Klage gegen Vodafone, Telekom und Telefónica – Verstoß gegen DSGVO

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Kundendaten: Klage gegen Vodafone, Telekom und Telefónica

Stand: 21.07.2022 13:39 Uhr
Die Verbraucherzentrale NRW hat drei Mobilfunkanbieter verklagt.
Der Vorwurf: Die Konzerne würden ungefragt die Daten unbescholtener Kunden an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben.
...

Auch Positivdaten enthalten schützenswerte Informationen

Als Positivdaten werden Informationen bezeichnet, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten beinhalten. Häufig ist Gegenstand der übermittelten Positivdaten, wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde. Die betroffene Person hat sich dabei nichts zuschulden kommen lassen. Das unterscheidet Positivdaten von sogenannten Negativdaten, wie zum Beispiel der Information darüber, dass eine Rechnung nicht bezahlt wurde.

Trotzdem enthalten auch Positivdaten schützenswerte Informationen. "Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher:innen kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden", erklärt Schuldzinski. "Eine Person, die mehrere Mobilfunkverträge hat oder diese häufig wechselt, gilt unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhält deswegen keinen Vertrag, auch wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt worden sind."
 
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