Garantie / Reparatur

Garantieabwicklung bei in DE gekauftem Gerät erfolgreich?

  • ja

    Stimmen: 5 29,4%
  • nein

    Stimmen: 8 47,1%
  • mittendrin, Ergebnis/Erfahrung steht noch aus

    Stimmen: 4 23,5%

  • Umfrageteilnehmer
    17
@BlackFly: Danke für den Link.

WARRANTY

Es ist schon ganz seltsam, wie xiaomi diesen wichtigen Unterschied zw. Hersteller-Garantie und Händler-Gewährleistung - schon durch Verwenden des Begriffs "Gewährlesitung in Bezug auf eigene "Hersteller-Garantie" - verwischen will. Man hat den starken Eindruck, dass die sich zwar großzügig zeigen wollen, sich dann aber doch der Verpflichtung entziehen und sie beschränken wollen auf das, wozu der Händler ohnehin verpflichtet ist wegen der gesetzlichen Gewährleistung.

Wird bei dem folgenden Service-Partner ein Kauf-Nachweis von mir akzeptiert ausgestellt auf einen anderen Namen?
https://service.datrepair.de/repairbooking
 
Zuletzt bearbeitet:
HerrDoctorPhone schrieb:
So stimmt das nicht. Gewährleistung gibt es immer 2 Jahre lang, egal wann die Mängel auftreten.
In den ersten 6 Monaten Beweislast des Händlers, danach Beweislast des Käufers.
Deine Aussage ist falsch und widerspricht sich zusätzlich auch noch.
Die Gewährleistung tritt nur dann ein wenn der Mangel bereits bei Gefahrenübergang bestand (auch wenn er "versteckt" war und der Schaden erst später eintritt), siehe §446 BGB und §434 BGB. Gutes Beispiel dafür ist ein Materialfehler der dazu führt das im Gebrauch das Teil zerbricht. Der sichtbare Schaden ist der Bruch der aber von einem Materialfehler herrührt der bereits von Anfang an vorhanden war. Ansonsten wäre es "normaler Verschleiß" was nicht von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt ist. Und ja, die Beweislast liegt die ersten 6 Monate beim Verkäufer und danach beim Käufer (§477 BGB)
Und genau da ist das Problem: Kannst du beweisen das ein Materialfehler vorlag wenn nach 7 Monaten morgens Dein Auto nicht mehr anspringt? Eher Nein, dafür braucht es teure Gutachten die oftmals in keiner Relation zum Kaufpreis/Schaden stehen und dann muss dies oftmals auch noch vor Gericht erstritten werden.
Bei einer Garantie ist das anders, da garantiert der Hersteller im Normalfall das das Produkt inner einer definierten Zeit nicht kaputt gehen wird. Wenn es also zu einem Ermüdungsbruch kommt der nicht aufgrund eines Materialfehlers entstand, dann greift eine Garantie, die Gewährleistung nicht. Oder im Falle Deines Autos das nicht mehr anspringt ist vollkommen uninteressant warum der Anlasser nicht mehr funktioniert, er wird einfach (kostenlos) ersetzt ohne erst irgendwelche Gutachten zu erstellen.
Aber ich gebe Dir Recht wenn Du dann sagst das Hersteller in die Garantiebestimmungen alles wieder relativieren kann indem er es an bestimmte Bedingungen knüpft (beim Beispiel des Autos z.B. die regelmässige Wartung nach Herstellervorgaben). Die Garantie ist am Ende eben doch "nur" eine freiwillige Leistung bei dem der Garantiegebende machen kann was er will, sich dann aber an den geschlossenen Vertrag halten muss.

In der Praxis (aufgrund der in den meisten fällen unmöglichen Beweisbarkeit) ist die Garantie also deutlich mehr wert in meinen Augen da dort nichts bewiesen werden muss sondern der einfache fakt das es defekt ist vollkommen ausreichend ist und das unabhängig der Schadensursache sofern es nicht selbst verschuldet oder normaler Verschleiss eines Verschleissteils ist.

@nickoski
Ich würde Xiaomi dort garnicht so viel böses reininterpretieren, ich würde eher vermuten das die einfach den Unterschied nicht kennen.
Schau mal da: warranty - LEO: Übersetzung im Englisch ⇔ Deutsch Wörterbuch
Dort wird "Waranty" auch mit "Garantie" und "Gewährleistung" übersetzt. Das zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" allerdings so ein großer Unterschied in Deutschland (bzw nach EU Recht) bestehen kann ist vielen selbst hier in Deutschland nicht bekannt, wie soll es da einem Chinesen bekannt sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Ausführungen, Blackfly, sind völlig korrekt. Ich hoffe, "DoctorPhone" schaut sie sich genauer an.

