Moin, wessen Knox Status wie bei mir nicht mehr auf "0" steht hat eine Chance das Gerät kostenlos reparieren zu lassen. Allerdings nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf. Stichwort: Gewährleistung! In den ersten sechs Monaten gilt, dass der Händler nachweisen muss, dass der Fehler nicht bereits vor dem Kauf vorlag. Und das kann weder der Händler, noch Samsung. ( vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unser autorisierter Servicepartner hat das Gerät überprüft und dabei einen Fremdeingriff in der Original Software festgestellt, der nicht unseren Garantiebedingungen unterliegt.
Daher müssen wir dem Kostenvoranschlag von unserem Servicepartner zustimmen.
Unsere Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte dem folgendem Link:
http://de.samsung.com/de/support/garantiebedingungen.aspx.
Wie letztendlich der Schaden an dem Gerät entstanden ist, können wir nicht nachvollziehen. Unser autorisierter Servicepartner stellt lediglich den IST- Zustand des Gerätes fest.
Ein Schadensfoto haben wir nochmals dieser Nachricht beigefügt.
Leider können wir Ihnen hier keine andere Entscheidung mitteilen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern erneut an uns wenden.)
Daraufhin war mein Verkäufer so nett die Kosten zu über nehmen. ( angesichts der diffusen Lage wer nun ursächlich für die Fremdsoftware verantwortlich ist und um lange Wartezeiten zu vermeiden, haben wir uns entschieden die Reparatur auf unsere Kosten ausführen zu lassen.
Die Reparaturwerkstatt ist heute darüber informiert worden und ersetzt gemäß dem KVA die Hauptplatine um eine einwandfreie Funktion wiederherzustellen.
Sobald ihr Gerät wieder bei uns im Markt ist erhalten Sie eine Benachrichtigung.)
Heute war es dann soweit, hab mein S5 wieder bekommen. (
Sehr geehrter Kunde, Ihr Gerät ist abholbereit. 0,00 Euro abzgl. event. geleisteter Anzahlung. Auftrag nicht vergessen!)
