Displayfehler/Displayprobleme beim Sony Xperia S

Mein Display hat diesen beschriebenen Fehler


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hallo an alle,

wollte mir das xperia s anlegen und mein note abgeben.. jedoch höre ich nur von verfärbungen im display. ist das ein allgemeiner konstruktionsfehler oder sind es wenige geräte die diesen fehler haben (montagsgerät)? danke schonmal!
 
Hallo Leute,

danke für den Zuspruch und die Kritik - ich werde euch auf dem laufenden halten. Das Paket geht nun erst mal am Montag nochmals raus...

Da die Diskussion nun aber schon im gange ist, werde ich kurz auf einige Dinge eingehen.

angelssend schrieb:
Auvch wenns jetzt irgendwie gemein klingt, hättest du deinen Bootlader wieder geschlossen, so das die FW via EMMA /SUS/PCC wieder augespielt werden kann, hättest du es wohl problemlos repariert bekommen ;)
Auch wenn vom Unlock die Imei hinterlegt ist geht der Repservice meinst nur danach ob sie die FW wieder aufspielen können oder nicht.

Und sonst hast du in Sachen Gewährleistung natürlich recht

Ich wollte explizit nicht den bootloader wieder verschließen obwohl ich das hätte können, weil es für den hier vorliegenden Gewährleistungsfall keine Rolle spielt ob er jemals aufgemacht wurde oder nicht. Dass ich damit evtl. eine "Grundsatzdiskussion" los trete war mir (erst nachem ich den gesamten Thread hier durchgelesehn habe) klar.

Klingelton schrieb:
Das bestätigt ja meine düstersten Vorahnungen. Erst das Unlocken offiziell ermöglichen, dann das Reparieren eines bekannten, völlig softwareunabhängigen Serienfehlers aufgrund dessen verweigern. Eine klare Aussage von Sony (die ja, wie hier erläutert wird, ja eigentlich nur eine Zusage sein kann) wäre in der Tat wohl dringendst geboten... :thumbdn:

Wenn sich rumspricht, dass man bei Sony-Geräten z.B. kein Cyanogen, kein DroidWall und kein TB nutzen kann, dürfte das auf einschlägigen Seiten Kaufempfehlungen stark beeinflussen.

EDIT: Noch ein Nachtrag: Gab es denn jemals bei irgendeinem Smartphone gelbliche Verfärbungen durch Software, sprich Übertakten? Ich hab mir entsprechende Guides zwar nie angesehen, da ich es nie vorhatte (zu riskant). Aber wenn so etwas möglich ist, hätte es mir eigentlich trotzdem mal über den Weg laufen müssen, denke ich, da ich auch schon ein paar Jahre Smartphoneforen lese.

Ich befürworte auch eine Klare Aussage Sony DEUTSCHLANDS hierzu!

Genau darauf wollte ich auch anspielen. Ich habe schon längst ein anderes Handy in benutzung. Die einzige Träne, die ich dem Gerät nachweine ist die nigelnagelneue ASOP-Unterstützung von Google. - Wie Sony hier rechtfertigen möchte, dass man ASOP-Roms unterstützen möchte aber den Bootloader nicht schon offen ausliefert bin ich mal gespannt drauf. Das passt einfach nicht zusammen. ;)

Gelbliche Displayverfärbungen traten noch nie (jedenfalls nicht im Internet dokumentiert) durch Softwareveränderungen auf - höchstens durchgebrannte Prozessoren.

w-support schrieb:
Kleine Info noch mal:

Für die Repaircenter wie Dat-Repair, Avarto und w-support gelten die Vorgaben der deutschen Niederlassungen der Hersteller.

Das heißt in dem Fall, dass Aussagen von anderen Sony-Dependancen irrelevant für Sony Deutschland und uns als Dienstleister sind. So lange es keine klare Aussage und Anweisung seitens Sony gibt, bleibt der Sachverhalt "geöffneter Bootloader = Garantieverlust" bestehen.

Viele Grüße
David

Das ist natürlich richtig - wobei ich hier immer noch den Begriff "Garantie" und "Gewährleistung" verwechselt sehe...
Die Gewährleistungspflicht bleibt bestehen. WIE das von Sony und Konsorten geregelt wird ist mir als "Kunde" erst mal egal!

zuverlaessig99 schrieb:
Ich versteh das ganze Gejammere bezüglich der verweigerten Reparatur nicht. Wen ihr ihn aufmachen könnt,ja dann könnt ihr ihn vor der Einsendung auch wieder schliessen! Wo ist jetzt das Problem?