Genau darum geht es üblicherweise bei einer Hersteller-Garantie: dass sie nämlich auch Fehler, die auch später entstehen, ohne jegliche Beweislast abdeckt und sie nicht nur auf bestehende Mängel beim Kauf bzw, genau bei "Gefahrübergang" beschränkt wie die Gewährleistung.

Leider will xiaomi letzten Endes genau diesen Anspruch, der üblicherweise durch eine Hersteller-Garantie gegeben wird, durch ihre überschlauen Formulierungen wie die folgende ausschließen:

Xiaomi gewährleistet keinen unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb des Produkts.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlackFly schrieb:
ist die Garantie also deutlich mehr wert da dort nichts bewiesen werden muss sondern der einfache fakt das es defekt ist vollkommen ausreichend ist.
So stimmt das auch nicht.
Garantie kann auch abgelehnt werden, gerade aus deinem genannten Grund das es einfach NUR defekt ist.
Auch gibt es nicht immer Garantie.

Apple zb. gibt nur 1 Jahr Garantie, was machst du wenn es nach 1,5 Jahren defekt ist? 😳
Gewährleistung – Wikipedia

Mir persönlich ist die Gewährleistung wichtiger als so ein dummes Hersteller versprechen, weil:
‐ Anspruch auf Nacherfüllung
‐ Rücktrittsrecht
‐ Minderung
‐ Anspruch auf Schadensersatz

All das habe ich bei Garantie nicht (Nicht zu verwechseln mit WARRANTY)

Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl.warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
www.bauer-edv.de/documents/Garantie.pdf&usg=AOvVaw2CujnmOXThbemO5-eMX7vP
 
Zuletzt bearbeitet:
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@HerrDoctorPhone: Die gesetzliche Gewährleistung hast du doch aber in D sowieso immer, und sie ist eindeutig.

@BlackFly wg. Übersetzung von "Garantie": Es geht aber nicht nur darum, welchen Begriff sie verwenden bzw. ob sie falsch übersetzen. Es geht vor allem darum, wie schlau sie die Bedingungen von ihrem Juristen formulieren lassen, die sich fast ausschließlich nach der Händler-Gewährleistung richten und nicht eindeutig das "Mehr" einer Hersteller-Garantie zusichern.😉
 
Zuletzt bearbeitet:
nickoski schrieb:
Die Geährleistung hast du doch aber in D gestzlich sowieso immer, und sie ist eindeutig.
Ja eben, aber auch "nicht" immer :)
Garantie hast DU nicht immer....

Ach übrigens, Gutachten müssen nicht teuer sein ( Ich schreibe sie selber, oder mein Chef), zudem, die Hausratversicherung übernimmt das ;)

Schönen Tag, ich muß bald zur Arbeit :)
PS: so genauer muß ich mir das nicht anschauen, ich hab ja kein Problem damit :)
 
Zuletzt bearbeitet:
nickoski schrieb:
@BlackFly: Danke für den Link.
WARRANTY
...wie xiaomi diesen wichtigen Unterschied zw. Hersteller-Garantie und Händler-Gewährleistung - schon durch Verwenden des Begriffs "Gewährlesitung in Bezug auf eigene "Hersteller-Garantie" - verwischen will.
Die bringen nix durcheinander, die meinen echt die Gewährlesitung wenn man bei Xiaomi direkt kauft.

Hier beim Gerät ist nämlich ein Garantieheft dabei in dem von einer einjährigen Garantie die Rede ist, somit meinen Sie auf der Homepage in der Tat die Gewährleistung.

Welche sie für den Zubehör nur 6 Monate gewähren wollen, ist natürlich rechtlich nicht haltbar.

Unterstützt wird meine neue These durch eine Seite von Xiaomi im Netz, finde sie leider nicht mehr, dort räumen sie Käufern vom Note 10 oder so eine zusaätzliche einjährige Garantie zu der sonst vorhandenen 2jährigen Gewährlkesitung ein, würde ja sonst keinen SInn machen.

Ansonsten kann ich nach einem Telefonat mit einem Anwalt 2016 auch nur DrPhone zustimmen:

Wir hatten damals Stress mit dem Umtausch eines defekten Gerätes über den Händler, da meinte ich wenn man sich den STress sparen will beisst man eben in den sauren Apfel und schickt das Gerät auf Garantie zum Hersteller, geht dann wohl eh schneller.

