Defekte beim Blade

Inquisitor schrieb:
Defekte OSFs können mit diesem Formular und der Rechnung an folgende Anschrift zur Reparatur eingesandt werden

von der ok.- Facebook seite:
ok.- | Facebook schrieb:
Thomas Alder schrieb:
hallo ok, wie ist das mit der Garantie beim ZTE Blade/San Francisco, ist die an die IMEI gebunden? Einen Kassabon habe ich nicht bekommen.07. Dezember um 04:10
ok.- schrieb:
Hallo Thomas. Ich habe Heute dazu leider keine Antwort erhalten. Ich nehme an die Garantielaufzeit ist an die IMEI gebunden oder anderweitig im System hinterlegt (Kassenbons gibt es ja bekanntlich nicht...). Falls du weitere Fragen hast, muss ich dich leider auf die Hotline verweisen. Sorry.
07. Dezember um 08:31

gibt es denn immer eine Rechnung wenn man das SF in einem schweizer Kiosk kauft? (Mein Bruder hat mir eins gekauft und bringt es nächste woche mit, aber ich hab ihn nicht gefragt ob er eine Rechnung bekommen hat)

Der Teilerfolg gibt mir aber auf jedenfall ein wenig peace of mind :D
 
@ Inquisitor
Wenn ich ein Gerät abgabefrei einführen darf, dann kann es doch eigentlich nicht sein das bei einer reparatur potenziell Zollgebühren erhoben werden.
Zum problem könnte aber werden das es keine Belege über den Kaufbetrag gibt. Im TV sieht man aber als das die den Preis übers Internet recherchieren.

/Also ich hab nur einen Nachweiß für den Zoll bekommen über den Gesamtbetrag von X Handys als ich einen Beleg forderte. Ich hab keine einzelnen Belege pro Handy bekommen was ich eigentlich wollte. Ich weiß nicht wie das normal in der Schweiz gehandhabt wird. Aber habe schon mehrmals gelesen das es keine Quittungen geben soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
@jurrasstoil
Ja, ich habe einen Kassenzettel erhalten, auf dem gesammelt alle drei gekauften Handys ausgewiesen sind.
Bin mir aber sicher, daß IMEIs erfaßt wurden - die Kioskchefin hat meinen Kauf genutzt um ihren beiden Angestellten nochmal das Prozedere am praktischen Beispiel zu erklären und da war von IMEIs weder die Rede, noch habe ich gesehen, daß sie die IMEIs notiert oder gescannt hätten. An der Kasse haben sie auch nicht die Verkaufsverpackungen gescannt, sondern irgendwelche Plastikfolien, auf denen alle EAN-Codes für ok,- mobile Produkte aufgeklebt waren. Insofern gehe ich davon aus, daß man den Kauf anhand der IMEI nicht mehr nachvollziehen kann. Ob sie trotzdem kulanzhalber reparieren, weiß ich nicht.

@neis1
Wie ich hier im Forum schon einmal ausführlich erläutert habe, gelten im Postverkehr grundsätzlich andere, niedrigere Freibeträge als im Reiseverkehr. Meinem letzten Beitrag kannst Du aber entnehmen, daß bei der Wiedereinfuhr nach einer kostenlosen Reparatur kein Einfuhrumsatzsteuer anfällt, sofern Du beweisen kannst, daß die Ware bereits eingeführt war und lediglich zur Reparatur ins Ausland gesandt wurde und sofern der Zoll die Sendung überhaupt abfängt.
Quittungen gibt es in der Schweiz übrigens sehr wohl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Diskussion sollte nicht vergessen werden, dass bei den Geräten aus D das Simlock entfernt wurde.
Wie sieht es da mit der Gewährleistung aus?
 
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Nicht unbedingt. Man kann das Handy auch mit der org. SIM auch testen. Somit ist es noch im original Zustand ;)
 
@sword
Mein defektes Gerät hat noch seinen SIMlock. Dennoch ist ein entfernter SIMlock z.B. kein Grund Garantieansprüche bzgl. eines defekten Displays zu verweigern. Inwieweit das Unlocken aber anderweitige, insbesondere strafrechtliche Konsequenzen in der Schweiz hat, kann ich Dir nicht beantworten.
Man sollte sich aber bewußt sein, daß diese mobilezone AG wie alle Reparaturdienstleister von Reparaturaufträgen lebt, die sie dem Hersteller/Distributor in Rechnung stellt. Mit jeder verweigerter Garantiereparatur entgeht ihnen cash inflow. Daher rechne ich nicht mit übermäßiger Strenge.
 
Oshiki schrieb:
Nicht unbedingt. Man kann das Handy auch mit der org. SIM auch testen. Somit ist es noch im original Zustand ;)
was aber auch nur bei DOA Geräten hilft.
 
So wie es aussieht hatten die meisten Geräte hier im Forum von Anfang an eine Macke.
 
Naja, so schlimm ist es auch nicht.
Ich würd sagen die meisten sind in Ordnung. Natürlich ist nicht zu übersehen das doch mehr Defekt sind als das normal üblich ist.

WAWA hat mal in den Raum gestellt das die vielleicht schlecht gelagert wurden und der Kälte ausgesetzt waren. In kombination mit einem nicht so hochwertigen Display ist das vielleicht gar nicht mal so abwegig.

