Mag ja sein, dass der Vorgang des Bootloader unlocks irgendwo im Gerät mit einem Zähler oder flag gelogged wird, aber die pauschale Behauptung, dass damit die Garantie komplett erlischt kann so nicht unwidersprochen bleiben.
Zeigen sich nach einiger Zeit an dem Gerät Fehler, die nichts mit der Software zu tun haben - zb Materialfehler, Dichtigkeitsprobleme, Display-Effekte, Akku-Probleme, Stecker-Kontaktprobleme - so kann der Hersteller nicht mit Hinweis auf die Tatsache, dass der Nutzer sich an der Software zu schaffen gemacht hat, aus seinen gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung entlassen werden.
Nur wenn der begründete Verdacht besteht, dass der reklamierte Fehler ursächlich mit der Manipulation an der Software im Zusammenhang stehen könnte, besteht die Möglichkeit, dass der Hersteller die Gewährleistungsübernahme berechtigt verweigert.