Daruaf meinte der Anwalt nur man solle immer erst die Geährleistung über den Händler in Anspruch nehmen da der sonst, wenn das Gerät im ersten Jahr auf Garantie beim Hersteller war im zweiten Jahr oder wann auch immer schon vorher wenn über den Hersteller nichts (mehr) fruchtet sich darauf berufen kann dass das Gerät nicht mehr den (mangelhaften) Zustand bei Übergabe hat da ja schon der Hersteller oder dessen Vertragspartner die FInger dran hatte.

Und dann schaut man doof.

In Zeiten wo Hersteller als auch Händler über die selben DIenstleister abwicklen lassen fliegt so etwas in der Tat schnell einmal auf.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@ Doctor

was für Gutachten übernimmt die Hausrat?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: Raz3r - Grund: Bitte keine unnötigen Vollzitate sondern diese auf das Wesentliche kürzen. Grüße Raz3r
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@HerrDoctorPhone

Garantie kann nur dann abgelehnt werden wenn der Schaden in den Garantiebedingungen nicht berücksichtigt ist. Garantie ist eine freiwillige Leistung und da kann der Hersteller in die Garantiebedingungen reinschreiben was immer er will.
Und was machst Du wenn das Apple nach 1,5 Jahren defekt ist mit der Gewährleistung? Ein Gutachter beauftragen in der Hoffnung das er ein Gutachten ausstellt das ein Materialschaden bei Kauf bescheinigt? Wohl eher nicht, da gehst Du auch leer aus. Nur mit dem Unterschied: Wenn der Schaden nicht nach 1,5 Jahren sondern 11 Monaten und 25 Tagen eintritt bekommst Du auf Garantie vermutlich ein neues Gerät und bei der Gewährleistung gehst Du wieder leer aus.

Ein "selbstgeschriebenes Gutachten" hat selbst bei jemanden der aufgrund seiner Tätigkeit Gutachten erstellen darf vor Gericht kaum bestand da es zwar ein Gutachten aber kein "Unabhängiges Gutachten" ist. Abgesehen davon möchte ich auch die Hausratversicherung sehen die diese Kosten übernimmt. Sie würde sie vielleicht übernehmen wenn die damit Geld sparen kann, ob mein Handy allerdings darin inbegriffen mag ich bezweifeln und mein Auto ist darin ganz sicher nicht inbegriffen und die Vollkasko würde mir einen defekten Anlasser auch nicht bezahlen. Im einzelfall mag das also funktionieren, dies ist aber sicher nicht die regel und damit kein Argument für die Aussage das die Gewährleistung viel besser ist als die Garantie

Klar ist: Eine Garantie ist nur so gut wie die Garantiebedingungen. Im allgemeinen ist die Garantie aber deutlich mehr Wert als eine Gewährleistung, zumindest dann wenn der Gegenstand älter als 6 Monate ist. Mein Auto hat eine Garantie von 5 Jahren, nach 3 Jahren ist der Klimakondensator defekt gewesen und wurde auf Garantie vollkommen kostenlos getauscht. Was ist da mit der Gewährleistung? Genau garnix! Die Aussage das die Garantie schlechter als Gewährleistung ist entbehrt jeder Grundlage da die Garantie immer zusätzlich zur Gewährleistung gilt. Die Gewährleistung hat man immer und wenn die Gewährleistung nicht greift dann kann die Garantie trotzdem zusätzlich greifen.

Und Warrany ist nix anderes als die englische Übersetzung für Garantie und Gewährleistung wobei damit im englischen nicht zwischen diesen beiden Begriffen unterschieden wird. Auch dazu hatte ich gerade im letzten Beitrag einen Link...

HerrDoctorPhone schrieb:
So stimmt das nicht. Gewährleistung gibt es immer 2 Jahre lang, egal wann die Mängel auftreten.
HerrDoctorPhone schrieb:
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl.warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Ja, was denn nun? ;)

@nickoski

Ja, die Garantie deckt im großen und ganzen nur die Gewährleistung ab. Der Große unterschied bzw mehrwert ist aber die fehlende Beweislastumkehr oder habe ich da etwas übersehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
@BlackFly
mit der Beweislastumkehr ist das so ne Sache

haste vtl. paar Mark mehr bei Amazon gezahlt oder nen Angebot erwischt biste 24 Monate save

haste bei MM/SAturn oder mind...etc gekauft schauste meist schon die ersten 6 Monate in die Röhre weil sie alles versuchen dich um deine Rechte zu bringen
 
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@BlackFly:
Der Große unterschied bzw mehrwert ist aber die fehlende Beweislastumkehr oder habe ich da etwas übersehen?

