Kamera des Galaxy S23 Ultra klappert

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Jimmy2 schrieb:
Kamera tauschen - und ja ich war bereits für ein "weniger klappern" 125€ zu bezahlen.
sie hätte eben nicht weniger geklappert.
Daher kein Tausch.

Jimmy2 schrieb:
Samsungs Verständnis diese "smart repair" ist offensichtich anders und zwar "schicken Sie uns das Gerät ein, wir sagen Ihnen dann ob es was zu reparieren gibt, oder nicht"
genau so ist es.
Jimmy2 schrieb:
Tut uns leid, dass Sie dabei ihr altes Gerät verwenden müssen... ach das haben Sie verkauft, ja das tut uns aber jetzt wirklich leid"
ist eben deine Entscheidung, Samsung muss dir natürlich kein Ersatzgerät stellen.

Jimmy2 schrieb:
Leider wird dieses Service Portal aber anders dargestellt: man wählt die Reparatur aus, bekommt einen Preis gesagt und beauftragt diese Reparatur dann. Wo stand dort "wir tauschen nur, wenn wir es als Defekt anerkennen"
du bekommst einen Festpreis für deinen Auftrag.
Wenn sich aber eine andere oder keine Reparatur als nötig heraus stellt bekommst du eben eine entsprechende Rückmeldung.

Wo das steht?
Hier in den FAQ.
Smart Repair Service | Samsung Deutschland
1748550019424.png

Jimmy2 schrieb:
Das ist immer noch kein Vergleich und wird es nie sein.
 
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nochmals: es kam KEINE Rückmeldung und es wurde keine Vorschlag gemacht!

Die Nutzlosigkeit kann man sich per disclaimer ausschliessen lassen, genau deshalb gibt's unser Rechtssystem!

Der Ölwechsel, Wechsel Servopumpe etc. ist ganz klar vergleichbar, nur weil du hier was behauptestst wird es nicht wahr! USB-C ist vorrangig für Daten - basta!
 
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Jimmy2 schrieb:
nur weil du hier was behauptestst wird es nicht wahr! USB-C ist vorrangig für Daten - basta!
du gibst wirklich nicht auf 🍿 :rolleyes2:
 
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Weil der Ölwechsel vergleich genau passt, weil es fast sicher mit einer neuen Kamera weniger klappern würde und weil ich bereit war dafür 125€ zu bezahlen, Samsung das aber nicht macht. Gründe sind Verschwörgungstheorie aber so ganz abwegig sind sie nicht!
 
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@Jimmy2
doch, komplett abwegig.
Hat Samsung bereits auf den Brief vom Anwalt reagiert?
 
@maik005
Er hat doch keinen! 😂
 
@Jimmy2
Nochmal - Du hast da einen Denkfehler:
  1. Samsung unterbreitet uns allen ein allgemeines, unverbindliches Angebot "Samsung repariert die Kamera" auf ihrer Webseite.
  2. Jimmy2 findet das Angebot toll und möchte es in Anspruch nehmen - dadurch kommt es aber noch zu keinem Vertragsabschluss, da ein unverbindliches Angebot keine Willenserklärung darstellt.
  3. Aber Samsung sagt, "Hey, Jimmy2 schick dein Gerät doch zu uns ein, wir prüfen es", immer noch kein Vertragsabschluss!
  4. Samsung erhält von Jimmy2 das Gerät zur Prüfung und Samsung stellt dann fest, dass es ja gar nicht kaputt ist und teilt das Jimmy2 mit. Es kommt also immer noch zu keinem Vertrag. Aber auch erst jetzt könnte frühestens ein Vertrag zustande kommen, wenn Samsung diesem zugestimmt hätte, haben sie aber nicht, das ist ihr Recht, auch wenn's dem Jimmy2 nicht passt. Du hast einfach keinen Anspruch darauf, dass Samsung deinen Auftrag annimmt. Punkt, Aus, Fertig!
 
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Also ich finde es eigentlich sehr positiv, dass Samsung eine unnötige Reparatur nicht macht und dir nicht einfach das Geld aus der Tasche zieht. Spricht für eine gute Firmenpolitik.
 
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Und täglich grüßt der Klapperstorch
 
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@ElemenTzz

"Murmeltier"
 
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@Jimmy2
hast du die doch recht kurzen AGB mal gelesen?

