehler haben. Aber gehen wir erstmal davon aus, das Ihr beim nächsten Mal Glück habt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@KurtKnaller schwarz, ist auch "nur" ganz wenig...aber solche Probleme werden über die Nutzungsdauer ja oft schlimmer.

Am Ende hat jeder Hersteller immer irgendwelche Mängel. Und solange mein LG nicht explodiert bzw. brennt... (Kleine Anspielung auf Samsung...)
Preis/Leistung ist auf alle Fälle aktuell beim G8s unschlagbar insofern man kein Chinahandy möchte
 
Ok, es schien am Anfang so, als wären die weißen eher betroffen. War wohl Zufall.

Und ja: Wenn der Kleber nicht mehr klebt, wird es sich über kurz oder lang ganz lösen. Wasserdicht ist es jetzt wahrscheinlich schon nicht mehr. Ich frage mich, ob die schlechten Kleber benutzt haben oder die Rückseite nicht ganz passt und unter Spannung steht. Bis jetzt ist es bei mir noch in Ordnung.

Ja, leider ist das heute so. Kein Wunder. Vor Jahren hätte man es nicht für möglich gehalten, dass jedes Jahr ein neues (teureres) Modell auf den Markt geworfen wird und die teuren Geräte nur 2-3 Jahre Updates erhalten. Ist doch klar, dass so niemals ein Gerät zu Ende entwickelt wird.
 
HansDowntown schrieb:
@rantaplan Es sind beides Geräte von Saturn, eines im Juni und eines im September gekauft. Natürlich werde ich mich, nach einer technischen Rücksprache mit dem LG Support bzgl. Gewährleistung an den Händler Saturn wenden 😇
Dann hat sich ja alles geklärt. Ich hoffe Saturn macht jetzt keine Probleme. Bei meinem V30 hatte sich der Händler anfangs geweigert es zurück zu nehmen. Der LG Support hat mir beim V30 aber insofern geholfen als dass er mir bestätigt hat, dass das V30 keine Full-HD Aufnahme mit 60fps unterstützt. Mit diesem vom Hersteller bestätigten Mangel konnte ich das V30 dann beim Händler zurück geben.

Ein Versuch über den LG Support würde ich grundsätzlich nie ausschließen, insbesondere wenn der Händler zickt. Zwar habe ich in letzter Zeit ein paar schlechte Erfahrungen gemacht, aber auch ein paar gute. So wurde mir seitens LG schon ein Gerät im Rahmen der Garantie ausgetauscht, sogar gegen ein neueres Modell. Quasi ein kostenloses Upgrade. Dies war mir natürlich recht, zumal der Händler bei dem ich das Gerät ursprünglich gekauft hatte mangels Verfügbarkeit mir nur eine Gutschrift angeboten hat, von deren Höhe ich mir aber zu diesem Zeitpunkt kein gleichwertiges Gerät hätte kaufen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
@rantaplan
Du hattest ja in Deiner ersten Version geschrieben: "Bei meinem V30 hatte sich der Händler anfangs geweigert es zurück zu nehmen, da ich es bereits länger als zwei Wochen hatte." Daraufhin hattest Du Dich offenbar an den LG-Support gewandt.

Das ist ein typischer Verlauf eine Reklamationsfalls innerhalb der ersten 6 Monate. Der Händler verweigert - gesetzwidrig - den Umtausch und der nicht informierte Kunde - in diesem Fall Du - lässt sich abwimmeln, obwohl bis zum Ende der ersten 6 Monate rechtlich davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorhanden war - der Händler also in der Haftung steht.

Weiter schreibst Du: "Ein Versuch über den LG Support würde ich grundsätzlich nie ausschließen, insbesondere wenn der Händler zickt." Der Händler kann zicken, soviel er will. Wenn Du informiert bist und am besten einen Zeugen dabei hast, verlangst Du den Vorgesetzten und beharrst auf Deinen gesetzlich zugesicherten Verbraucherschutzrechten. Insofern kannst Du Dich gerne in einer solchen Situation an den LG-Support wenden, aber bitte rate das keinen anderen Leuten. LG ist keine Vertragspartei und insofern auch nicht in der Haftung!

Noch etwas anderes: Wir sind hier deutlich unterschiedlicher Meinung. Ich möchte Dich nur ausdrücklich bitten, das nicht weiterhin auf die persönliche Ebene zu ziehen. Dazu gehört " Korinthenka..... " ebenso wie die Bemerkungen über "Woche der Pedanten" im Nachbarthread.
 
@KurtKnaller : Beim V30 habe ich mich erst an den LG Support gewandt. Alleine um überhaupt herauszufinden, ob es ein Problem ist was alle V30 betrifft. Sonst hätte ich es nämlich umgetauscht statt es zurückzugeben, da ich eigentlich ganz zufrieden damit bin. Nachdem ich dann ärger mit dem Händler hatte, hat mir LG dieses Problem nochmal extra bestätigt. Vorher gab es nur eine indirekte Bestätigung seitens der Werkstatt, nach dem Motto: Ware entspricht den Spezifikationen.

Aber mal ehrlich, was soll diese Diskussion bez. an wen ich mich zuerst gewandt habe jetzt?