Mein Problem besteht darin, dass ich ihn nicht schließen musste, wollte, habe, und auch nicht mehr werde. Der "Verschluss" ist wie schon ausgeführt auch nicht offizieller Natur und die IMEI ist längst bei Sony registriert als "geöffnet worden". Wenn ich "Garantieanspüche" hätte geltend machen wollen hätte ich das vielleicht auch so "riskiert".

Klingelton schrieb:
Weil der Aufwand, der dem Kunden entsteht, nur weil er vergessen hat, eine von Sony erlaubte Manipulation rückgängig zu machen, immens und m.E. nicht zumutbar ist. Schließlich ist der Kunde doch eh schon der Benachteiligte, weil sein Gerät defekt ist. Da muss man es ihm nicht noch möglichst schwer machen, sein Recht zu bekommen.

Darum werde ich hier auch weiter machen und die nötigen Schritte einleiten. Wie gesagt - ich hab keinen zeitlichen Druck, weil ich längst ein anderes Gerät nutze. Der Preisverfall sollte sich in der nächsten zeit bei dem Xperia S durch die ASOP-Unterstützung in Grenzen halten und jetzt ist mein Interesse einen Präzedenzfall durchzusetzen schon geweckt.

onci1 schrieb:
hallo an alle,

wollte mir das xperia s anlegen und mein note abgeben.. jedoch höre ich nur von verfärbungen im display. ist das ein allgemeiner konstruktionsfehler oder sind es wenige geräte die diesen fehler haben (montagsgerät)? danke schonmal!

Lese den Thread von Anfang an durch - noch weiter am Anfang - ja, ganz am Anfang - noch weiter oben... JA, da! Da siehst Du eine "Abstimmung" und die sagt etwas über das Verhältnis der betroffenen Geräte aus. Die Neueren sind dadurch weniger betroffen.
 
  • Danke
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peterkling schrieb:
Darum werde ich hier auch weiter machen und die nötigen Schritte einleiten. Wie gesagt - ich hab keinen zeitlichen Druck, weil ich längst ein anderes Gerät nutze. Der Preisverfall sollte sich in der nächsten zeit bei dem Xperia S durch die ASOP-Unterstützung in Grenzen halten und jetzt ist mein Interesse einen Präzedenzfall durchzusetzen schon geweckt.

Weiter so, ein Präzedenzfall ist genau das, wovon am Ende alle profitieren würden. Ich hätte dafür leider nicht genug Zeit, bin aber sehr gespannt, was dabei rauskommt. Viel Erfolg! :)
 
onci1 schrieb:
hallo an alle,

wollte mir das xperia s anlegen und mein note abgeben.. jedoch höre ich nur von verfärbungen im display. ist das ein allgemeiner konstruktionsfehler oder sind es wenige geräte die diesen fehler haben (montagsgerät)? danke schonmal!


Es trifft oefter bei den ersten Geraeten auf, jedoch haben den Fehler auch einige wenige neue Geraete! Kannst aber getrost wechseln denn der Fehler wird ja von Sony repariert, solange du deinen Bootlader nicht oeffnest bzw. du ihn vor der Einsendung wieder schliesst! Lass dich von den Eintraegen hier nicht beirren, denn die zig tausend SXS Besitzer ohne Displayfehler sind natuerlich hier nicht aktiv! Uebrigengs habe ich persoenlich eins der ersten Chargen vom SXS und ich habe kein Displayproblem. Greif also getrost zu:thumbsup:
 
@peterkling die registrierte Imei ist aber nicht Ausschalg gebend warum sie die Reparatur ablehnen, sondern das sie die FW nicht aufspielen können. Das müssen sie machen, da Vorgabe von Sony wg Datenschutz etc, und erst da fällts eben auf.
Da wird sich nicht die Mühe gemacht die Imei zu prüfen, daher gehts eben wenn man die Bootlader wieder schließt.

Aber jeder wie er will, wer seinen Bootlader öffnet muss im Zweifel eben mit den Kosequenzen leben (auch wenn du natürlich Recht hast in Sachen Gewährleistung).
 
Noch mal grundsätzlich etwas zum Thema Gewährleistung vs. Garantie:

Gewährleistung (Mängelhaftung)

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternhemer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:

o Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),

o Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),

o Minderung (§ 441 BGB),

o Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

Quelle: Gewhrleistung und Garantie - Was sind die Unterschiede - Rechtsanwalt Grau

Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers (Die Hersteller bieten ganz unterschiedliche Servicearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn, usw.). Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Die Gewährleistung geht also vom Verkäufer aus. Dieser ist gesetzlich dazu verpflicht, Mängel, die beim Verkauf des Gerätes bestanden (also zum Beispiel gelbstichige Displays) zu beseitigen. Deswegen habe ich eingangs der Debatte gesagt, dass wir als Dienstleister zu dem Thema nicht viel beitragen können, da wir die freiwillig vom Hersteller zur Verfügung gestellte Garantie auf bestimmte Teile oder Funktionen entsprechend sicherstellen. Da die Garantieleistung des Herstellers freiwillig ist, bestimmt er auch die Bedingungen.
 
