Rechtliches rund um Android und die Arbeiten der Community

Was? Wie bitte? Das Flashen von ROMs hat rechtlich eine völlig andere Qualität und wird von den Herstellern anscheinend gerne toleriert, weil die ROM-Köche offenbar gute Entwicklerarbeit leisten. Der Garantieverlust ist eine andere Sache und deshalb noch lange nicht "illegal".
Die Anfertigung von nicht autorisierten Filmkopien wird jedoch keineswegs toleriert und ist beliebtes Betätigungsfeld von darauf spezialisierten Kanzleien. Ich wünsche dir nicht, dass sie nun auf dich aufmerksam werden. Unser Forum wird jedenfalls definitiv nicht damit belastet werden.
 
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Halte Dich mal an Die Anleitungen hier, dort steht nirgendwo, daß flashen (egal ob Kernel oder ROM) einen Simlock entfernt. Der Lock ist weder im Kernel, noch im ROM enthalten. Er liegt in einem ganz anderen Bereich, der mittel einfachen flashens gar nicht beschrieben werden kann. Und ein Bootloaderunlock hat mit Simlock auch nichts zu tun!
 
@Timo: Kleine Aufklärungsarbeit noch.
Google Android
Das Betriebssystem Android wird unter den Open Source-Lizenzen Apache 2.0 bzw. GPL 2.0 (General Public Licence) entwickelt und verbreitet. Hauptmerkmal von Open Source-Lizenzen ist die weitestgehend freie Möglichkeit der Bearbeitung oder Vervielfältigung der
Software, solange die in der Lizenz genannten Bedingungen erfüllt werden (z.B. das Mitliefern des Lizenztextes). Eine deutsche (aber nicht rechtlich anerkannte) Übersetzung der GPL 2.0 finden Sie auf GNU.de und eine vollständige Liste an Open Source Lizenzen auf ifrOSS | Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software. Nicht gleichzusetzen ist der Begriff Open Source mit Software, die als Freeware (keine Bearbeitungsrechte, allerdings kostenlos erhältlich) oder Shareware (Überlassung der Software für eine begrenzte Zeit) verbreitet wird.

Sofern Sie ein Gerät mit Android-Betriebssystem besitzen, könnte es Ihnen gestattet sein Modifikationen vorzunehmen, z.B. durch das Einrichten von Root-Rechten oder das Aufspielen eines Custom-ROM. Beachten Sie jedoch, dass je nach Geräte-Hersteller eventuell proprietäre Firmware auf dem Gerät installiert sein kann, die gewissen Einschränkungen bezüglich Modifikationen unterliegen. Sie sollten die mitgelieferten Lizenzbestimmungen genauestens studieren und öffentlichen Aussagen des Geräte-Herstellers Aufmerksamkeit schenken. Wir halten also fest, dass in den überwiegenden Fällen von Modifikationen von Android-Systemen jene über die Lizenzbestimmungen erlaubt sind. Zumindest urheberrechtlich (Fall "Garantie" in der Bildergalerie erläutert hierzu beispielshaft die Auswirkungen auf Garantie und Gewährleistung).
Jailbreak, Root und Custom-Rom für Android und iOS legal oder nicht? Rechtslage kommentiert mit Fallbeispielen - Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Google Android, Apple iOS, Windows Phone 7 (Dritte Seite vom Artikel)
Und ich finde da nichts unrechtmäßiges!

Ach ja, kleine Erweiterung: Wenn ich, durch das flashen eines Custom-ROM meine Garantie verliere, dann ist dS mein persönliches Problem. Dafür geht man aber nicht in den Knast. Für Raubkopien im schlimmsten Fall schon!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist in Deutschland verboten laut Gesetz wegen den Urheberrecht, mit einen kauf von einen gerät sind die Lizenz von einer Firma zu beachten.
 
Mache Dich mal mit Open Source-Lizenz Apache 2.0 bzw. GPL 2.0 (General Public Licence) vertraut. ;) Darunter fällt Android! Bei iOS und Windows Phone sieht das ganz anderst aus. Und wir reden hier nur von Android!

So nebenbei bemerkt: Ein etwas besser Satzbau wäre schön. Es ist verdammt schwierig zu erraten, was Du meinst.
 
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Ist ja jetzt auch egal.
Man muss nicht immer diskutieren.
 
Das geht sogar soweit, dass Herrsteller auf Anfrage zumindest den Kernel zu verfügung stellen müssen.
 
Hä? Sommerloch oder langzeitahnungslos?
 
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freelager schrieb:
Man muss nicht immer diskutieren.
Du hast die Diskussion angestoßen. Und liegst mit deinem Punkt bezüglich Android einfach falsch.
 
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Android steht unter verschiedenen Lizenzen.
1. Kernel: GNU GPL v2
2. Plattform und Anwendungen: http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

finde dort einen Punkt, der deine Vorstellung unterstreicht.

Ich denke, damit sollt das beendet sein.
HBmPPKG6_Pxgen_r_Ax354.jpg
 
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Mach mal einer zu hier. Den quatsch den der ersteller erzählt kann ja kein normal denkender Mensch ertragen. Junge schalt dein kopf ein.
Wenn das ilegal wäre würden sich nicht Einige hersteller wie sony und samsung mit den rom köchen zusammen tun.
Fakt ist bei Android kann jeder machen mit sein Handy was er will.
Für Garantie kann man die normale Software wieder flashen aber zb bei einem hardware Fehler der nicht durch Modifikationen zu Stande kommen kann wird auch mit einer custom rom Garantie gewährt. Hab es selbst etlebt bei htc.
 
freelager schrieb:
Du verwechselst da etwas, bzw. hast den von dir verlinkten Artikel nicht richtig durchgelesen. Auf der dritten Seite wird nämlich erklärt, dass die Welt bei Android doch erheblich anders ist, als bei den anderen genannten (iOS und Windows). Zitat aus dem Artikel (S. 3, Abs. 2): "Wir halten also fest, dass in den überwiegenden Fällen von Modifikationen von Android-Systemen jene über die Lizenzbestimmungen erlaubt sind."

