WLAN - Teilhabe meiner Nachbarin - bringt das irgendwelche Nachteile für mich

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say_hello

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hallo u. guten Tag liebe Gemeinde,


die WLAN - Teilhabe meiner Nachbarin - bringt das irgendwelche Nachteile für mich

ich habe meiner Nachbarin erlaubt über meine Fritzbox zu surfen - also ins WLAN zu kommen.


Letzte Woche sagte sie dass sie auch ihr HANDY auf meine Box eingestellt hat.
Neuerdings will sie auch Whatsapp-Telefonate führen - -

FRAGE macht sie das denn dann auch über meine Box!?

Kostet das - oder andrer in anspruch genommene Dienste denn etwas für mich?


Freue mich über Tipps u. infos

Danke schon jetzt!
 
Ja, das läuft auch über Deine Box und nein, es fallen keine Kosten an.
Ich würde dennoch niemanden in mein Wlan lassen, weil einem das ziemliche Probleme machen kann, wenn der oder die jenige zb Filesharing betreibt, denn abgemahnt würdest erstmal Du und Du musst dann beweisen, dass Du es nicht warst.
Ich will Deiner Nachbarin nichts unterstellen, sondern nur auf die sg Störerhaftung hinweisen, durch die erstmal Du für ihr Verhalten haftest.
 
Das mit der Störerhaftung ist nicht so wild:
BMWi - Mehr Rechtssicherheit bei WLAN
Du kannst deine Nachbarin eine Erklärung unterschreiben lassen, wie das Ministerium angibt.

Außerdem hat eine Fritzbox normalerweise die Möglichkeit, ein zweites WLAN Gastnetz zu betreiben. Das würde ich UNBEDINGT für die Nachbarin nutzen (statt des normalen WLAN), damit sie absolut keine Möglichkeit hat, in dein eigenes Netzwerk mit deinen persönlichen Daten zu kommen.
 
Wenn über das Internet (gleich wie die Verbindung dorthin aufgebaut ist / wird) Gespräche (gleich ob nun über Skype, Teamspeak, What's-App, SIP, VoIP usw.) geführt werden, dann verursacht das grundsätzlich nur einmal Traffic. Sofern der Traffic nicht nach der Menge, sondern eben pauschal abgerechnet wird, ist es daher unerheblich, ob da etwas mehr oder weniger anfällt. Erst dann, wenn vom Internet "hinaus", also in ein Fest- oder Mobilfunknetz, angerufen werden soll, ist ein entsprechender Anbieter, und bei diesem ein Konto mit einer Zahlungsart / einem Guthaben, erforderlich. Die Nutzung eines solchen Anbieters usw. hat aber nichts mit dem benutzten Internetzugang zu tun, betrifft Dich also nur dann, wenn es Dein Konto ist, das da genutzt wird.

Die rechtlichen Fragen rund um das Teilen des eigenen Internetzuganges wurden ja schon angeschnitten.

Dass Deine Nachbarin Dich über ihre Absichten informiert, ist schon mal eine Geste der Offenheit, sollte aber nicht zur Unachtsamkeit betreffend die rechtliche Seite aber auch der Absicherung des eigenen Netzwerkes verleiten, denn schließlich kann die ja auch mal Besuch haben usw.
 
Wenn Deine Nachbarin bereit ist einmalig rund 20 € für einen "eigenen" Router zu investieren, kannst Du ihr vielleicht hiermit weiterhelfen: Häufige Fragen › freifunk.net. Damit bist Du auf der sicheren Seite und tust noch etwas gutes für die Mennschheit ;-)
 

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