Tja, diese Sache ist von xiaomi durch die gezielte Undeutlichkeit weiter verschachtelt/verschleiert und zusätzlich abhängig von ihrem beauftragten Service-Partner, ob er es nämlich als Abwicklung der gesetzlichen Gewährleistung oder der Hersteller-Garantie ansieht.
Dort beim Service-Partner ist es dann noch weiter abhängig von der persönlichen Willkür des Angestellten, mit dem man gerade spricht.

Amazon ist sich der Unwägbarkeiten sicher bewusst, deshalb der deutlich höhere Preis für die xiaomi-Geräte und die eigene Abwicklung in Garantie-Fällen. Es gibt in diesem Geschäft bestimmt keine Zufälle. 😉
 
Zuletzt bearbeitet:
punkrockfan schrieb:
was für Gutachten übernimmt die Hausrat?
Da musst du in deine Versicherungsunterlagen mal schauen.

Wir haben Kunden mit defekten Laptops und Handys (Wasserschaden und andere) wir machen Gutachten und die wird in der Regel übernommen.
BlackFly schrieb:
Und was machst Du wenn das Apple nach 1,5 Jahren defekt ist mit der Gewährleistung?
Das kläre ich mit meinem Händler ;)
BlackFly schrieb:
kein Argument für die Aussage das die Gewährleistung viel besser ist als die Garantie
Gewährleistung 2 Jahre, Garantie 1 Jahr, was ist besser?

Letztendlich ist es mir auch egal, bin kein Jurist, und die Beratung hier ist auch nicht gewollt.
Von daher ist es mir Latte ;) Ich fahre besser wenn ich ein gebrauchtes Gerät kaufe mit Gewährleistung, den Garantie kann mir nicht vorhanden sein oder abgewiesen.
Klar, wenn sie vorhanden ist und auch umgesetzt wird, ist sie besser....aber das ist selten der Fall.

Schönen Resttag euch :)
 
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Ich will es jetzt mal nett umschreiben: Weil Du vielleicht ein paar mehr Möglichkeiten und kontakte hast und ggf auch an sehr wohlwollende Gutachten herankommst (wobei dann noch zu klären wäre ob das vor Gericht bestand hat, bei einem Auto z.B. reicht ein Schreiben der Werkstatt nicht aus sondern es braucht ggf ein vereideten Gutachter) sofern es sich um bestimmte Geräte handelt heisst das noch lange nicht das diese Aussage von Dir "Gewährleistung ist besser als Garantie" immer und für jeden zutrifft.

Für denjenigen der diese Möglichkeiten nicht hat stellt sich immer zuerst die Frage: Wie alt ist das Gerät?
Weniger 6 Monate: Super, dann Gewährleistung weil diese muss gewährt werden und der Verkäufer kann ganz sicher nicht beweisen das der Fehler nicht schon bei Gefahrenübergang bestand. Wenn der Händler sich aber quer stellt (vollkommen unberechtigt), dann bleibt einem der Mühsame Gang zum Anwalt oder man hat auch die Möglichkeit es auf Garantie zu versuchen
6-24 Monate: In dem Fall hat man von der Gewährleistung nix mehr zu erwarten (auch Du vermutlich nicht wenn es sich z.B. um ein Auto handelt) egal ob die noch Gültig ist oder nicht weil man es schlichtweg nicht beweisen kann bzw die Kosten dafür in keiner relation steht. Vielleicht mag in einzelfällen eine Versicherung dafür aufkommen, dies ist aber auch nur in bestimmten fällen der Fall und wenn wir beim Auto bleiben wird dies ganz sicher keine Versicherung übernehmen. Also bleibt nur die Garantie übrig die eventuell zahlt
Mehr als 24 Monate: Gewährleistung ist durch, Garantie kann eventuell noch greifen.

Zusammenfassend aus persönlicher Erfahrung und allgemeingültig für die allermeisten 08/15 Kunden würde ich sagen: Eine Garantie ist immer zusätzlich zur Gewährleistung, wenn die Gewährleistung nicht mehr greift dann kann die Garantie noch greifen. Anders herum, Garantie wird abgelehnt und Gewährleistung greift, dieser Fall dürfte extremst selten sein!
Und zusätzlich kommt noch meine Erfahrung dazu: Mit dem Hersteller/Garantiegeber (hier schließe ich aber eine Reine Versicherung wie z.B. Gebrauchtwagengarantieversicherung aus, damit hatte ich bisher noch keine Erfahrung gesammelt) hatte ich im Rahmen eines berechtigten Garantieanspruchs eigentlich nie Streß. Mit Händlern hatte ich aber schon mächtig viel Streß bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen, und damit scheine ich kein Einzelfall zu sein siehe auch den Kommentar zu Amazon (sehr kulant vorallem auch für Prime kunden bei denen sehr vieles das nicht 100%ig sicher ist einfach voll erstattet wird ohne rückfragen und oft sogar ohne Rückversand) und MM/Saturn (die da eher etwas problematischer sind und sicher noch nicht das maximum an problematik darstellen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Akzeptiert eigentlich der folgende Service-Partner von Xiaomi im Garantie-Fall auch eine Rechnung von einem Händler in D als Kaufnachweis, die auf einen anderen Namen als meinen ausgestellt wurde? Wenn ich also ein gebrauchtes Gerät von jemand mit seiner Rechnung kaufe und es reparieren will?