Und wenn du dir bei deinem Gerät unsicher sein solltest, einfach mal den Hersteller kontaktieren, bzw. auf dessen Homepage nachlesen, wie er es so hält. :)
 
Wenn man mal folgende (rein theoretische Frage) aufbringt:

Es gäbe eine Hardware (welche auch immer) die vom Hersteller mit einem Betriebssystem (welches auch immer) ausgeliefert wird. Jetzt entwickelt man ein Betriebssystem, das ohne jegliche Komponente des ursprünglichen Betriebssystems auskommt. Insofern wäre die Frage nach der Software-Lizenz des ursprünglichen Betriebssystem belanglos.

Könnte dann der Hersteller der Hardware verbieten, die von ihm erstellte Hardware mit diesem alternativen Betriebssystem zu betreiben? Er könnte sich dabei ja nicht auf seine Urheber-Rechte berufen, denn das von ihm angebotene Betriebssystem wird ja weder kopiert noch modifiziert, sondern nur gelöscht.

MfG Uwe
 
Er könnte nicht. Du darfst auch Deinen Staubsauger zum Hubschrauber umbauen, solange die Hubschrauberteile keine fremden Rechte verletzen.

Aber der TE hat einfach Open Source nicht kapiert. Der Großteil von Android steht unter Open-Source-Lizenzen und ein Grundprinzip von freien Open-Source-Lizenzen ist, dass jeder auf der Arbeit von Anderen aufbauen darf. Mehr ist da nicht zu sagen.

Wenn mich nicht alles täuscht, war es der TE, der hier eine Anleitung zum Raubkopieren von Google Movies eingestellt hat, die dann entfernt wurde. Er ist dadurch einfach pampig geworden und behauptet nun ins Blaue hinein, das sei dasselbe wie das Veröffentlichung einer Custom Rom und ohne wirkliche Kenntnis dessen, was er behauptet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz so einfach ist es auch nicht. Die Apache Lizenz verlangt im Gegensatz zur GPL nicht, dass alles was auf Sourcen aufbaut, die unter Apache-Lizenz veröffentlicht wurde, selbst wieder unter Apache-Lizenz veröffentlicht wird.

Wenn man als ein Software-Projekt startet, und in dieses eine unter Apache-Lizenz veröffentlichte Bibliothek einbaut, muss man das Projekt deswegen noch lange selbst unter Apache-Lizenz veröffentlichen, Open-Source machen, oder als Feeware bereit stellen. Jedes kommerzielle Produkt darf auf unter Apache-Lizenz veröffentliche Resourcen zugreifen, und dennoch kommerziell und Closed-Source bleiben!

Anderes ist das mit GPL.

MfG
 
Ich habe nichts Anderes geschrieben. Ich weiß natürlich, dass die GPL (also der Kernel) viral ist, Apache aber nicht. Solange aber unter Apache veröffentlicht wird, darf jeder darauf aufbauen.
 
Das mit den CustomROMs sehe ich schon ein wenig differenzierter. Da zumindest manche Hersteller in ihren ROMs Komponenten einbauen, die zwar (zumindest teilweise) auf Apache-Lizenziertem Code basieren, aber auch Anteile enthalten, die vom Hersteller selbst kommen, und nicht unter Apache-Lizenz veröffentlicht sind, dürfte der 'Veröffentlicher' eines CustomROM diese Anteile nicht in seinem CustomROM mit veröffentlichen.

Ich habe in meinen ROMs daher ein spezielles Updater-Script drin, das die vom Hersteller erstellten Dateien, die es benötigt, vor dem Formatieren der /system Partition in ein 'Backup-Verzeichnis' packt und nach dem Formatieren von /system in das CustomROM rein schiebt (So geht CM auch mit den GApps um, nachdem CM von Google eine Abmahnung bekam).

Insofern ist das beständige Berufen auf die Apache-Lizenz im Rahmen der 'CustomROM-Frage' kein vollständiger Blick auf die Realität.

MfG Uwe
 
Auch hier sehe ich keine Unterschiede zu dem, was ich schrieb. Es steht da, dass man aus einem Staubsauger einen Hubschrauber machen darf, solange die Hubschrauberteile keine fremden Rechte verletzen.

Ich habe übrigens ein Entwickler-Assignment mit der FSF, das im Kontakt mit Stallman zustande kam, kenne mich da also durchaus aus und benötige durchaus keine Aufklärung.
 
Meine Aussage bezog nicht auf die Hardware Frage, sondern auf diesen Teil Deiner Aussage:

mizch schrieb:
Aber der TE hat einfach Open Source nicht kapiert.

Würde eine CustomROM nur aus den Bestandteilen die unter OpenSource veröffentlicht sind, bestehen, wäre das richtig, da aber ganz viele CustomROMs auch Bestandteile beinhalten, die nicht unter OpenSource stehen, ist die Aussage, der TE hätte OpenSource nicht verstanden nicht umfassend...
 

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