AGB Smart Repair | Samsung DE | Samsung Deutschland

5 Vertragsschluss bei entgeltlicher Reparatur
5.1 Mit der Beschreibung unserer Reparaturservices, der Abfrage der Art des Schadens, des ausgewählten Reparaturpakets, der ausgewählten Abwicklung und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung einer Reparatur auf unserer Website ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie insbesondere durch Anklicken der Checkboxen diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie akzeptieren und dadurch in Ihre Bestellung aufnehmen. Erst Ihre Bestellung über den Button [Reparatur verbindlich beauftragen] nach Eingabe der vollständigen, von uns für die Bestellung abgefragten Informationen stellt ein bindendes Angebot an uns zum Abschluss eines Reparaturvertrages dar.

5.2 Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, senden wir Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail, mit der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen und in der wir deren Einzelheiten und die Bestellreferenznummer aufführen ("Eingangsbestätigung"). Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Vertrag über die Bestellung eines entgeltlichen Services ("Servicevertrag") kommt erst dann zustande, wenn wir Ihnen den Beginn der Ausführung des Services mit einer weiteren E-Mail ("Ausführungsbestätigung") bestätigen.

6.3 Vor Beginn der Reparatur werden wir prüfen, ob die Reparatur und/oder der Austausch eines oder mehrerer Teile Ihres Produkts erforderlich, möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind, ob das gewählte Reparaturpaket den oder die vorliegenden Schäden abdeckt und ob die vorliegenden Schäden an Ihrem Produkt der Beauftragungsoption (entgeltliche Reparatur oder Garantie/Gewährleistung) entsprechen ("Eingangsuntersuchung"). Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, schicken bzw. übergeben wir Ihnen die Ausführungsbestätigung und beginnen mit der Durchführung der Reparatur. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden wir Ihr Produkt nicht reparieren; ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt in diesem Fall nicht zustande.
 
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maik005 schrieb:
@Jimmy2
doch, komplett abwegig.
Hat Samsung bereits auf den Brief vom Anwalt reagiert?
Da wird zu 100% nie was von einem Anwalt kommen.
 
Nächstes Jahr zum ESC gibts den passenden Song mit *Klapper Klapper Klapper* Samsung sagt nein..
Klapper Klapper Klapper es rasselt soo fein :D
Wenn man den Baller Song kennt hat das Potenzial haha
 
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@Jimmy2 wie ist denn der Stand mit dem Rechtsanwalt und einem Gutachten?
Deiner Argumentation nach hast du doch gute Chancen das durchzuziehen.
 
Jimmy2 schrieb:
@M--G :

ist ganz einfach (ich wiederhole mich): ich habe mich freiwillig dazu bereit erklärt das Gerät für 10-12 Tage aus der Hand zu geben. Ich habe eine Auftrag erteilt: Kamera tauschen - und ja ich war bereits für ein "weniger klappern" 125€ zu bezahlen.
Und genau hier beschreibst du das eigentliche Problem: Stellen wir uns vor, dass Samsung dein Angebot angenommen hätte und den Austausch vorgenommen hätte. Und nein, Du hast Samsung keinen Auftrag erteilt, du hast Samsung ein Angebot unterbreitet, dein Smartphone zu "reparieren", aber egal! Da wir ja nun alle wissen, dass sich das klappern innerhalb der Toleranz befindet (Samsung hat ja keinen Fehler erkannt), kann es sehr gut sein, dass die neue Kamera genauso laut klappert wie die alte Kamera. Dann hättest du ja im Prinzip solange einen Gewährleistungsanspruch, bis eine Kamera verbaut wird, die Deinen Ohren schmeichelt, da Samsung durch den ersten abgeschlossenen Reparaturauftrag einen nicht existierenden Fehler anerkannt hat. Folgerichtig lehnt Samsung Dein Angebot ab. Das nennt man Risikobewertung!
 
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@maik005 Danke für's raussuchen!

Solche Bedingungen müssen transparent und nachvollziehbar beim Abwickeln genannt werden - eine Nennen in AGB ist nichtig!
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@katerspike genau das ist falsch!

Bei mir wurde im Januar ein Display getauscht wegen burn-in. Deiner Ansicht nach hiesse das ja, dass ich jetzt wieder 2 Jahre Display tauschen kann, sofern es wieder ein burn-in effekt sichtbar wäre oder sonst ein Display Fehler (gibt wohl auch so schwarze Stellen o.ä.)

Das mag auf dem Papier nach BGB irgendwie stimmen, in der Praxis düfte das allerdings ohne Richter nicht umsetzbar sein. Erstens fehlt mir ein Nachweis des Tauschs und zweitens werden die sich winden, falls ich ein zweites mal komme. Sieht man hier ja schon bei der Kamera.