https://service.datrepair.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Da verweise ich direkt wieder auf den Link: WARRANTY

Xiaomi gewährleistet dem ursprünglichen Käufer, dass das Produkt während des Gewährleistungszeitraums bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist

Sieht also eher schlecht aus...
Im Zweifelsfall würde ich aber direkt bei DATrepair nachfragen
Kontakt
Ingram Micro Services GmbH
Am Sophienhof 8 - 10
24941 Flensburg
Deutschland

Telefon: +49 (0)180 5 94 00 94
E-Mail: ingram.flensburg@ingrammicro.com
 
nickoski schrieb:
Akzeptiert eigentlich der folgende Service-Partner von Xiaomi im Garantie-Fall auch eine Rechnung von einem Händler in D als Kaufnachweis, die auf einen anderen Namen als meinen ausgestellt wurde? Wenn ich also ein gebrauchtes Gerät von jemand mit seiner Rechnung kaufe und es reparieren will?

https://service.datrepair.de

@BlackFly: Schon klar, dort steht "...dem ursprünglichen Käufer".
Mir geht's aber trotzdem darum, wie das praktisch bei dem Service-Partner gehandhabt wird, ob jemand dazu Erfahrungen hat.
Per Telefon meldet sich dort leider niemand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicher sagen kann Dir das nur DATrepair selber.
Aber was spricht dagegen kurzzeitig einen zusätzlichen Namen auf dem Briefkasten und Klingel anzubringen? Der Ursprüngliche Käufer Max Mustermann kann doch umgezogen sein und nun zufällig Dein Gästezimmer bewohnen ;)
 
  • Haha
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BlackFly schrieb:
Aber was spricht dagegen kurzzeitig einen zusätzlichen Namen auf dem Briefkasten und Klingel anzubringen?... ;)
Notfalls ist dieses "work-around" wohl eine durchaus hilfreiche Idee...danke! 🙂

Aber mal abwarten, ob sich hier vllt. doch noch jemand meldet, der mit DATrepair u. ner fremden Rechnung zu tun hatte.
 
BlackFly schrieb:
dagegen kurzzeitig einen zusätzlichen Namen auf dem Briefkasten und Klingel anzubringen?
Hahahaha
Ob das bei Gericht bestand hat? ;)

BlackFly schrieb:
(wobei dann noch zu klären wäre ob das vor Gericht bestand hat,
BlackFly schrieb:
seiner Tätigkeit Gutachten erstellen darf vor Gericht kaum bestand da es zwar ein Gutachten aber kein "Unabhängiges Gutachten" ist

Justitia ist ja zum Glück Blind ;)
file.gif
 
nickoski schrieb:
Akzeptiert eigentlich der folgende Service-Partner von Xiaomi im Garantie-Fall auch eine Rechnung von einem Händler in D als Kaufnachweis, die auf einen anderen Namen als meinen ausgestellt wurde? Wenn ich also ein gebrauchtes Gerät von jemand mit seiner Rechnung kaufe und es reparieren will?

https://service.datrepair.de

Ich habe gerade eben bei dem Service-Partner per Telefon erfahren, dass es kein Problem gibt mt einem anderen Namen auf der Rechnung. Hoffentlich ist evtl. später einer anderer Angestellter nicht ner andern Meinung. 😉
 
nickoski schrieb:
@HerrDoctorPhone: Die gesetzliche Gewährleistung hast du doch aber in D sowieso immer, und sie ist eindeutig.

Da heisst es aufpassen, die gesetzliche Gewährleistung um die es hier geht gilt nur für den Endkunden, wenn du ein Phone auf eine Firma kaufst gilt das eben nicht.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

nickoski schrieb:
Ich habe gerade eben bei dem Service-Partner per Telefon erfahren, dass es kein Problem gibt mt einem anderen Namen auf der Rechnung. Hoffentlich ist evtl. später einer anderer Angestellter nicht ner andern Meinung. 😉
Anderer Name is ok solange es keine Firma ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
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