Ich sage doch ihr müsst dem Verkäufer (also euren Händler) auf den Sack gehen und nicht direkt Sony Mobile oder den Reparaturdienstleistern.
 
Naja aber wenn zb Sony der Händler ist, muss dann doch denen auf die Nerven gehen.
Aber sonst natürlich O2 oder wen auch immer ;)
 
Nett, dass sich w-support jetzt auch zum Thema schlau gemacht hat.

In meinem Fall wende ich mich ja auch an den "Händler" Amazon. Wenn dieser wiederum einen Dienstleister engagiert - vielleicht sogar den w-support :) - um seine Angelegeheiten zu regeln ist das nicht mein Problem als "Kunde". So weit ich das Adressetikett erkennen kann steht also bald eine Lieferung in Richtung Chemnitz an. :blink:

Wenn Amazon auf Sony verweist ist das sicher nicht richtig, haben Sie aber getan und so machte ich das. W-Support verwies auch auf Sony und deren "Richtlinien" im Umgang mit der "Garantie" - also muss man die Adressatengruppe doch etwas weiter fassen als "nur Händler", wenn schon vom Hersteller falsche Richtlinien vorgegeben werden und diese vom Dienstleister übernommen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
peterkling schrieb:
Nett, dass sich w-support jetzt auch zum Thema schlau gemacht hat.

Gern, wobei die Kollegen da auch fit sind. Unsere Rechtsabteilung sorgt schon dafür ;)

peterkling schrieb:
So weit ich das Adressetikett erkennen kann steht also bald eine Lieferung in Richtung Chemnitz an. :blink:

Dann kommt das Gerät zu uns. Wir sitzen in Hartmannsdorf bei Chemnitz.

peterkling schrieb:
Wenn Amazon auf Sony verweist ist das sicher nicht richtig, haben Sie aber getan und so machte ich das. W-Support verwies auch auf Sony und deren "Richtlinien" im Umgang mit der "Garantie" - also muss man die Adressatengruppe doch etwas weiter fassen als "nur Händler", wenn schon vom Hersteller falsche Richtlinien vorgegeben werden und diese vom Dienstleister übernommen werden.

Das Gesetz ist da ziemlich eindeutig. Die Händler versuchen sicherlich, den schwarzen Peter weiterzureichen, was für sie als Kunden natürlich ärgerlich ist.
 
w-support schrieb:
Die Händler versuchen sicherlich, den schwarzen Peter weiterzureichen, was für sie als Kunden natürlich ärgerlich ist.

Das ist nicht nur ärgerlich sondern auch nicht ganz in Ordnung. Denn per Gesetz steht erst einmal der Händler für die Ware gerade (Gewährleistung). Was dann der Händler mit dem Hersteller macht kann dem Kunden ja auch schlichtweg egal sein. Ich habe ja schließlich einen Vertrag mit dem Händler (mangelfreie Ware) und nicht mit dem Hersteller. Punkt. Sonderfall wäre natürlich der Sony Online Store, da ist dann der Händler gleichzeitig auch der Hersteller.

Edit: "Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen. In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner)versucht, die Haftung im Rahmen der freiwillig gegebenen Garantie auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich in der Regel jedoch nicht einlassen." (Quelle: e-recht24.de Stichwort Mängelgewährleistung)
 
Zuletzt bearbeitet:
peterkling schrieb:
Zuallererst: Ich schreibe hier über ein Amazon-Wahrehouse-gedealtes, Bootloader-unlockedes Gerät und fast ein halbes Jahr gewartet, bis ich meine GEWÄHRLEITUNGSansprüche gem. § 437 BGB gegenüber Amazon geltend machte ...

