Neue Regierung, neues Glück? Oder was?

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Der Spiegel hätte das Gutachten auch nicht bekommen dürfen. Er hatte genug Zeit, um das Dokument durchzuarbeiten und selektiv auszuwerten. Gestört hat es die Behörde nicht, denn es wurden innerhalb der 5 Tage keine Maßnahmen gegen den Spiegel eingeleitet. Zumindest ist nichts bekannt.
Damit war die Einstufung nur noch Makulatur.
 
Nein, ist sie nicht. Nur weil die Behörde nichts dagegen unternimmt, ändert sich die Geheimhaltungsstufe nicht.

Das ja das gleiche, wenn du n Diebstahl machst. Auch wenn er nicht gemeldet oder angezeigt wird, bleibt es trotzdem ein Diebstahl.

Zum anderen ist es was völlig anderes, wenn der Spiegel es bekommt, aber nicht das ganze Dokument veröffentlich, sondern vllt nur unkritische Teile darauß zitiert, oder wie Cicero hier das ganze Dokument zum Download anbietet.
 
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Cowcreamer schrieb:
...
Tja, da liegst du leider falsch.
VS-NfD ist eine von 4 Geheimhaltungsstufen für Behörden.
Du hast Recht mit den Geheimhaltungsstufen.
Aber *VS" ist nicht als "Geheim" eingestuft, da braucht's eine extra
Überprüfung.
 
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Der Bericht ist aber VS-NfD und damit unterliegt er der in dem von mir verlinkten Merkblatt aufgeführten Geheimhaltungspflicht.
 
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Das ist ein typisches Beispiel für schwachsinnige Bürokratie in Deutschland.
Wer etwas geheim hält hat etwas zu verbergen.
Spätestens vor Gericht käme es ohnehin an die Öffentlichkeit.
Man könnte jede Menge Beamte in Deutschland einsparen, den "Verlust" würde niemand bemerken.
 
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Das ist ein typisches Beispiel für völlig substanzloses Stammtischgeschwafel.
 
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Cowcreamer schrieb:
Der Bericht ist aber VS-NfD und damit unterliegt er der in dem von mir verlinkten Merkblatt aufgeführten Geheimhaltungspflicht.
Es ist die niedrigste Stufe der Geheimhaltungspflicht, aber nicht Geheim oder Streng Geheim.
Warum hatte der Spiegel Akteneinsicht?
Müsste "Der Spiegel" dann nicht wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht angeklagt werden, oder Mitarbeiter, die den Bericht weiter gaben?
Auch Nius gibt nun seinen "Senf" dazu und kommentiert.


https://www.nius.de/politik/news/ve...em_pwjIMsXiyAjRyBZJchYR6A#manyvqf8b9px15gbq3p
 
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pithein schrieb:
Es ist die niedrigste Stufe der Geheimhaltungspflicht, aber nicht Geheim oder Streng Geheim.
Es ist EGAL ob es die niedrigste Stufe ist. Es ist bleibt deswegen trotzdem geheim.

Das Gesetz ist hier absolut EINDEUTIG, da gibt es NICHTS zu interpretieren.

Da, nochmal besser aufgelistet für dich:

§ 2 BTGO1980Anl 3 - Einzelnorm

Selbstverständlich haben die 3 anderen Grade eine schwerere Gewichtung. Das wird auch niemand abstreiten. Aber die Unterteilung gibts nicht umsonst. Einfach mal akzeptieren wie es ist.
 
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@Otandis_Isunos
Die Geheimhaltungsstufen sind mir bekannt.
Aber Du schreibst nichts über die Verletzung durch den Spiegel, Nius oder Mitarbeiter.
 
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Ja zu der Verletzung sag ich auch nichts. Darum ging es aber hier auch gar nicht in erster Linie.
 
@prx

Was ist mit den Mitarbeitern, die den Bericht an den Spiegel weiter gegeben haben?
 
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kingoftf schrieb:
BW zur stärksten Armee Europas
Es gäbe weitaus wichtigere Probleme zu lösen, die Infrastruktur ist veraltet und marode, das Bildungssystem muss deutlich verbessert werden.
 
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200 Mrd pro Jahr fürs Militär, die folgenden Generationen werden sich angesichts des Schuldenbergs freuen, aber halt, das ist ja Sondervermögen, keinesfalls Schulden, puhh, Glück gehabt.
 

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Wenn man nur die Überschriften liest, ist das wirklich merkwürdig, dass ist korrekt.

Allerdings ist gemeint: Einfach das gesamte Gutachten zu veröffentlichen ist leichtfertig. Was Inhaltlich gemeint ist: Der Verfassungsschutz hätte es veröffentlichen sollen (Meldung vom 04.05.2025), aber in Auszügen, mit den wichtigsten Daten.

Also ist das einzige was polarisiert die Überschrift.

Und nur die sieht man , wenn man nicht bereit ist, Geld für den ganzen Artikel zu bezahlen.
 
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Otandis_Isunos schrieb:
Und nur die sieht man , wenn man nicht bereit ist, Geld für den ganzen Artikel zu bezahlen.
Es liegt in der Verantwortung der Redaktion, diese Problematik bei der Wahl der Überschriften zu berücksichtigen.

Der Teaser macht das deutlich:
Auch wenn die Öffentlichkeit erfahren soll, warum der Geheimdienst die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat – so geht das nicht.
Also wäre sowas in dieser Art angebracht gewesen:
Es ist leichtfertig, das Gutachten des Verfassungsschutzes in dieser Form zu veröffentlichen
Beiträge automatisch zusammengeführt:

OT: Eine aufgrund der automatisierten Umsetzung von Artikeln von Print zu Online abgebrochene Überschrift:
an öffentlichen Orten verbieten
In der Online-Übersicht gab es nur den Spoiler-Titel zu sehen. :)
 
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Hätte, könnte, sollte, dürfte, würde. Bla bla. Wir alle Wissen, dass Clickbait Überschriften nun mal ankommen.

Haben wir doch seit der Facebook-Ära gelernt.

Ansonsten -> Beschwerde an die Zeitung, damit du deinen Seelenfrieden hast.

Auf der anderen Seite machen es die Poster auf Social Media auch nicht besser. Sie posten einfach nur 2 Screenshots und das wars. Ohne neutral darauf einzugehen. Das ist genauso dumm.
 
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