Und wenn ein Händler zickt hilft Dir auch ein Zeuge oder ein Jurastudium wenig, dann landet es vor Gericht. Kostet Zeit, Nerven und evtl. auch Geld. Da ist mir eine alternative Lösung über die Garantie von LG dann doch lieber, geht schneller und spart nerven. Aber dass siehst Du wohl anders. Du bist so verbohrt sich bloß nicht (zuerst) an LG zu wenden, dass Du dann gegen den Händler prozessierst?

Die Woche der Pedanten war im anderen Thread klar ironisch gekennzeichnet, Ich finde es halt etwas schade jemanden zu kritisieren nur weil er alle Wörter klein schreibt, aber Du bist wirklich pedantisch. Du kannst nicht damit leben, dass jemand nicht auf Teufel komm raus auf sein Recht gegenüber dem Händler besteht, oder es zuerst über den Hersteller versucht? Es war ja OK, dass Du auf die (evtl. vorhandene) Gewährleistung hinweist. Ich habe aber das Gefühl Du unterstellst mir ich hätte davon abgeraten sich an den Händler zu wenden und wollte alle hier ganz gemein in die Irre leiten (was ja zum Glück dank Deinem beherzten Intervenieren nicht geklappt hat). 😉

Und jetzt habe ich keine Lust mehr mit Dir zu Diskutieren, Deinen Standpunkt zu Deinen Rechten kennen ja jetzt wirklich alle. Und alle wissen jetzt, dass Sie sich natürlich auch an den Händler wenden und ihre Gewährleistung in Anspruch nehmen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
rantaplan schrieb:
@KurtKnaller :...
Und wenn ein Händler zickt hilft Dir auch ein Zeuge oder ein Jurastudium wenig, dann landet es vor Gericht. Kostet Zeit, Nerven und evtl. auch Geld. Da ist mir eine alternative Lösung über die Garantie von LG dann doch lieber, geht schneller und spart nerven. Aber dass siehst Du wohl anders. Du bist so verbohrt sich bloß nicht (zuerst) an LG zu wenden, dass Du dann gegen den Händler prozessierst?
Gratuliere! Die nächsten Fake News garniert mit einer kleinen Beleidigung. Du bleibst Dir ja treu. Immerhin.

Wenn der Händler zickt und man sich ein bisschen informiert hat, wie man sich dagegen wehren kann, dann kann es bei Ansprüchen innerhalb der ersten 6 Monate nicht zum Prozeß kommen, weil die rechtliche Regelung völlig eindeutig ist. Kein Händler riskiert einen Prozeß, den er 100% verlieren wird. Kein Anwalt übernimmt einen solchen Fall.

Zeit, Nerven und Geld? Ja, Defekte an neuer Ware nerven. Reklamationen kosten Zeit, egal wo. Beim Gang über den Händler minimiert man das aber am ehesten, weil man geschützt ist.

Kosten? Nein. Du kannst dem Händler übrigens sogar die Fahrt zu ihm in Rechung stellen. Falls Du ihm schreiben und ihn in Verzug setzen musst, kannst Du auch dafür die Kosten geltend machen.

Wenn Du dem Service-Mitarbeiter oder seinem Vorgesetzten höflich mitteilst, dass Du die §§ 437 u. 439 BGB kennst, wirst Du das neue Gerät bekommen, sofern vorrätig. Er darf Dein Gerät natürlich in Augenschein nehmen.

Noch mehr Fake News: Die alternative Lösung über LG geht schneller? Nein, sicher nicht. Und sie kostet Dich den Versand. Und wie Du in unserem Forum hier mehrfach lesen konntest, braucht die Bastelbude manchmal Wochen und das Gerät ist hin und wieder immer noch defekt. Vom Charme, ein neues Gerät erstanden und dann ein repariertes Gerät zu besitzen, mal ganz abgesehen.

Natürlich akzeptiere ich aber, wenn Du Dich lieber zum Bittsteller machst und auf Deine Rechte verzichtest.

Jedoch: Für andere User die Sachlage falsch darzustellen, das finde ich halt nicht korrekt. Gesetzliche Rechte in Anspruch zu nehmen und notfalls durchzusetzen, ist sicher nicht verbohrt. Nie.

Hier hat ein Rechtsanwalt die Thematik einmal gut zusammengefasst. Vielleicht liest Du Dich mal ein.
 
Meine letzte Erfahrung mit Reklamation bei Saturn war sehr gut. Ich habe den Kassenzettel vorgezeigt und nach einigem Warten ein neues Gerät erhalten. Der Weg über den hergestellt Habenden ist meiner Erfahrung nach langwierig und meist unnötig. Soviel ich weiß, muß man diesen Weg nur gehen, wenn der hergestellt Habende eine längere Garantie bietet als der verkauft Habende und man diese Frist tatsächlich benötigt. Also: Auto läuft sechs Monate problemlos, Klimaanlage nach 23 Monaten kaputt, Hersteller*innengarantie 24 Monate, dann an hergestellt Habenden wenden.
 
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Der hergestellt Habende vs. den verkauft Habenden 🥳
 
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