2. Akt: W-Support
Keine 5 Tage später kam das Gerät wieder - von W-Support (die hier ja auch mitlesen - herzliche Grüße erstmal)
- nicht repariert/ausgetauscht
- mit der Begründung, dass

"Bei dem vorliegenden gerät wurde ein Eingriff in die Original-Software festgestellt. Damit ist der Ansproch auf eine Reparatur im Rahmen der HerstellerGARANTIE erloschen"
Es besteht offensichtlich ein Problem, das die gesetzliche Gewährleistung für einen, auch von Sony anerkannten, Herstellungsfehler auf Grund "fadenscheiniger" Gründe abgelehnt wurde. Und die Begründung ist schlicht falsch und läßt vermuten, das der Unterschied eben nicht so wirklich bekannt ist! Sony, oder auch W-Support, kann die Gewährleistung innerhalb des ersten halben Jahres nicht einfach ablehnen. ;) Sony ist hier in der Beweispflicht. Wo ist der Bericht/Untersuchung, das ein offener BL den Gelbstich verursacht hat? Bei der Gewährleistung gibt es keine Gruppenschuld. Es kann schon sein, das die Garantie erloschen ist, das kann Sony halten wie ein Dachdecker. Aber um die gesetzliche Gewährleistung (mit Beweispflicht im ersten halben Jahr) kommen sie eben nicht so einfach herum. :flapper:

Ich schreibe übrigens so "bestimmt", weil es im PC/Notebook-Bereich genau gleiche Diskussionen gibt. Darf ein Händler die Gewährleistung ablehnen, weil HW kaputt geht und er feststellt, das der PC/Notebook statt mit dem verkauften Windows mit Linux betrieben wurde?
Nein, das darf er nicht. Es sei denn er beweißt, das Linux die HW zerstört hat. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit unzähligen Beiträgen geht das ja nun nicht mehr um Displayprobleme, sondern um die "Problematik der Garantieabwicklung durch offenen Bootlader"...wäre es nicht sinnvoll diese Beiträge in einen neuen, ähnlich dem vorgeschlagenen Titel zu verschieben?
 
  • Danke
Reaktionen: micheled
sied schrieb:
Seit unzähligen Beiträgen geht das ja nun nicht mehr um Displayprobleme, sondern um die "Problematik der Garantieabwicklung durch offenen Bootlader"...wäre es nicht sinnvoll diese Beiträge in einen neuen, ähnlich dem vorgeschlagenen Titel zu verschieben?
Kann man so sehen, aber WENN dieser Fehler auftreten sollte - über was sonst sollte diskutiert werden. Angenommen jemand möchte sich darüber informieren, dann stellt sich doch unweiterlich die Frage: "Wie bekomme ich ihn wieder los?". Woher er kommt, was er bewirkt, wie er aussieht, wann er auftritt ist doch schon zu genüge eruiert worden.

Mir tut es ja auch leid, dass ich den Thread zumülle mit meinen "Erfahrungen" - ich überlege, ob ich nicht meinen ersten langen Beitrag einfach editiere statt einen neuen post zu beginnen... ist aber einiges wieder passiert, und so möchte ich das nochmal mit den (potenziell) Betroffenen teilen zumal ich selbst zu dem Thema in Deutschland nichts vergleichbares in Foren gefunden habe.

ChrilleWhite schrieb:
Das ist nicht nur ärgerlich sondern auch nicht ganz in Ordnung. Denn per Gesetz steht erst einmal der Händler für die Ware gerade (Gewährleistung). Was dann der Händler mit dem Hersteller macht kann dem Kunden ja auch schlichtweg egal sein. Ich habe ja schließlich einen Vertrag mit dem Händler (mangelfreie Ware) und nicht mit dem Hersteller. Punkt. Sonderfall wäre natürlich der Sony Online Store, da ist dann der Händler gleichzeitig auch der Hersteller.
In diesem Fall: Amazon ist der Händler und engagiert einen Dienstleister sich der Sache in seinem Auftrag anzunehmen - also ist w-support durchaus dafür verantwortlich und kann sich nicht einfach aus der Affäre ziehen mit "ich bin nicht der Händler".

-----------

Akt 6: Einsendung w-support
kam erneut zurück, nicht repariert, obwohl ich ein nettes Begleitschreiben beilegte, in dem ich auf mein Recht der Gewährleistung gem. § 437 BGB gegenüber Amazon-Warehousedeals geltend machte (und somit auch gegenüber dessen Dienstleister). [übrigens mit der exakt gleichen Begründung wie beim letzten mal - ich dachte, w-support macht sich die Mühe, mit Sony Deutschland Rücksprache zu halten, aber das haben sie anscheined nicht gemacht, denn sonst hätte Sie erfahren, was ich auch erfuhr (per post, wie angekündigt) und mich vielleicht dann auch darüber in Kenntnis gesetzt, dass...]

Akt 7: Sonys Antwort per Snail Mail landete gleichzeitig mit der 2. Rücksendung im Briefkasten.:
Reparatur Ihres Mobiltelefons Sony Xperia S, Farbe: weiss Ticket-ID: "fast 1000" (ob das was zubedeuten hat?)