Wetten, dass mir eine Typ and der Strasse in Hongkong die Kamera wechselt, die kann ich dann vorher sogar ausprobieren,wie stark sie wackelt und der will dann garantiert nicht mal 100€, eher nur 30 oder 50....
 
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Jimmy2 schrieb:
Solche Bedingungen müssen transparent und nachvollziehbar beim Abwickeln genannt werden - eine Nennen in AGB ist nichtig!
ich sag dir das jetzt gar nicht ungern, aber du hast bei der Auftragserteilung einen Haken gesetzt um dem zuzustimmen.
Besser mal lesen was man da zustimmt?
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Jimmy2 schrieb:
Bei mir wurde im Januar ein Display getauscht wegen burn-in. Deiner Ansicht nach hiesse das ja, dass ich jetzt wieder 2 Jahre Display tauschen kann, sofern es wieder ein burn-in effekt sichtbar wäre oder sonst ein Display Fehler (gibt wohl auch so schwarze Stellen o.ä.)
auch das ist wieder eine falsche Vermutung.
Richtig ist, dass das ein Austausch auf Garantie war.
Damit hast du auf diese Reparatur keine neue Garantie/Gewährleistung.
Die Garantie/Gewährleistung des Gerätes läuft unverändert weiter.
Außer sie ist kurz vor Ablauf, dann verlängert sie sich mit so einer Reparatur auf mindestens 30 Tage (oder sogar 90 Tage?)

Jimmy2 schrieb:
Wetten, dass mir eine Typ and der Strasse in Hongkong die Kamera wechselt, die kann ich dann vorher sogar ausprobieren,wie stark sie wackelt und der will dann garantiert nicht mal 100€, eher nur 30 oder 50....
ja klar, wette du mal schön.
Kurz gesagt:
Du kannst die Kamera eben nicht zum test schütteln bevor sie eingebaut ist.
Schüttele deine ausgebaute Kamera und du wirst sicherlich sehen, dass sie viel leiser ist.
 
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zu dem Thema "vorher nachher" gibt's doch Videos:

@maik genau weil das niemand liest, sind die AGB in der Regel ungültig, sofern diese Feinheiten nicht sauber transparent dargestellt werden!
 
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Jimmy2 schrieb:
genau weil das niemand liest, sind die AGB in der Regel ungültig
ok, jetzt wird es interessant

🍿🍿🍿🍿🍿🍿🍿🍿🍿🍿🍿🍿🍿
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Beiträge automatisch zusammengeführt:

Aber mal ehrlich, das Thema hier ist fürchterlich.
Eben mein S24+ genommen, dieses muss ich aber nicht seitlich schütteln sondern vor/zurück.
hui, wie das klappert :1f62e:

Einfach ohne Kamera App
Anhang anzeigen Screen_Recording_20250531_211653_Voice Recorder~2.mp4

Kamera App offen, zuerst auf 1x.
Wenn das Bild heller wird auf 3x (die Zoom Kamera).
Anhand der "Windgeräusche" vom hinteren Mikrofon hört man ja, dass das Gerät schnell geschüttelt wurde.
Anhang anzeigen 20250531_211249.mp4

Ich bin sicher, dass wir das hier auch schon beim Gerät von @Jimmy2 hatten, dass das klappern praktisch weg ist, wenn die große Zoom Kamera aktiv ist.
 
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Jimmy2 schrieb:
@katerspike genau das ist falsch!

Bei mir wurde im Januar ein Display getauscht wegen burn-in. Deiner Ansicht nach hiesse das ja, dass ich jetzt wieder 2 Jahre Display tauschen kann, sofern es wieder ein burn-in effekt sichtbar wäre oder sonst ein Display Fehler (gibt wohl auch so schwarze Stellen o.ä.)

Das mag auf dem Papier nach BGB irgendwie stimmen, in der Praxis düfte das allerdings ohne Richter nicht umsetzbar sein. Erstens fehlt mir ein Nachweis des Tauschs und zweitens werden die sich winden, falls ich ein zweites mal komme. Sieht man hier ja schon bei der Kamera.
Natürlich hat man auch auf eine Reperatur einen Gewährleistungsanspruch. Du hast doch eine Rechnung, damit kannst du die Durchführung der Reperatur nachweisen und ja, du musst deinen Anspruch belegen, ggf. durch ein Gutachten.
Aber so hartnäckig wie du bist, sollte das machbar sein 🫣

mit einer Google Suche gefunden - Aussage von Samsung zur Gewährleistung von Reperaturen - hier der Smart Repair Bus
ok, Samsung gibt eine Garantie, keine Gewährleistung, so what...

Samsung Smart Repair Service - Reparatur von Samsung Smartphones und Tablets.
 
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