Ich hab vorher irgendwo aufgeschnappt dass bei einem User das Display wieder in Ordnung war nachdem er ne CR aufgespielt hat.
Ein anderer hat das Handy 2 Tage liegen lassen und beim nächsten Einschalten war alles ok.
Nichtdestotrotz ändert das nichts an den vielen fehlerhaften Geräten. Aber vielleicht einfach erstmal Ruhe bewahren und das Handy auftauen lassen ;)

@sword
Also erstmal muß man das Handy einschalten bevor man den Simlock entfernen kann.
Wer nach dem ersten einschalten ein fehlerhaftes Display hat und das Gerät danach unlockt, also wie blöd kann man eigentlich sein ?
 
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Das hängt ganz vom Verkäufer ab, wie genau er das Display überprüft.
Habe nun auch ein Gerät erwischt, das leicht defekt ist.
Es ist auf den ersten Blick garnicht zu erkennen.
Undzwar werden bei den Schaltflächen wenn man draufklickt horizontale Striche in Lila angezeigt; aber ziemlich dünn und unscheinbar.
Ansonsten ist das Display vollkommen in Ordnung. Es scheint eher ein Software- als ein Hardwarefehler zu sein.
Somit könnte es passieren, dass man dies übersieht und trotzdem entsperrt ;-)
 
Diese lila Linie in den Kontextmenüs (die zudem auch noch flimmerten) hatte eines meiner Geräte ebenfalls und es ist irgendwann urplötzlich verschwunden. Ob das ein Wackler war oder womöglich mit der Temperatur zusammenhängt, weiß ich aber nicht.
 
So,

mein Bekannter konnte das SF am Kiosk umtauschen (in Zürich). Wo es gekauft wurde. Er erhielt ein funktionierendes! Dann viel Glück an alle anderen.

Gruß

gueschmid
 
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Inquisitor schrieb:
Heute ist ein Teilerfolg zu vermelden. Defekte OSFs können mit diesem Formular und der Rechnung an folgende Anschrift zur Reparatur eingesandt werden:

ok,- mobile repair service
c/o mobiletouch ag
Industriestrasse 26
CH-8404 Winterthur

Aus Deutschland empfiehlt sich der Versand mit der Deutschen Post per "Großbrief Einschreiben", was lediglich € 5,45 kostet. Im Gegensatz zum inländischen Großbrief darf der internationale Großbrief nämlich bis 500g schwer und ziemlich groß (H+B+T =< 90cm) sein - auch wenn die Bezeichnung "Großbrief" suggeriert, es müsse sich um einen Briefumschlag handeln, kann man das defekte Gerät also in ein gewöhnliches Päckchen stecken.

Was der schweizer Zoll zu diesen Reparatursendungen sagt, weiß ich nicht, aber ich hoffe, sie werden kein zu großes Interesse an Sendungen entwickeln, die an einen "repair service" gerichtet sind.

Auf dem Rückweg wird man das hoffentlich reparierte Gerät auch nicht verzollen müssen, wenn auch man womöglich beim nächsten Zollamt vorstellig werden muß, um darzulegen, daß die Ware bereits nach Deutschland eingeführt war und zur Reparatur ins Ausland gesandt wurde:
Quelle: Fragen bei Paketen aus dem Ausland
,

aus nachfrage zur einsendung aus deutschland bekam ich folgende Info:

Guten Tag Herr XY

Für die Reparatur müssen sie eine Schweizer Adresse haben, da wir nicht ins Ausland liefern.

Besten dank

Freundliche Grüsse / Meilleures salutations / Distinti saluti/ Kind regards

mobiletouch ag
Industriestrasse 26
CH-8404 Winterthur
www.mobiletouch.ch

 
Borderlinx? Kostet wahrscheinlich wieder :/
 
afaik geht borderlinx nur für UK und USA
 
@Schejtan
Das soll die mobiletouch ag mit der Valora AG regeln. Nach meiner Recherche hat nach schweizer Rechtssprechung, wie in Deutschland auch, die Nacherfüllung am Belegenheitsort zu erfolgen, also jenem Ort, wo sich die mangelhafte Sache bei Eintritt des Mangels befindet. Das mag man zwar aufgrund korrektiver Bililgkeitserwägungen ablehnen können, wenn die Sache an einen übermäßig fernen Ort verbracht wurde, aber nicht wie in unserem Fall, bei Situierung im Nachbarland.
Demnach hat die Rücksendung auch nach Deutschland zu erfolgen, v.a. auch weil ich von Orange in Kenntnis meines Wohnsitzes und Aufenthaltsortes (beides Deutschland) ausdrücklich zur Einsendung in die Schweiz aufgefordert wurde.
Im übrigen ist unsere Anspruchsgegnerin die Verkäuferin, nämlich die Valora AG. Was die mobiletouch ag für Bedingungen stellt, kann uns völlig egal sein, denn sie ist nur Erfüllungsgehilfin der Valora AG und etwaig anfallende höhere Versandkosten betreffen alleine das Rechtsverhältnis zwischen diesen beiden Unternehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
also du hast es mit eingeschickt mit dem formular + rechnung?

hast du schon was von denen gehört?
 
Schejtan schrieb:
also du hast es mit eingeschickt mit dem formular + rechnung?
Si.

hast du schon was von denen gehört?
Nein. Das Päckchen dürfte auch erst heute oder morgen ankommen, da es erst gestern das internationale Logistikzentrum Frankfurt der Post erreicht hat und vermutlich heute Nacht per Luftpost in die Schweiz gelangt ist.
 
bitte halte uns auf dem Laufenden! auch mit deinem juristischen Fachwissen :):thumbsup:
 
ja würd ich auch gut finden :thumbsup:
 

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