Sehr geehrter Herr...

bedauerlicherweise haben Sie eines der wenigen Sony Xperia S Modelle erhalten, das ein Displayproblem aufweist. Dafür möchten wir uns entschuldigen. Selbstverständlich werden wir den aufgetretenen Fehler zu Ihrer Zufriedenheit beheben und die Reparatur kostenfrei durchführen.

Da es aktuell durch die verzögerte Anlieferung der benötigten Ersatzteile zu Wartezeiten in den Werkstätten kommt, bitten wir Sie, Ihr Gerät noch nicht einzusenden. Bitte warten Sie damit, bis der Sony Xperia Support Sie kontaktiert, denn dann ist das Ersatzteil definitiv verfügbar und wir können sicherstellen, dass Sie nur so lange wie unbedingt nötig auf Ihr Sony Xperia S verzichten müssen.

Wir bedauern sehr, dass wir unserem Service- und Qualitätsversprechen nicht in der gewohnten Form nachkommen können, und bitten um Ihr Verständnis.

Gerne können Sie bei weiteren Fragen den Sony Xperia Support kontaktieren. Sie erreichen ihn telefonisch montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 9:30 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 01805 34 20 20 (0,14€/min aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42€/min aus dem deutschen Mobilfunknetz). Alternative Kontaktkanäle finden Sie auf unserer Website Xperia. Bitte verweisen Sie auf Ihre Ticket-ID. Vielen Dank!

Es grüßt Sie

Ihr Sony Xperia Support
Hotline:
Tel.: 0180 5 34 20 20
Na Also - das IST doch mal eine Ansage. :thumbsup: Daran sollten sich Amazon, w-support und alle anderen doch mal orientieren.

Ergo: ich hab es immer noch nicht repariert bekommen, aber immerhin eine klare Aussage erhalten, dass es gemacht werden wird. (war das jetzt Futur II? ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich haben wir Rücksprache mit Sony gehalten, und unser Ansprechpartner hält an der ursprünglichen Aussage fest. Aber es ist umso erfreulicher, dass ihnen vom Sonykundendienst kulant geholfen werden konnte.

Viele Grüße
David
 
  • Danke
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Gut, dass Sony einlenkt. Ich überlege mir auch schon, Sony zu kontaktieren; hatte auch einmal einen gelben Fleck, der jedoch nicht wieder aufgetaucht ist.




peterkling schrieb:
Ergo: ich hab es immer noch nicht repariert bekommen, aber immerhin eine klare Aussage erhalten, dass es gemacht werden wird. (war das jetzt Futur II? ;) )
Ich tippe auf einen Passivsatz im Futur I. ;)
 
peterkling schrieb:
In diesem Fall: Amazon ist der Händler und engagiert einen Dienstleister sich der Sache in seinem Auftrag anzunehmen - also ist w-support durchaus dafür verantwortlich und kann sich nicht einfach aus der Affäre ziehen mit "ich bin nicht der Händler".

Bedingt, du musst dich theoretisch bei Problemen an Amazon wenden. Praktisch gesehen hilft es natürlich sich auch mit w-support zu unterhalten. Aber verantwortlich bleibt Amazon in diesem Fall.
 
Mein xperia s hat unten auch einen ganz leichten Gelbstich. Hätte ich nicht gedacht da es aus der KW 20 ist. Aber stört mich nicht sehr da es wirklich nur minimal ist, deshalb tu ich mir den stress mit dem Umtausch nicht an.
 
Nach Gelbstichproblem und 5 Wochen warten bekam ich von Sony ein neues Gerät.

Gesendet von meinem LT26i mit der Android-Hilfe.de App
 
dav2k schrieb:
Mein xperia s hat unten auch einen ganz leichten Gelbstich. Hätte ich nicht gedacht da es aus der KW 20 ist. Aber stört mich nicht sehr da es wirklich nur minimal ist, deshalb tu ich mir den stress mit dem Umtausch nicht an.

Ich behaupte ja weiterhin, dass alle Xperia S Geräte unten einen Gelbstich haben, es leuchtet eben von unten leicht gelb in das Display hinein. Es fällt nur nicht jedem auf (IMO). Man sieht es ja auch nur bei weissen Flächen. Das ist auch kein Grund zum Umtausch und w-support würde es ziemlich sicher unrepariert zurückschicken.

Die anfänglichen Probleme mit gelben Flecken gibt es inzwischen nicht mehr, das war aber eine andere Geschichte.
 

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